Behinderungen und chronische Erkrankungen können eine Erschwernis in vielen Situationen des Studiums darstellen. Viele Studierende können die Leistungsnachweise beeinträchtigungsbedingt nicht in der vorgegebenen Weise oder im vorgesehenen Zeitrahmen erbringen. Folglich steht Ihnen ein Anspruch auf Nachteilsausgleich zu. Beim Nachteilsausgleich geht es darum, die Chancengleichheit zu gewährleisten.
Nachteilsausgleiche müssen immer individuell und situationsbezogen verabredet werden, verbindliche Vorgaben kann es daher nicht geben – allenfalls eine Übersicht mit möglichen und bewährten Maßnahmen zum Nachteilsausgleich.
Hier einige Beispiele:
Tel.: 06341 280-36733
doenges@uni-landau.de
Für weitere Fragen zum Vorgehen können Sie sich auch gerne an die Studienberatung wenden.