Geschlechtergerecht formulieren

Handreichungen geschlechtergerechte Sprache
Empfehlungen zur Anwendung gendersensibler Sprache
Hintergrund
Durch die Anwendung gendersensibler Sprache können sich Personen jeden Geschlechts uneingeschränkt angesprochen fühlen, einschließlich derer, die sich nicht zum weiblichen oder männlichen Geschlecht zugehörig fühlen. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass Personen verschiedenen Geschlechts mit Toleranz, Höflichkeit und Respekt begegnet wird. Alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten werden einbezogen.
Durch die Anwendung gendersensibler Sprache wird die Gleichstellung der Geschlechter befördert, weil alle Geschlechter in der Sprache repräsentiert werden. Da Sprache unser Bewusstsein prägt, wird mit der gendersensiblen Sprache verdeutlicht, dass es Personen verschiedenen Geschlechts gibt. Durch die Verwendung gendersensibler Sprache werden alle Personen gleichermaßen wahrgenommen und auch Adressat*innen außerhalb der Universität angemessen angesprochen.
Mit einer gendersensiblen Sprache können auch weitere Diversity-Aspekte (Migrationshintergrund, Barrierefreiheit) aufgegriffen werden, da mit ihr Diskriminierungen jedweder Art entgegengewirkt werden kann, wenn entsprechende Formulierungen mitberücksichtigt werden.
Anwendungsfelder
Die Universität ist ernsthaft bestrebt, die gendersensible Sprache anzuwenden, wenn ihr anderslautende Vorschriften nicht entgegenstehen.
Im Gesamtkontext der RPTU gibt es ein breites Spektrum textlicher Darstellungen, die unterschiedlichen Zwecken der Kommunikation und formalen Anforderungen genügen müssen. In dem hier relevanten Kontext sind insbesondere zu betrachten:
- rechtlich bindende Texte
- Texte in der Öffentlichkeitsarbeit und Stellenausschreibungen
- Externer Mail- und Briefverkehr
- Texte in der internen Kommunikation der RPTU zum Verbreiten von Informationen für Mitarbeitende und Studierende (inkl. Formblätter, Anträge) sowie Ausweise
Für rechtlich bindende Texte und den universitätsübergreifenden Schriftverkehr gelten die amtlichen Rechtschreibregeln, die vom Rat für deutsche Rechtschreibung festgelegt werden. Für diese Texte gilt die Beidnennung des weiblichen und männlichen Geschlechts (Stand: 26.03.21). Für alle anderen Texte wird empfohlen, die nachfolgenden Formulierungen anzuwenden.
Bei wissenschaftlichen Texten sowie Texten in Prüfungszusammenhängen können die Empfehlungen nach eigenem Ermessen angewendet werden.
Vorgehen
1. Geschlechtsneutrale Bezeichnungen von Personen
Da nicht immer klar ist, mit welchem Geschlecht Personen angesprochen werden möchten, ist eine allgemeine oder eine neutrale Formulierung hilfreich. Oft vereinfacht dieses Vorgehen auch die Ausdrucksweise. Dies kann z.B. wie folgt umgesetzt werden: Durch Pluralbildungen, Wortzusammensetzungen oder durch die Nennung von Ämtern statt Personen werden Formulierungen geschlechtsneutral.
Angeführt sind hier und im Folgenden Beispiele für alternative Schreibweisen, die im Einzelfall auch in anderer, jedoch ähnlicher Form verwendet werden können.
Herkömmliche Ausdrucksweise | Neutrale Form |
Dozent, Dozentin | Lehrperson, Dozierende |
Leiter, Leiterin | Leitung |
Vertreterin, Vertreter | Vertretung |
Prüfer, Prüferin | Prüfende |
Mitarbeiter, Mitarbeiterin | Mitarbeitende |
Student, Studentin | Studierende |
Teilnehmerinnen und Teilnehmer | Teilnehmende |
Mannschaft | Team |
Um Stereotypenbildungen zu vermeiden, können zudem Rollen von Personen neutral formuliert werden, damit die Rolle nicht an das Geschlecht geknüpft wird. Dies gilt für allgemeine Begriffe, die eine Rollenzuschreibung enthalten: Statt der expliziten Nennung von Vater und Mutter bspw. die Verwendung des Begriffs „Eltern(teil)“, statt „Mädchenname“ – mit der Vermutung, dass dieser sich nach einer Heirat ändert –, bspw. „Geburtsname“, statt „Muttersprache“ die Begriffe „Herkunfts- oder Erstsprache“, um den Eindruck zu vermeiden, dass Sprache exklusiv von Müttern vermittelt wird.
2. Geschlechtsneutrale Anreden
Insbesondere dann, wenn nicht klar ist, wie Personen in der schriftlichen Kommunikation angesprochen werden möchten, empfiehlt es sich, neutrale Formulierungen zu verwenden und die Möglichkeit zu geben, eigene Präferenzen anzugeben. Um nicht-binären Personen in der Anrede gerecht zu werden, können neben einer neutralen Grußformel Vor- und Zuname benannt werden. In der Anrede von Gruppen kann diese in einer neutralen Form angesprochen werden:
Herkömmliche Ausdrucksweise | Neutrale Form |
Sehr geehrte Frau Muster / sehr geehrter Herr Muster | Guten Tag Andrea Muster / Guten Tag Kim Muster |
Sehr geehrte Damen und Herren (Text) | Sehr geehrte Teilnehmende der Veranstaltung xy, sehr geehrte Mitglieder von … (bspw. bei Gremien) etc. |
Sehr geehrte Damen und Herren (Rede) | Ich begrüße Sie sehr herzlich zur Veranstaltung xy |
In Mails und Briefen können verschiedene Varianten kombiniert werden, um auch denen gerecht zu werden, die in ihrem binären Geschlecht benannt werden möchten – bspw.: „Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Teilnehmende“.
Wird eine personalisierte neutrale Anrede in der schriftlichen Korrespondenz verwendet, kann nach der Signatur folgender Absatz aufgenommen werden:
Wie darf ich Sie in Zukunft korrekt ansprechen? |
An der RPTU bemühen wir uns, alle Menschen mit der von ihnen bevorzugten Anrede anzusprechen. Im ersten Kontakt benutzen wir daher zunächst die inklusive Anrede „Guten Tag Vorname Name“. Wir freuen uns, wenn Sie uns mitteilen, wie wir Sie in Zukunft anschreiben dürfen. |
Um deutlich zu machen, wie Personen selber angesprochen werden möchten, ist es außerdem möglich, in der eigenen Signatur ein Pronomen anzugeben, mit eindeutiger weiblicher, männlicher oder nichtbinärer Lesart – oder in einer Mischform, wenn Personen sich weiblich oder männlich lesen, sie aber dennoch neutral angesprochen werden möchten. Im Englischen gibt es dafür schon etablierte Begriffe, sodass auch englische Formen verwendet werden können:
Nennung des Pronomens in der Signatur – Pronomen: |
sie/ihr bzw. she/her oder she/them er/sein oder er/ihr bzw. he/his oder he/them sie/ihr bzw. they/them |
3. Umformulierungen, um Personenbezeichnungen zu vermeiden
Sätze können so umformuliert werden, dass die Personen nicht explizit benannt werden. Frauen und Männer werden nicht als Personen, sondern in ihrer Funktion oder ihren Handlungen indirekt benannt. Auch durch Passivkonstruktionen können Personen indirekt benannt werden. Hinzu kommt die Möglichkeit, Personen in der direkten Rede anzusprechen:
Herkömmliche Schreibweise | Neutrale Schreibweise |
Der Antragsteller muss das Formular vollständig ausfüllen. | Das Antragsformular ist vollständig auszufüllen. |
Bewerberinnen und Bewerber senden Ihre Unterlagen bitte bis zum 01.04. an den folgenden Ansprechpartner: | Senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bitte bis zum 01.04. an … |
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten die Möglichkeit, an Seminaren teilzunehmen. | Die Teilnahme an Seminaren ist für alle Mitarbeitende möglich. |
Ansprechpartner sind: | Angesprochen werden können: |
Prüferinnen und Prüfer bewerten Studentinnen und Studenten nach dem (folgenden) Notensystem. | Das (folgende) Notensystem wird für die Bewertung der Prüfungsleistungen herangezogen. |
Studentinnen und Studenten, die die Vorlesung besuchen, können an der Übung teilnehmen. | Wer die Vorlesung besucht, kann an der Übung teilnehmen. |
Für den Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin werden Räumlichkeiten bereitgestellt, die er oder sie bei Bedarf reservieren kann. | Für die Mitarbeitenden werden Räumlich-keiten bereitgestellt, die bei Bedarf reserviert werden können. |
4. Sternchen (*) oder Doppelpunkt (:) für Personenbezeichnungen
Das Gendersternchen verdeutlicht durch die Strahlen des Sternchens bildlich die Diversität der Geschlechter. In Druckvorlagen hat das Sternchen allerdings den Nachteil, dass es ein Sonderzeichen ist und ggf. Probleme beim Setzen von Texten verursacht. Der Doppelpunkt wird eingesetzt, um beim Vorlesen des Textes eine Gender-Pause (Glottisschlag, Knacklaut) zu erzeugen. Obwohl er als inklusive Form des Genderns gilt (was Organisationen bestreiten, in denen Personen mit Beeinträchtigungen verortet sind, vgl. bukof-Stellungnahme), hat er jedoch den Nachteil, dass sehbeeinträchtigte Personen ihn schwer erkennen können und die Vielfalt, die mit dem Gendersternchen zum Ausdruck gebracht wird, nicht mehr sichtbar ist.
An der RPTU steht insgesamt die Verwendung gendersensibler Formulierungen im Vordergrund, sodass prinzipiell beide Formen verwendet werden können, bspw. Kolleg*innen bzw. Kolleg:innen oder Professor*innen bzw. Professor:innen.
Bei der Verwendung der Zeichen wird darauf geachtet, dass nicht mehr als ein Zeichen pro Wort verwendet wird. Das Zeichen wird nach dem Wortstamm bzw. vor der weiblichen Endung gesetzt (bspw. Bürgermeister*innen, nicht Bürger*innenmeister*innen). Die Variante der*die Autor*in bzw. der:die Autor:in ist möglich, besser ist jedoch die Pluralnennung oder die namentliche Nennung, um die mehrfache Verwendung des Zeichens für eine Personenbezeichnung zu vermeiden.
Alternativ kann das dritte bzw. nicht-binäre Geschlecht in Klammern (w/m/d) angegeben werden, wenn eine neutrale Stellenbezeichnung wie bspw. Professur oder Leitung benannt wird, z.B. in Stellenanzeigen.
Es wird dringend empfohlen, innerhalb eines Textes ein einheitliches Vorgehen bezogen auf diese Formulierungen sicherzustellen. Außerdem sollte innerhalb einer Textkategorie, insbesondere aus ein- und derselben Quelle, eine einheitliche Form gewählt werden, z.B. für alle Pressemitteilungen der RPTU.
5. Explizite Nennung von einem Geschlecht
Soll im Text ein Geschlecht besonders hervorgehoben werden, bspw. um Benachteiligungen eines Geschlechts explizit aufzugreifen, wird am Ende des Begriffs ein Sternchen verwendet. Nicht-binäre Personen werden dadurch in der Benennung eines Geschlechts mitberücksichtigt, es werden jedoch nicht alle Personen einbezogen.
Herkömmliche Ausdrucksweise | Formulierung binär und non-binär |
Frauen | Frauen* |
Männer | Männer* |
6. Nicht geeignete Vorgehensweisen
Das Binnen-I (MitarbeiterIn), der Schrägstrich (Mitarbeiter/in), die ausschließliche Nennung von Frauen und Männern (Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter), die Klammerform (Mitarbeiter(innen)) und die Fußnote, beide/alle Geschlechter seien in der männlichen Formulierung mitgemeint, sind weniger geeignet, da nicht-binäre Personen nicht berücksichtigt werden. Ebenso ungeeignet ist die Formulierung „Mann / Nicht-Mann“, da mit der vordergründig maskulinen Schreibweise weibliche und nicht-binäre Personen mit einer negativen Form belegt werden und eine Differenzierung in weiblich und nicht-binär nicht mehr stattfindet.
Stand: 20.12.2022
Inhaltliche Verantwortung

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E-Mail: heide.gieseke[at]rptu.de
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Bürgerstraße 23
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76829 Landau in der Pfalz
Zentrale Gleichstellungsbeauftragte
Prof. Dr. Francesca Vidal
Sitz: RPTU in Landau
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Stellv. Zentrale Gleichstellungsbeauftragte
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T +49 (0) 631 205-4701
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