Bewerbung für weiterbildende Fernstudiengänge
Fristen
Für die Bewerbung um einen Studienplatz (1. Fachsemester)
Zulassungsbeschränkte Studiengänge
Wintersemester:
ab Mitte Mai bis 15.07.
Sommersemester:
ab Mitte November bis 15.01.
(betrifft nur den Studiengang Baulicher Brandschutz)
Zulassungsfreie Studiengänge
Wintersemester: ab Mitte Mai bis 15.09.
Stellen Sie Ihren Bewerbungsantrag frühzeitig und nicht erst zum Ende der Bewerbungsfrist. Die RPTU ist bemüht, Ihnen noch vor Ablauf der Bewerbungsfrist mitzuteilen, ob Ihr Antrag Fehler enthält, die den Ausschluss vom Zulassungsverfahren zur Folge haben könnten. Ihre Bewerbung muss bis zum Ende des Bewerbungszeitraums an der RPTU eingegangen sein.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Zulassungsbeschränkte Studiengänge
- Applied Financial Mathematics (Zertifikat)
- Brandschutzplanung (M.Eng.)
- Baulicher Brandschutz (Zertifikat)
- Financial Engineering (M.Sc.)
- Medizinische Physik (M.Sc.)
- Medizinische Physik und Technik (Zertifikat)
- Quantum Technologies (M.Sc.)
- Sport- und Gesundheitstechnologie (M.Sc.)
Zulassungsfreie Studiengänge
- Betriebswirtschaft und Management (M.A.)
- Erwachsenenbildung (M.A.)
- Leadership (M.A.)
- Lern- und Entwicklungsauffälligkeiten im Kindesalter (Zertifikat)
- Management digitaler Bildungsprozesse (Zertifikat)
- Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen (M.A.)
- Management von Kultur- und Non-Profit-Organisationen (M.A.)
- Nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit (M.A.)
- Organisation und Kommunikation (M.A.)
- Organisationsentwicklung (M.A.)
- Personalentwicklung (M.A.)
- Psychologie kindlicher Lern- und Entwicklungsauffälligkeiten (M.Sc.)
- Schulmanagement (M.A.)
- Software Engineering for Embedded Systems (M.Eng.)
- Systemische Beratung (M.A.)
Für fast alle Studiengänge ist eine Bewerbung nur zum Wintersemester (1. Fachsemester) möglich. Eine Ausnahme bildet der Studiengang Baulicher Brandschutz, für den man sich nur zum Sommersemester (1. Fachsemester) bewerben kann.
Für höhere Fachsemester sind ggf. davon abweichende Bewerbungen möglich.
Bei zulassungsfreien Studiengängen erhalten Sie einen Studienplatz, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und sich form- und fristgerecht bewerben. Die Angabe eines zweiten Studienwunsches ist daher zwar möglich aber nicht zwingend erforderlich.
Da es bei zulassungsbeschränkten Studiengängen nicht sicher ist, ob Sie einen Studienplatz erhalten, können Sie sich zeitgleich für einen zulassungsfreien Studiengang bewerben. Im Auswahlverfahren wird zunächst über den ersten Studienwunsch (Hauptantrag) entschieden. Lässt sich dieser nicht verwirklichen, wird Ihr zweiter Studienwunsch (Hilfsantrag) berücksichtigt.
Vorbereitung
Die Bewerbungsunterlagen können Sie im Bewerbungsportal direkt hochladen.
Nachzureichende Unterlagen sind grundsätzlich über das Bewerbungsportal hochzuladen, können jedoch auch im Nachgang
• per E-Mail,
• als PDF-Datei,
• mit der Bezeichnung „Nachname, Vorname_Studiengang_Dokumentenname“,
• an die jeweilige Sachbearbeitung der Abteilung für Fernstudienangelegenheiten
senden.
Sehen Sie bitte von einer zusätzlichen Einreichung per Post ab.
Deutschsprachige Studiengänge
Bewerbende, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen vor Beginn des Studiums hinreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen.
Englischsprachige Studiengänge
Für die englischsprachigen Fernstudiengänge müssen für die Einschreibung ausreichende Englischkenntnisse nachgewiesen werden.
Bewerbende ohne Hochschulabschluss
Ausreichende Sprachkenntnisse müssen bereits bei der Eignungsprüfung vorhanden sein.
Informationen zu den erforderlichen und vergleichbaren Qualifikationen je Studiengang entnehmen Sie bitte den Bewerbungsinformationen je Studiengang (unten).
Informationen rund um das Thema Berufstätigkeit finden Sie hier.
Im Einzelfall können beglaubigte Kopien nachgefordert werden.
Der ausländische Bildungsnachweis (Urkunde, Zeugnis, Diploma Supplement etc.) ist in Originalsprache, sowie in vollständiger deutscher oder englischer Übersetzung vorzulegen.
Zeugnisübersetzungen, die im AUSLAND angefertigt werden, können von einer Botschaft oder in einem Konsulat der BRD mit dem Beglaubigungsvermerk versehen sein "Gesehen in der Botschaft (im Konsulat) der Bundesrepublik Deutschland zu Legalisation..." oder auch im jeweiligen Land von einem Notar mit der Haager Apostille legalisiert werden.
Zeugnisübersetzungen, die in DEUTSCHLAND angefertigt werden, müssen von einem für die jeweilige Sprache gerichtlich beeidigten Übersetzer in der BRD angefertigt und beglaubigt werden. Das Siegel des Übersetzers muss die Inschrift enthalten "Öffentlich bestellter und vereidigter Übersetzer". Aus dem Siegel muss hervorgehen, für welche Sprache der Übersetzer gerichtlich zugelassen wurde. Auf der Übersetzung muss die Adresse des Übersetzers vermerkt sein.
Für die Bewertung ausländischer Bildungsnachweise erhebt die RPTU eine Gebühr. Nach Eingang Ihrer Online-Bewerbung erhalten Sie eine Aufforderung, die Bewertungsgebühr zu zahlen. Nach abschließender Prüfung erhalten Sie eine Rückmeldung.
Bitte beachten Sie: Die Prüfung Ihrer Unterlagen nimmt Zeit in Anspruch, daher empfehlen wir, die Gebühr zeitnah zu entrichten und die vollständigen Bewerbungsunterlagen frühzeitig einzureichen.
Bewerber*innen, die bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben waren, müssen der Bewerbung neben den oben genannten Unterlagen folgende weitere Bescheinigungen beifügen:
- Exmatrikulationsbescheinigung der bisher besuchten Hochschule bzw. aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Bescheinigung über die erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen (einschließlich der nicht bestandenen Leistungen)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung („Bescheinigung, dass noch Prüfungsanspruch im aktuellen Studiengang besteht“) der bisher besuchten Hochschule/n
Alle Studienbewerber*innen und alle Studierenden haben der Hochschule zur Einschreibung nachzuweisen, dass sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind oder von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig sind. Die gesetzliche Grundlage dazu ist § 199 a des 5. Sozialgesetzbuchs (SGB V).
Der Nachweis ist über eine gesetzliche Krankenversicherung im digitalen Studenten-Melde-Verfahren (SMV) zu erbringen. Meldungen in Papierform können nicht mehr entgegengenommen werden!
Jede*r Studienbewerber*in muss sich vor der Einschreibung mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung setzen. Die gewählte Krankenkasse muss aufgefordert werden, der RPTU über das SMV die Versicherungsbestätigung elektronisch zukommen zu lassen.
Für die Kommunikation mit den Krankenkassen wird eine gesonderte Absendenummer der RPTU benötigt. Diese lautet H0000543.
Grundsätzlich gilt: Keine Einschreibung ohne die Meldung des Versicherungsstatus!
Die erste Meldung der RPTU an die Krankenkasse erfolgt nach der Einschreibung. Zur Exmatrikulation erfolgt die abschließende Meldung.
Externe Informationen zur Krankenversicherung für Studierende, mögliche individuelle Zusatzbeiträge, Vergleichsportal finden Sie hier.
Für weitere Informationen zum Thema Ratenzahlungen und Rechnungen klicken Sie bitte hier.
Bewerbung mit Hochschulabschluss
Sie verfügen über den geforderten Hochschulabschluss und haben alle notwendigen Unterlagen parat?
Sie können Ihre Bewerbung auch jederzeit zwischenspeichern und den Bewerbungsprozess zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen.
Bewerbung ohne Hochschulabschluss:
Eignungsprüfung
Zweistufiges Bewerbungsverfahren
Wenn Sie sich ohne Hochschulabschluss für einen weiterbildenden Fernstudiengang qualifizieren möchte, durchlaufen Sie ein zweistufiges Bewerbungsverfahren:
Schritt 1: Sie bewerben sich für die Eignungsprüfung.
Schritt 2: Nach bestandener Eignungsprüfung können Sie am regulären Bewerbungsverfahren um einen Studienplatz teilnehmen.
Eine Bewerbung erfolgt in beiden Fällen über das Bewerbungsportal.
eine Fachhochschulreife oder Hochschulreife
oder
eine berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis (Gesamtnotendurchschnitt aus der Berufsausbildungsabschlussprüfung und dem Abschlusszeugnis der Berufsschule von mindestens 2,5)
oder
eine berufliche Weiterqualifikation durch eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare Prüfung
sowie (in allen Fällen)
eine danach erbrachte mind. dreijährige einschlägige, qualifizierte Berufstätigkeit
Weitere Informationen zur Eignungsprüfung sowie die einzureichenden Bewerbungsunterlagen (Portfolio) entnehmen Sie bitte den Bewerbungsinformationen je Studiengang (unten).
Sie möchten sich für die Eignungsprüfung bewerben oder haben diese bestanden und möchten sich um einen Studienplatz bewerben? Außerdem haben Sie alle notwendigen Unterlagen parat?
Sie können Ihre Bewerbung auch jederzeit zwischenspeichern und den Bewerbungsprozess zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen.
Auf einen Blick:
Bewerbungsinformationen je Studiengang
Master-Fernstudiengänge
- Betriebswirtschaft und Management (M.A)
- Brandschutzplanung (M.Eng.)
- Erwachsenenbildung (M.A.)
- Financial Engineering (M.Sc.)
- Leadership (M.A.)
- Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen (M.A.)
- Management von Kultur- und Non-Profit-Organisationen (M.A.)
- Medizinische Physik (M.Sc.)
- Nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit (M.A.)
- Organisation und Kommunikation (M.A.)
- Organisationsentwicklung (M.A.)
- Personalentwicklung (M.A.)
- Psychologie kindlicher Lern- und Entwicklungsauffälligkeiten (M.Sc.)
- Quantum Technologies (M.Sc.)
- Schulmanagement (M.A.)
- Software Engineering for embedded Systems (M.Eng.)
- Sport- und Gesundheitstechnologie (M.Sc.)
- Systemische Beratung (M.A.)
Sie möchten sich für einen der folgenden Studiengänge bewerben? In diesen beiden Fällen erfolgt die Bewerbung an der Universität des Saarlandes. Nähere Informationen erhalten Sie über den jeweiligen Link.
- Master (Blended Learning) of Evaluation (MABLE) (M.A.)
- Wirtschaftsrecht für die Unternehmenspraxis (LL.M.)
Und wie weiter?
Nach Eingang Ihrer Bewerbung werden Ihre Unterlagen geprüft.
Sollten Unterlagen fehlen, werden Sie informiert, sodass Sie diese nachreichen können.
Zulassungsbeschränkte Studiengänge
Bei Bewerbungen für zulassungsbeschränkte Studiengänge kann frühestens nach Ablauf der Bewerbungsfrist mit einer Antwort gerechnet werden.
Zulassungsbescheide für das Wintersemester können somit voraussichtlich ab Anfang August verschickt werden. Für das jeweilige Nachrückverfahren werden die Entscheidungen zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt. Für das Sommersemester können Sie ab Anfang Februar mit einer Antwort rechnen.
Zulassungsfreie Studiengänge
Nach Abschluss der Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie zeitnah eine Rückmeldung.
An der RPTU ist es möglich, sich einzuschreiben, ohne persönlich zu erscheinen. Dazu müssen Sie
- eine Zulassung erhalten,
- alle notwendigen Unterlagen ein- bzw. nachgereicht und
- die Studienkosten gezahlt haben.
Wichtig: Wenn Sie für einen zulassungsbeschränkten Studiengang eine Zulassung erhalten, müssen Sie innerhalb der darin genannten Fristen durch Zahlung der Studienkosten die Annahme des Studienplatzes erklären. Wenn Sie diese Frist versäumen, verlieren Sie Ihren Studienplatz.
Alle wichtigen Informationen zum Studienbeginn erhalten Sie hier.
Sie haben allgemeine Fragen zu den Fernstudiengängen? Ausführliche Informationen zu den Fernstudiengängen sowie Ansprechpersonen finden Sie auf den Webseiten des Distance and Independent Studies Center.
Kontakt Fernstudienangelegenheiten
Alle Fragen rund um Bewerbung und Prüfungsverfahren werden Ihnen von der Abteilung für Fernstudienangelegenheiten (Abt. 4.5) beantwortet.