Briefwahl als Alternative bei Landtagswahlen? Prof. Marcus Höreth beleuchtet Vor- und Nachteile
Es ist „Superwahljahr“ und noch hat die Corona-Pandemie das öffentliche Leben weitestgehend im Griff. Das befeuert die Diskussion um die Briefwahl, die grundsätzlich als alternative Option für die persönliche Stimmenabgabe an der Wahlurne zur Verfügung steht. Als Experte für Verfassungsgerichtsbarkeit sowie Wahlsystemfragen und Wahlverhalten kennt der Politikwissenschaftler Prof. Dr. Marcus Höreth von der TU Kaiserslautern (TUK) die Vor- und Nachteile und weiß, warum Wahlfreiheit auch bei der Wahlmethode wichtig ist.
„Um allen wahlberechtigten Menschen die Möglichkeit der Stimmabgabe zu geben, stellt die Doppellösung aus Urnen- und alternativ Briefwahl eine praktikable Lösung dar“, erläutert der Professor für Innenpolitik und Vergleichende Regierungslehre an der TUK und ergänzt: „Nicht zuletzt lässt sich so der Wahlrechtsgrundsatz der Allgemeinheit im Wahlprozess vollumfänglich umsetzen – für den Fall, dass die persönliche Stimmabgabe krankheits- oder arbeitsbedingt nicht möglich sein sollte.“
Der Anteil an Briefwähler*innen steigt bereits seit Jahren stetig. Und natürlich, so der Politikwissenschaftler, sei es in Pandemiezeiten gut nachvollziehbar, dass viele Wahlberechtigte die kontaktlose Option vorziehen. „Jedoch lassen sich Wahlgeheimnis und eine freie, das heißt von anderen unbeeinflusste Wahlentscheidung, nur bei persönlicher Stimmabgabe an der Wahlurne hundertprozentig gewährleisten, auch wenn das Bundesverfassungsgericht diesbezügliche Einwände 2013 offiziell zurückgewiesen hat. Zudem geben viele Briefwähler*innen ihre Stimme schon deutlich vor dem Wahltag ab und können so nachfolgende politische Entwicklungen nicht mehr in ihre Wahlentscheidung einbeziehen. Deswegen ist aus meiner Sicht die Urnenwahl nach wie vor die sicherste Methode und gelebte politische Selbstbestimmung. Ich freue mich jedenfalls darauf, meine Stimme am Sonntag persönlich abzugeben. Wahltage sind für mich Feiertage einer freiheitlichen Demokratie, um die uns viele Menschen in autoritären und totalitären Staaten beneiden.“
Demnach würde eine reine Briefwahl, wie sie aktuell vielfach diskutiert wird, die bisher bestehende Freiheit, sich zwischen Brief – und Urnenwahl entscheiden zu können, einfach beseitigen. Und die vom Bundesverfassungsgericht als Ausnahme gedachte Briefwahlmöglichkeit zur Regel gemacht, resümiert Höreth. „Das Wahlrecht bietet aber ganz bewusst eine Standard- und eine Alternativlösung für die Stimmabgabe. Dabei sollte es bleiben.“
Fragen beantwortet:
Prof. Dr. Marcus Höreth
Professor für Innenpolitik und Vergleichende Regierungslehre, Politikwissenschaft I
Tel.: 0631 205-2013
E-Mail: marcus.hoereth[at]sowi.uni-kl.de
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