Studienkosten und Rückmeldefrist
Studienkosten
Sie zahlen an der RPTU pro Semester den sog. Sozialbeitrag.
Eventuell fallen zusätzliche Gebühren oder Entgelte an.
Der Sozialbeitrag sowie evtl. Beiträge sind für die Einschreibung an der RPTU und danach immer dann zu zahlen, wenn Sie weiter studieren und sich somit zurückmelden möchten.
Rückmeldefrist
Die Rückmeldefrist können Sie den Terminen entnehmen.
Hier finden Sie alle weiteren wichtigen Informationen zur semesterweisen Rückmeldung.
Checken Sie in der QIS-Selbstbedienungs--FunktionIhre offenen Beiträge und den Rückmeldestatus.
Präsenzstudium
Sozialbeitrag Präsenzstudierende
Ab Sommersemester 2023 insg. 259,54 €.
Studierendenwerk | 99,00 € |
AStA | 13,00 € |
VRN Semesterticket + Westpfalz | 147,54 € |
Bei der Einschreibung fallen zusätzlich 10,- € für die Erstellung der Chipkarte als Studierendenausweis an.
Für Einschreibung
Begünstigter: Landeshochschulkasse Mainz
Bank: Deutsche Bundesbank Filiale Mainz
IBAN: DE 62 5500 0000 0055001524
BIC: MARKDEF 1550
Beispiel für den Verwendungszweck
SEM 20231 BEWNR 12345 Studienbeitrag TU KL SS23 Nachname, Vorname
Erklärung
Hinter SEM wird das Kalenderjahr und das Semester an zweiter Stelle angegeben werden. 1 steht dabei für Sommersemester, 2 für Wintersemester. Geben Sie unbedingt Ihre Bewerbernummer (BEWNR) an.
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Für Rückmeldung
Begünstigter: Landeshochschulkasse Mainz
Bank: Deutsche Bundesbank Filiale Mainz
IBAN: DE 35 5500 0000 0055001525
BIC: MARKDEF 1550
Beispiel für den Verwendungszweck
SEM 20231 MTKNR 123456 Studienbeitrag TU KL SS23 Nachname, Vorname
Erklärung
Hinter SEM wird das Kalenderjahr und das entsprechende Semester an zweiter Stelle angegeben. 1 steht dabei für Sommersemester, 2 für Wintersemester. Geben Sie unbedingt Ihre Matrikelnummer (MTKNR) an.
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ACHTUNG:
Bitte geben Sie die genauen Daten vollständig bei der Überweisung (Online-Banking) an. Nur so ist durch den korrekten Verwendungszweck eine Zuordnung Ihrer Zahlung gewährleistet.
Gebühren
Studierende, die älter als 60 Jahre alt sind, müssen eine Gebühr in Höhe von 700,- € entrichten.
Für ein Zweitstudium, welches nach Erwerb eines ersten Hochschulabschlusses absolviert wird, ist je Semester eine Zweitstudiengebühr in Höhe von 700,- € fällig (zusätzlich zum Sozialbeitrag). Bei ausländischen Studierenden fällt die Zweitstudiengebühr in der Regel nur in den Fällen an, in denen der ausländische Abschlusstyp/Abschluss dem deutschen Abschlusstyp formal gleichwertig ist.
Von den Gebühren (nicht dem Sozialbeitrag!) befreit sind Studierende, die beurlaubt sind, Promovierende und Fernstudierende.
Die Zahlung der Gebühr ist Voraussetzung für die Einschreibung und Rückmeldung.
Prüfen Sie in der QIS-SelbstbedienungsfunktionIhre konkreten Beiträge!
Fernstudium (DISC)
Sozialbeitrag Fernstudierende
Ab Sommersemester 2023 insg. 112,00 €.
Studierendenwerk | 99,00 € |
AStA | 13,00 € |
Fernstudierende zahlen den Beitrag für das Studierendenticket und die Chipkarte nicht.
Für Einschreibung
Begünstigter: Landeshochschulkasse Mainz
Bank: Deutsche Bundesbank Filiale Mainz
IBAN: DE 89 5500 0000 0055001523
BIC: MARKDEF 1550
Beispiel für den Verwendungszweck
SEM 20192 BEWNR 12345 Studienbeitrag TU KL WS19 Nachname, Vorname
Erklärung
Hinter SEM wird das Kalenderjahr und das Semester an zweiter Stelle angegeben werden. 1 steht dabei für Sommersemester, 2 für Wintersemester. Geben Sie unbedingt Ihre Bewerbernummer (BEWNR) an.
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Für Rückmeldung
Begünstigter: Landeshochschulkasse Mainz
Bank: Deutsche Bundesbank Filiale Mainz
IBAN: DE 08 5500 0000 0055001526
BIC: MARKDEF 1550
Beispiel für den Verwendungszweck
SEM 20192 MTKNR 123456 Studienbeitrag TU KL WS19 Nachname, Vorname
Erklärung
Hinter SEM wird das Kalenderjahr und das entsprechende Semester an zweiter Stelle angegeben. 1 steht dabei für Sommersemester, 2 für Wintersemester. Geben Sie unbedingt Ihre Matrikelnummer (MTKNR) an.
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Studienentgelt
Antrag auf Rückerstattung
Gebühr bei Studienplatzverzicht
Bitte beachten Sie, dass bei einem Studienplatzverzicht (Aufhebung der Einschreibung und Rückerstattung des Semesterbeitrags) Gebühren bei zulassungsfreien (25€) und zulassungsbeschränkten Studiengängen (45€) gemäß Landesverordnung über die Gebühren in den Bereichen Wissenschaft, Weiterbildung und Forschung erhoben werden.
Diese Gebühr wird bei der Rückerstattung mit dem bereits gezahlten Betrag verrechnet.