Schulpraktika B. Ed. und M. Ed.
Verpflichtende Schulpraktika über den gesamten Studienverlauf sowie strukturelle Verbindungen zwischen Studium und berufspraktischer Ausbildungsphase sind ein zentrales Element des Dualen Studien- und Ausbildungskonzeptes der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung in Rheinland-Pfalz. Damit soll eine grundlegende und vor allem frühzeitige Orientierung des Studiums an den beruflichen Anforderungen in der Schule erreicht werden. Schulpraktika sollen Elemente der Berufspraxis in das Studium integrieren. Durch die Verbindung des Studiums mit schulischen, erzieherischen und unterrichtlichen Anforderungen soll zum einen frühzeitig ein wissenschaftlich fundiertes Handlungsverständnis aufgebaut werden. Zum anderen dienen die Praktika der Überprüfung der persönlichen Eignung und Neigung für den Beruf der Lehrerin und des Lehrers.

Zeitlicher Verlauf der Schulpraktika
Die Orientierenden Praktika sollen nicht an Schulen gleicher Schulart absolviert werden. Eines der Orientierenden Praktika findet in der Regel an einer Schwerpunktschulestatt (dies gilt nur für Studierende die ab dem Sommersemester 2016 immatrikuliert sind).
Eines der Orientierenden Praktika kann durch ein Praktikum an einem außerschulischen Lern- und Ausbildungsort ersetzt werden; über die Anerkennung entscheidet die Hochschule im Einvernehmen mit dem fachlich zuständigen Ministerium. Bei Fragen hierzu helfen Ihnen Frau Gieger/Frau Heinrich gerne weiter.
1. Verpflichtende Eingangsveranstaltung der Universität zu den Orientierenden Praktika
Informationen hierzu erhalten Sie rechtzeitig per E-Mail.
2. Verpflichtende Vorbereitungsveranstaltung der Studienseminare zu den
Orientierenden Praktika – 1 Tag
> Termine / Ort: Siehe Plattform www.schulpraktika.rlp.de in
> Teilnahme VOR den Orientierenden Praktika, muss über die Plattform gebucht werden!
3. Orientierungspraktikum I – 15 Unterrichtstage
> Wann: In der Regel in der vorlesungsfreien Zeit nach dem 1. Semester des
Bachelorstudiengangs
> Leistungspunkte: 3
4. Orientierungspraktikum II – 15 Unterrichtstage
> Wann: In der Regel in der vorlesungsfreien Zeit vor der Wahl des lehramtsspezifischen
Schwerpunktes gem. § 5 Abs. 3.
> Leistungspunkte: 3
Die Orientierenden Praktika sollen nicht an Schulen gleicher Schulart absolviert werden.
Eines der Orientierenden Praktika findet in der Regel an einer Schwerpunktschule statt. Sie umfassen in der Regel mindestens 15 Unterrichtsstunden pro Praktikumswoche.
Die Studierenden sind während des Praktikums an allen Schultagen des jeweiligen Praktikumszeitraums in der
Schule anwesend und nehmen in der Regel während der gesamten Unterrichtszeit am Unterricht ihrer Lerngruppen
teil. Hinzu kommen ggf. die Teilnahme an schulischen Veranstaltungen, an Konferenzen oder an Dienstbesprechungen gemäß der Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters.
Eines der Orientierenden Praktika kann durch ein Praktikum an einem außerschulischen Lern- oder Ausbildungsort
ersetzt werden; über die Anerkennung entscheidet die Hochschule im Einvernehmen mit dem fachlich zuständigen
Ministerium - Landesprüfungsamt für die Lehrämter an Schulen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Gieger/Frau Heinrich des ZLB.
Ziele der Orientierenden Praktika:
- Kenntnis der Institution Schule, einschließlich der Schwerpunktschule, und ihrer Tätigkeitsfelder aus der Perspektive einer Lehrperson,
- Einblicke in schulische, erzieherische und unterrichtliche Prozesse, insbesondere im inklusiven Unterricht,
- Kenntnis von Rahmenbedingungen des Lehrerinnen- oder Lehrerberufs,
- Fähigkeit zur Analyse von Lehr- und Lernprozessen insbesondere im inklusiven Unterricht und
- Reflexion der persönlichen Eignung und Neigung für den Lehrerinnen- oder Lehrerberuf.
Nachbereitungsveranstaltung der Studienseminare zu den Orientierenden Praktika
Termine / Ort: Die Veranstaltungen der Studienseminare finden in der Regel am ersten Tag des Vertiefenden Praktikums statt. Weitere Informationen siehe Plattform www.schulpraktika.rlp.de
Vertiefendes Praktikum im Bachelorstudiengang – 15 Unterrichtstage
> Wann: In der Regel während der vorlesungsfreien Zeit nach dem Orientierenden Praktikum 2
> Leistungspunkte: 4
Abweichend davon ist die Durchführung der Vertiefenden Praktika auch in vorlesungsbeglei-
tender Form möglich. Das Nähere hierzu regelt das zuständige staatliche Studienseminar in
Abstimmung mit der Schulbehörde und dem Zentrum für Lehrerbildung.
Das Vertiefende Praktikum Bachelor ist in der Regel in einer Schulart, die dem lehramtsspezifischen Schwerpunkt gem. § 5 Abs. 3 entspricht, in der Regel in den gewählten Studienfächern, abzuleisten.
Ziele des Vertiefenden Praktikums im Bachelorstudiengang
- Fähigkeit zur Beschreibung und Analyse von Lehr- und Lernprozessen,
- Fähigkeit zur Entwicklung fachbezogener Ziele und Inhalte der studierten Unterrichtsfächer im Hinblick auf fachdidaktische Anforderungen, nach Möglichkeit in verschiedenen Klassenstufen,
- Fähigkeit zur Planung und Durchführung von Unterrichtsversuchen durch Weiterentwicklung der eigenen didaktisch- methodischen Handlungskompetenz,
- Kenntnis verschiedener Formen von Leistungsdiagnostik und -beurteilung,
- Überprüfung der Entscheidung für den Lehrerinnen- oder Lehrerberuf und den lehramtsspezifischen Schwerpunkt.
Vertiefendes Praktikum im Masterstudiengang – 15 Unterrichtstage
Vertiefendes Praktikum im Masterstudiengang Lehramt an FöS – 20 Unterrichtstage
- Wann: in der Regel während der vorlesungsfreien Zeit
- Leistungspunkte: 4
Abweichend davon ist die Durchführung der Vertiefenden Praktika auch in vorlesungsbegleitender Form möglich. Das Nähere hierzu regelt das zuständige staatliche Studienseminar in Abstimmung mit der Schulbehörde und dem Zentrum für Lehrerbildung.
Das Vertiefende Praktikum Master ist in der der Regel in einer Schulart, die dem lehramtsspezifischen Schwerpunkt gem. § 5 Abs. 3 entspricht, in der Regel in den gewählten Studienfächern, abzuleisten. Das Vertiefende Praktikum im Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien legt einen der inhaltlichen Schwerpunkte auf den Unterricht in der gymnasialen Oberstufe.
Ziele des Vertiefenden Praktikums im Masterstudiengang:
- Fähigkeit zur differenzierten Beschreibung und Analyse von Lehr- und Lernprozessen in den studierten Unterrichtsfächern sowie zur Umsetzung bildungswissenschaftlicher und fachdidaktischer Ansätze,
- Einbeziehung kollegialer Rückmeldung und Beratung bei Planung, Durchführung und Reflexion eigener Unterrichtsversuche,
- Fähigkeit zur angemessenen Planung und Durchführung eigenständiger Unterrichtsversuche,
- Fähigkeit zur Reflexion über die eigenen fachlichen, didaktisch- methodischen und diagnostischen Handlungskompetenzen im Hinblick auf den zukünftigen Lehrerinnen oder Lehrerberuf.
Erste Informationsveranstaltung der Studienseminare zum Vorbereitungsdienst / Nachbereitungsveranstaltung der Universität zum Vertiefenden Praktikum
Die Nachbereitungsveranstaltung der Universität zum Vertiefenden Praktikum Master wird in Kooperation mit den Studienseminaren am Campus in Landau stattfinden. Sie soll den Studierenden und den Vertretern der Studienseminare Gelegenheit zu einem ersten Informationsaustausch geben. In der Regel ist ein Studienseminar pro Lehramt anwesend.
Informationen hierzu erhalten Sie rechtzeitig per E-Mail.
Die Veranstaltung ist nach Schularten getrennt und wird von den Studienseminaren für das Lehramt an Grundschulen, Realschulen Plus, Gymnasien und Förderschulen gestaltet.
Falls Sie Unterlagen zur Prüfung der Anerkennung von Schulpraktika einreichen wollen, beachten Sie bitte die Hinweise bzgl. der Anerkennung auf unserer Webseite im jeweils
Hier finden Sie zusätzlich Informationen zur Anerkennung Orientierender Praktika aufgrund Ihrer Teilnahme an
- climb-LehrerIn für Lernferien
- Feriensprachkursen für SchülerInnen mit Migrationshintergrund
- LiF - Lernen in den Ferien!
Buchungstermine, Termine der Eingangsveranstaltungen zu den Praktika, Präsentation der Eingangsveranstaltung etc. finden Sie auf unserer Webseite im jeweils
Alle Praktika sind i.d.R. an Schulen in Rheinland-Pfalz oder im Saarland zu absolvieren. Nur die Orientierenden Praktika können grundsätzlich auch außerhalb von RLP und dem Saarland durchgeführt werden, wenn sie die Praktikaanforderungen des Landes Rheinland-Pfalz erfüllen. Informationen finden Sie hier. Die Durchführung eines Vertiefenden Praktikums außerhalb von Rheinland-Pfalz und des Saarlands ist ausgeschlossen.
Für Praktika in RLP und dem Saarland erfolgt die Anmeldung ausschließlich über die Internetplattform http://schulpraktika.rlp.de. Für Praktika in RLP und dem Saarland ist eine persönliche oder telefonische Bewerbung außerhalb der Plattform, also direkt an der Schule, nicht vorgesehen. Daher werden Praktika in RLP bzw. im Saarland, die nicht über die Plattform gebucht wurden, nicht anerkannt.
Bei erstmaliger Nutzung der Plattform ist zunächst eine sogenannte Selbstregistrierung notwendig, durch die sich Studierende ein persönliches Passwort generieren.
In einer zuvor festgelegten Anmeldephase haben die Studierenden Gelegenheit, den von ihnen präferierten Praktikumsplatz auszuwählen und verbindlich zu buchen. Auf der Plattform wählen die Studierenden dann gezielt denjenigen Praktikumsplatz aus, den sie buchen möchten. Es gilt das Prinzip first come, first served.
Die Buchung des Praktikumsplatzes kann innerhalb einer Frist von 30 Minuten nach dem Buchungsvorgang storniert werden. Danach ist keine Veränderung der Buchung mehr möglich und die Buchung verbindlich. Eine Stornierung kann dann nur für den Fall erfolgen, dass die Studierenden wegen Erkrankung oder aus anderen Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, daran gehindert sind, das Praktikum anzutreten. Der Antrag ist bei den Orientierenden Praktika bei der Schule und bei den Vertiefenden Praktika beim zuständigen Studienseminar unverzüglich schriftlich einzureichen. Andernfalls gilt das Praktikum als nicht bestanden.
Weitere Hinweise zur Buchung der Schulpraktika finden Sie unter "Links" auf der rechten Seite. Bei Fragen zur Praktikabuchung steht die Hotline des Pädagogischen Landesinstituts Rheinland-Pfalz (PL) zur Verfügung, das die Plattform betreut: 0261/9702500
Zum 01.03.2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Das bedeutet, dass alle Studierende, die nach 1970 geboren sind, für die Schulpraktika einen bestehenden Impfschutz gegen Masern nachweisen müssen. Überprüfen Sie daher bitte umgehend, ob Sie einen Impfschutz gegen Masern haben.
Im aktuellen Hygieneplan-Corona für Schulen (https://corona.rlp.de/de/themen/schulen-kitas/schule/dokumente-schule/) wurden die Regelungen zum Einsatz schwangerer Lehrerinnen an die aktuelle Lage angepasst. Diese können künftig grundsätzlich wieder im Präsenzunterricht eingesetzt werden, sofern der mögliche Einsatz im Rahmen einer individuellen Gefährdungsbeurteilung geprüft und zugelassen wurde.
Gefährdungsbeurteilungen für schwangere Studentinnen obliegen gemäß Mutterschutzgesetz den Universitäten.. Für schwangere Studentinnen, die ein Schulpraktikum im Rahmen ihres Lehramtsstudiums absolvieren, ist bei der Gefährdungsbeurteilung durch die jeweilige Universität auch die Tätigkeit im Schulpraktikum zu berücksichtigen und notwendige Grundlage für die Durchführung des Praktikums.
Die aus der Gefährdungsbeurteilung für die Tätigkeit im Praktikum folgenden Empfehlungen müssen von der Schwangeren zu Beginn des Praktikums der zuständigen Stelle (bei den Orientierenden Praktika der Schulleitung, bei den Vertiefenden Praktika der Fachleiterin/dem Fachleiter) vorgelegt werden. Diese Empfehlungen erhält die Schwangere von Seiten der jeweiligen Universität.
Selbstverständlich können schwangere Studentinnen bereits gebuchte Praktika folgenlos stornieren lassen, falls sie dies wünschen.
Hier finden Sie das entsprechende Schreiben des Ministeriums für Bildung.
Lehramtsstudierende, die ein Schulpraktikum im Saarland absolvieren möchten, müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
Die Studierenden beantragen in der Regel vor dem ersten Schulpraktikum ein Erweitertes Führungszeugnis (Belegart NE) durch Vorlage eines vom ZLB unterschriebenen Formblattes bei der zuständigen Meldebehörde. Dieses Führungszeugnis gilt für die gesamte Studienzeit und muss nicht nach 6 Monaten erneuert werden. D.h., dass nicht für jedes Praktikum erneut ein Führungszeugnis beantragt werden muss. Zu Beginn des jeweiligen Praktikums händigen die Studierenden der Ausbildungsschule eine Kopie des Erweiterten Führungszeugnisses unter gleichzeitiger Vorlage des Originals aus.
Ein nicht erfolgreich abgeleistetes Schulpraktikum kann zweimal und sollte unverzüglich wiederholt werden. Dies gilt auch, wenn eine Wiederholung an einer anderen Schule oder an einem außerschulischen Lern- oder Ausbildungsort erfolgt. Eine Wiederholung setzt voraus, dass die Studierenden nach jedem Praktikumsversuch an einem Beratungsgespräch mit einer praktikumsbetreuenden Person teilgenommen haben, über das ihnen eine Bestätigung ausgestellt wird.
Am Ende von OP1 oder OP2, nach dem VP Bachelor und nach dem VP Master ist die Teilnahme an der entsprechenden Tour von CCT nachzuweisen.
Dieser Nachweis erfolgt durch das Ausdrucken der Teilnahmebestätigung der absolvierten Tour.