ANERKENNUNG EINES ORIENTIERENDEN PRAKTIKUMS
Aufgrund der Bestimmungen der "Landesverordnung über die Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge als Erste Staatsprüfung für Lehrämter" vom 12. September 2007 ist möglich, Praktika bzw. Tätigkeiten an außerschulischen Lern- oder Ausbildungsorten als Orientierendes Praktikum anzuerkennen. Hierbei ist die Anerkennung neu eines OP möglich. Die Vertiefenden Praktika sind regulär durchzuführen und können auch nur in Rheinland-Pfalz absolviert werden.
Ziele des Praktikums sind:
- Kennenlernen von Struktur und Aufgaben einer Einrichtung an außerschulischen Lern- oder Ausbildungsorten (Einrichtung),
- Kennenlernen von Kooperationsformen von Schulen mit solchen Einrichtungen.
Folgende Praktikumsleistungen sind zu erbringen:
- Beschreibung und Reflexion eines Aufgabenschwerpunktes der Einrichtung,
- Dokumentation eines Beispiels der Lernortkooperation zwischen der Einrichtung und einer Schule, falls diese besteht.
Welche Tätigkeiten können anerkannt werden?
Bei den konkreten Praktika ist stets der Lern- oder Ausbildungscharakter zu berücksichtigen. Die Studierenden sollen während der Praktika an außerschulischen Lern- oder Ausbildungsorten Einblicke in mindestens einen der forlgenden Erfahrungsbereiche gewinnen:
- Beruf
- Erziehung
- Kommunikation und Interaktion
- Diagnose
- Beratung.
Mögliche außerschulische Lern- oder Ausbildungsorte:
- Einrichtungen der Kinderbetreuung (Kindertagesstätten, Kindergärten, Kinderkrippen, usw.)
- Einrichtungen der Jugendhilfe und Jugendsozialarbeit
- Gedenkstättenarbeit
- Museen in ihren vielfältigen Erscheinungsformen
- Science Center (z. B. Dynamikum in Pirmasens)
- Professionelles Theater
- Landesgeschichte / Heimatpflege / Kulturhistorische Einrichtungen
- Denkmalpflege
- Umwelt- und Naturschutz, Landesforsten
- Erlebnispädagogische Einrichtungen (Biosphärenhaus, Baumwipfelpfad, Kletterpark, usw.)
- Bibliotheken
- Medienbetriebe, insbesondere mit der Zielgruppe Kinder und Jugendliche
Weitere Anerkennungsmöglichkeiten
- Berufsausbildungen
- Freiwilligendienste anerkannt.
- Die Leitung eines Trainingsbetriebes im Sport kann nur in Verbindung mit einer Trainingslizenz anerkannt werden.
PES
Eine PES-Stelle kann als OP anerkannt werden, wenn die Bestätigung der Schule und eine schriftliche Ausarbeitung einer Schulstunde vorgelegt wird.
Verbuchung der Anerkennung im Praktikumsportal
Das ZfL verbucht die Anerkennung auf dem Portal schulpraktika.rlp.de.
Verbuchung im QIS
Das Prüfungsamt ruft nach jeder Praktikumsphase mit ein paar Wochen Abstand die verbuchten Praktika ab. Diese werden dann automatisch im QIS verbucht. Studierende müssen nicht nochmals tätig werden. In seltenen Fällen kommt es zu Datenfehlers. Bitte wenden Sie sich dann an die Mitarbeiter*innen der Abteilung für Prüfungsangelegenheiten oder an das ZfL.