RPTU erhält Berufungsrecht für Professuren: Autonomie der Hochschule weiter gestärkt
Wissenschaftsminister Clemens Hoch hat dem Präsidenten der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern-Landau (RPTU), Prof. Dr. Malte Drescher, das Berufungsrecht für Professuren übertragen. Damit ist die RPTU die dritte rheinland-pfälzische Universität, die über die Berufung ihrer Professorinnen und Professoren eigenständig entscheidet. Die Vereinbarung wurde an diesem Freitag von Katharina Heil, Ministerialdirektorin im Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit und Prof. Dr. Malte Drescher in Kaiserslautern unterzeichnet.
„Das Berufungsverfahren ist ein wichtiges Instrument, um die Qualität von Forschung und Lehre an einer Hochschule zu steuern. Ich begrüße diesen Schritt der RPTU hin zu mehr Autonomie und bin sicher, dass die Universität davon profitieren wird und damit auch die Forschungslandschaft in Rheinland-Pfalz eine weitere Stärkung erfährt“, so Ministerialdirektorin Katharina Heil bei der Unterzeichnung. Die Hochschule erhalte so einen Vorteil bei der Gewinnung von hochqualifizierten Lehrenden und Forschenden und die Möglichkeit ihre Schwerpunkte zu stärken oder neu aufbauen. Ziel der Übertragung des Berufungsrechtes sei es, die Konkurrenzfähigkeit der rheinland-pfälzischen Hochschulen im Wettbewerb um die besten Köpfe zu stärken.
Prof. Dr. Malte Drescher, Präsident der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern-Landau: „Die Verleihung des Berufungsrechts ist ein starkes Zeichen des Vertrauens in die Qualität und Leistungsfähigkeit der Technischen Universität des Landes. Das Recht stärkt nicht nur unsere Autonomie, sondern ermöglicht es uns auch, noch schneller herausragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für die RPTU zu gewinnen. Das ist auch ein entscheidender Schritt zur Steigerung unserer Wettbewerbsfähigkeit. Es hilft uns, unserer Verantwortung als eine der führenden Forschungs- und Bildungseinrichtungen des Landes gerecht zu werden und Exzellenz in Wissenschaft und Bildung voranzutreiben.“
Das Berufungsrecht wurde der RPTU mit Wirkung vom 01.01.2025 zunächst befristet bis zum 31.12.2027 übertragen. Das rheinland-pfälzische Hochschulgesetz sieht vor, die Berechtigung in einem ersten Schritt auf drei Jahre und im Anschluss dauerhaft an die Präsidentin oder den Präsidenten der jeweiligen Hochschule zu übertragen. In regelmäßigen Abständen findet zwischen dem Wissenschaftsministerium und der RPTU ein Austausch über die Erfahrungen der Hochschule mit der Ausübung des Berufungsrechtes durch den Präsidenten statt.
Um eine Übertragung des Berufungsrechtes zu veranlassen, hatte der Präsident der RPTU einen Antrag beim rheinland-pfälzischen Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit gestellt. Verfügt eine Hochschule nicht über das Berufungsrecht, sieht die Regelung vor, dass die Hochschulen dem Wissenschaftsministerium einen Besetzungsvorschlag vorlegen und auf dieser Grundlage die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer vom Wissenschaftsminister berufen werden. Die Einstellung neuer Professorinnen und Professoren erfolgt auf Grundlage des Hochschulgesetzes von Rheinland-Pfalz.
Die Regelung der dauerhaften Übertragung des Berufungsrechtes wurde in der Novellierung des Hochschulgesetzes im September 2020 verankert, um den Hochschulen noch mehr Eigenständigkeit im Wettstreit um hochqualifizierte Lehrende und Forschende zu ermöglichen. Bisher wurde das Berufungsrecht 2011 an die Johannes Gutenberg-Universität Mainz, 2016 an die Universität Trier, 2020 an die Hochschule Koblenz und 2021 an die Hochschule Mainz übertragen.
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