Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

DGUV Vorschrift 3/4

Elektrische Anlagen und Geräte unterliegen im laufenden Betreib unterschiedlichen Belastungen und Alterungsprozessen. Beschädigungen, Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung kann zur Gefährdung führen. Durch regelmäßige Prüfungen sollen Mängel frühzeitig erkannt werden, um Unfälle und Schäden zu vermeiden.

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Oliver Trentmann
T +49 (0) 631 205 4315
E oliver.trentmann[at]rptu.de


 

FAQ

Häufige Fragen

In den FAQ´s beantworten wir die häufigsten gestellten Fragen zu diesen Prüfungen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung 6.4.

Die DGUV Vorschriften 3 und 4 regeln den sicheren Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln. Im Wesentlichen liegt der Unterschied zwischen der Vorschrift 3 und 4 im Anwendungsbereich. Die V3 gilt für Unternehmen der Privatwirtschaft und die V4 für öffentliche Einrichtungen, wobei die Inhalte weitestgehend identisch sind.

Durch die Vorschriften werden Betreiber zu regelmäßigen und rechtzeitigen Prüfungen von allen elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln verpflichtet. Hierdurch sollen Gefährdungen und Unfälle am Arbeitsplatz vermieden werden.

Die Prüfung besteht aus einer Sichtprüfung, einer Prüfung des Isolationswiederstandes und einer Funktionsprüfung. Defekte Geräte müssen unverzüglich außer Betrieb genommen werden. Nach der Reparatur muss eine erneute Prüfung erfolgen, bevor die Geräte wieder in Betrieb genommen werden können.

Die Prüfung muss von Elektrofachkräften (EFK, Elektriker, Elektrotechniker, Elektroingenieure) durchgeführt werden.

Ausnahme: unter ständiger Leitung, Aufsicht und Verantwortung einer erfahrenen Elektrofachkraft können die Prüfungen auch von elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EuP) durchgeführt werden. Es gibt Kurse zur Ausbildung von EuP bei den bekannten staatlich anerkannten Prüforganisationen.
 

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche Geräte, die während des Betriebs bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an der Stromversorgung angeschlossen sind. Ortsfeste elektrische Betriebsmittel hingegen sind solche, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden.

Bürosalle 24 Monate
Werkstättenalle 12 Monate
Laboratorienalle 12 Monate
Leranstaltungsräumenalle 12 Monate

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel müssen alle 4 Jahre geprüft werden.

Die Fristen aus der DGUV Vorschrift 4 sind Richtwerte für normale Betriebs- und Umgebungsbedingungen und haben einen orientierenden Charakter. Die tatsächliche Festlegung der Prüffristen erfolgt durch den Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilungen und diese kann zu dem Schluss kommen, dass Prüffristen verkürzt werden müssen. Genannt seien hier als Ursache Schmutz-/Staubeinwirkungen, Feuchtigkeit/Nässe, Korrosion, Öle, Fette, Säuren, Laugen, rauer Betrieb, mechanische Beanspruchungen, elektrische, chemische und thermische Einflüsse.

Die DGUV Vorschriften 3 und 4 gelten voll umfänglich auch für im Homeoffice genutzte Geräte. Auch für private Geräte kann eine Prüfpflicht entstehen. Dies ist z.B. der Fall, wenn man die dienstlichen Geräte dauerhaft über eine private Mehrfachsteckdose mit Strom versorgt.

Eine DGUV-Prüfung für Kaltgerätekabeln umfasst die Sichtprüfung, Schutzleiterprüfung (inkl. Biegeprüfung), Isolationsmessung sowie einen Leitungstest (Durchgang und Polarität). Sie muss separat vom Hauptgerät durch eine Elektrofachkraft erfolgen, um sicherzustellen, dass das Kabel normkonform und sicher ist.

Dies hat den Grund das eine "Verbundmessung" (Kabel steckt am Gerät) meist nicht zuverlässig ist. Daher ist eine separate Prüfung des Kaltgerätekabels dringend zu empfehlen.

Beispiel Computer und Monitore mit Kaltgerätekabeln: Das Kabel und das Gerät werden als zwei separate Prüflinge betrachtet. Beide müssen einzeln geprüft werden. Das Kabel wird auf Durchgang, Isolationswiderstand und Schutzleiterwiderstand getestet. Das Hauptgerät muss ebenfalls gemessen und einer Sichtprüfung unterzogen werden.

Ansprechpartner
Oliver Trentmann

Anschrift

Gottlieb-Daimler-Straße
Gebäude: 10, Raum: 115
67663 Kaiserslauten