Rückmeldung

Rückmeldezeitraum Wintersemester 2023/2024: 01.07.2023 - 28.07.2023

Rückmeldezeitraum Sommersemester 2024: 02.01.2024 - 28.01.2024

Wenn Sie an der RPTU eingeschrieben sind und Ihr Studium fortsetzen möchten, müssen Sie sich für das nächste Semester zurückmelden. Dafür ist innerhalb der Rückmeldefrist der Sozialbeitrag/Semesterbeitrag und ggf. Gebühren und Entgelte zu zahlen.

Sie müssen sich auch dann zurückmelden, wenn Sie einen Antrag auf Studiengangwechsel/Fachwechsel oder auf Beurlaubung stellen möchten. Nur bei einem ordnungsgemäßen Zahlungseingang bleibt der Studienplatz auch für das kommende Semester erhalten.

Die Pflicht zur Einschreibung besteht bis zur Ablegung aller Prüfungsleistungen. Falls Sie alle Prüfungsleistungen bis Ende des aktuellen Semesters ablegen werden, ist eine Rückmeldung für das Folgesemester nicht erforderlich.

ACHTUNG:
Sollten Sie sich nicht innerhalb des Rückmeldezeitraums zurückmelden, wird zusätzlich zum Rückmeldebetrag noch eine Säumnisgebühr in Höhe von 25,00€ gem. dem Besonderen Gebührenverzeichnisses RLP fällig.

Achten Sie bitte auf die korrekte Bankverbindung und die unterschiedlichen Semesterbeiträge unserer Standorte.

Sozialbeitrag Präsenzstudierende
Sommersemester 2024  insgesamt:   285,54 €

Der Beitrag setzt sich zusammen aus:

  • Sozialbeitrag Studierendenwerk:  109,00 €
  • Sozialbeitrag AStA: 15,00 €
  • VRN-Ticket: 161,54 €
     

Sozialbeitrag Fernstudierende
Sommersemester 2024 insgesamt  124,00
 

Der Beitrag setzt sich zusammen aus:

  • Sozialbeitrag Studierendenwerk: 109,00 €
  • Sozialbeitrag AStA: 15,00 €

Checken Sie in der  QIS-Selbstbedienungs-Funktion Ihre offenen Beiträge und den Rückmeldestatus.

Sozialbeitrag 
Sommersemester 2024 ingesamt: 170,30€
 

Der Beitrag setzt sich zusammen aus:

  • Sozialbeitrag Studierendenwerk: 105,00 €
  • Sozialbeitrag AStA: 15,00 €
  • Komplementärfinanzierung Semesterticket: 22,80 €
  • Allgemeines Semesterticket (nur Abend- und Wochenendregelung): 27,50 €


Prüfen Sie in KLIPS Ihre offenen Beiträge und Ihren Rückmeldestatus. Die Zahlungsinformationen für Rückmelder finden Sie ebenso in KLIPS (auf der Startseite) nachdem Sie sich eingeloggt haben.

Hinweise zur Zahlung

Beachten Sie, dass der Beitrag bis spätestens zum letzten Tag der Rückmeldefrist eingegangen sein muss und dass Wertstellungen bei Überweisungen zum Teil mehrere Tage dauern können.

Bei Überweisungen aus dem Ausland gehen alle anfallenden Bankgebühren zu Lasten der/des Studierenden, sodass der Betrag zuzüglich der anfallenden Bankgebühren zu zahlen ist.

Bitte benutzen Sie für die Überweisung unbedingt die genauen Kontodaten sowie den vollständigen Verwendungszweck. Nur so ist eine Zuordnung Ihrer Zahlung gewährleistet.
Nach Ablauf des Rückmeldemeldezeitraums und Eingang der Zahlung werden Sie zurückgemeldet.

Weitere Informationen

Besonderes Gebührenverzeichnis

Kontakt

SSC Kaiserslautern
Gottlieb-Daimler-Str. Geb. 47
67663 Kaiserslautern

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0631 205 5252


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Marie-Curie-Straße 5a
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