Quer- und Seiteneinstieg

In bestimmten Fächern kann bundesweit der Einstellungsbedarf für Lehrkräfte nicht vollständig mit Lehrer*innen, die über eine entsprechende Ausbildung für das jeweilige Lehramt verfügen, abgedeckt werden. Daher besteht in Bedarfsfächern auch in Rheinland-Pfalz großes Interesse an qualifizierten Hochschulabsolvent*innen auch ohne Lehramtsausbildung.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Seiten- und Quereinstieg in Rheinland-Pfalz.

 

Seiteneinstieg

Beim Seiteneinstieg erfolgt die Einstellung direkt in den Schuldienst, wenn die fachliche Eignung nachgewiesen werden kann. Hierfür bestehen zwei verschiedene Möglichkeiten: 

  1. Hochschulabschluss in einem schulischen Bedarfsfach
  2. Erste Staatsprüfung für ein Lehramt, wovon eines der beiden Fächer ein Bedarfsfach sein muss.

Informationen des Ministeriums für Bildung: Seiteneinstieg

 

Quereinstieg

Beim Quereinstieg erfolgt die Einstellung in den Vorbereitungsdienst (18 oder 24 Monate), wenn die vorhandenen Ausbildungsplätze nicht vollständig mit Absolvent*innen der Ersten Staatsprüfung für das entsprechende Lehramt besetzt werden können. Hochschulabsolvent*innen ohne Lehramtsausbildung, aber mit einem Abschluss in Fächern, die auch Unterrichtsfächer sind, haben die Möglichkeit sich zu bewerben.

Informationen des Ministeriums für Bildung: Quereinstieg

 
Überblick zum Seiten- und Quereinstieg in den Bundesländern

Im Auftrag des Netzwerk Bildung der Friedrich-Ebert-Stiftung hat Prof. i.R. Klaus Klemm einen Überblick über die Bedingungen des Seiten- und Quereinstiegs in den 16 Bundesländern erstellt. Das e-paper dazu finden Sie hier.