EXMATRIKULATION
Sie können jederzeit auf eigenen Wunsch Ihre Zugehörigkeit zur RPTU durch die Exmatrikulation beenden.
Mit dem Datum der Exmatrikulation endet Ihr Studierendenstatus und somit auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten. Dies bedeutet, dass Sie nach der Exmatrikulation keine Studien- und Prüfungsleistungen mehr erbringen dürfen.
WICHTIG:
- Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich
- Ihr RHRK-Account wird zwei Wochen nach der Exmatrikulation deaktiviert und einen Monat später gelöscht.
- Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite des RHRK
Die automatische Exmatrikulation („von Amts wegen“) erfolgt nur zum Ende des Semesters. In folgenden Fällen werden Sie automatisch exmatrikuliert:
- wenn Sie sich nicht für das nächste Semester rückmelden (keine Zahlung des Sozialbeitrags)
- wenn Sie Ihr Studium erfolgreich beendet haben und Sie Ihr Zeugnis über Ihre bestandene Abschlussprüfung erhalten haben
- wenn Sie Ihren Prüfungsanspruch verloren haben
Sie haben die Möglichkeit die Exmatrikulation jederzeit während des Semesters vorzunehmen (das Datum können Sie selbst bestimmen, eine rückwirkende Exmatrikulation ist jedoch nicht möglich).
Präsenzstudierende | Fernstudierende | |
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Bitte senden Sie den Exmatrikulationsantrag mit Tastatur ausgefüllt per E-Mail an studium(at)uni-kl.de Bitte regeln Sie noch offen stehende Angelegenheiten mit der Universitätsbibliothek und dem Studierendenwerk sowie ggf. Ihrem Fachbereich direkt. So vermeiden Sie spätere Nachfragen (z. B. zur Rückgabe von Büchern, Schlüsseln etc.). | Der Antrag auf Exmatrikulation kann per E-Mail als PDF an die jeweiligen Mitarbeitenden in der Abt. für Fernstudienangelegenheiten gesandt werden. Ein persönliches Erscheinen ist nicht notwendig. |
- Ihr Studierendenstatus erlischt
- Ihre Berechtigung Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen erlischt
- Ihr Semesterticket wird ungültig
- Ihr RHRK-Account wird deaktiviert
- Ihre Krankenkasse wird über die Exmatrikulation seitens der RPTU informiert
- Exmatrikulieren Sie sich auf Antrag bis zum 30.04. bzw. 31.10., haben Sie die Möglichkeit Ihre bereits gezahlten Studienkosten für das kommende Semester zurückzufordern.
- Dafür verwenden Sie bitte den Antrag auf Rückerstattung und reichen diesen bis spätestens 30.04. bzw. 31.10. ein.
Wichtig: bei einer Exmatrikulation im neuen Semester bleiben die Fach- bzw. Hochschulsemester des neuen Semesters bestehen.
Downloads
Präsenzstudium und
Früheinstieg
Die Anträge können per E-Mail als PDF an das SSC gesandt werden.
Fernstudium
(DISC)
Die Anträge können per E-Mail/ PDF an die Abt. für Fernstudienangelegenheiten gesandt werden.
StudierendenServiceCenter (SSC)
Gottlieb-Daimler-Straße
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67663 Kaiserslautern
+49 631 205 5252
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09:00 - 13:00 Uhr (Mo - Do)
Nachmittags nach Terminvereinbarung
09:00 - 12:00 Uhr (Freitag)
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