Vergabeverfahren

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen /-fächern werden zunächst

  • 5% für ausländische Staatsangehörige
  • 2% für Fälle außergewöhnlicher Härte
  • 3% für die Auswahl für ein Zweitstudium
  • 2% für Spitzensportler
    vergeben.

Bei den verbleibenden Plätzen werden 80% nach den Kriterien der Hochschule (in der Regel die Durchschnittsnote des Abiturs) belegt. Die übrigen Studienplätze werden nach Wartezeit vergeben.

Grenzränge (NC)

Bei zulassungsbeschränkten Fächern/Studiengängen stehen vor dem Bewerbungsverfahren lediglich die Anzahl der zu vergebenden Studienplätze fest. Die Grenzränge werden erst im Zuge der Auswahlverfahren aus der Zahl der zu vergebenden Studienplätze und den Durchschnittsnoten und Wartesemestern der Bewerberinnen und Bewerber ermittelt. Sie sind folglich das Ergebnis von Angebot und Nachfrage und daher nur als Richtwert zu verstehen. Prognosen über die Zulassungschancen in künftigen Vergabeverfahren können hieraus nicht abgeleitet werden.

Bei zulassungsfreien Studiengängen findet kein Vergabeverfahren statt. Die Zulassung kann nach direkter Prüfung erfolgen.

wichtige Termine

gesetzliche Fristen bei zulassungsbeschränkten Studienangeboten:

15.07. für Wintersemester
15.01. für Sommersemester

Kontakt

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