
Bewerben und Einschreiben
Von der Bewerbung bis zur Einschreibung - hier findest du alle Informationen. Die wichtigsten Links hier in der Übersicht:
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Bewerbungsportale
Bewerben für Bachelor
Bewerben für Master
mit internationalem Bachelor Kaiserslautern:
Bewerben für:
Bewerbungsfristen
Bewerbung mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung
Wintersemester | Sommersemester | |
zulassungsbeschränkt | 15.07. | 15.01. |
zulassungsfrei | 15.09. | 15.03.* |
höheres Fachsemester | 15.07. | 15.01. |
Masterstudiengang Psychologie und KLIPP: 01.05.-01.06.2025
*gilt nur für externe Bewerbungen
Bewerbung mit internationaler Hochschulzugangsberechtigung
Wintersemester | Sommersemester | |
zulassungsbeschränkt | 15.07. (KL und Landau*) *Nicht-EU-Bürger/-innen 15.06. | 15.01. (KL und Landau*) *Nicht-EU-Bürger/-innen 15.12. |
zulassungsfrei | 15.07. (KL) 15.09. (Landau*) *Nicht-EU-Bürger/-innen 15.06. | 15.01. (KL) 15.03. (Landau*) *Nicht-EU-Bürger/-innen 15.12. |
Masterstudiengang Psychologie und KLIPP: 01.12.-31.03.2025
Zugangsvoraussetzungen
Für ein Studium an einer Universität benötigen Sie eine entsprechende Qualifikation: eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB, z.B. Abitur).
Für bestimmte Studiengänge müssen Sie zusätzliche Zugangsvoraussetzungen erfüllen, wie z.B. spezielle Sprachkenntnisse, Eignungsfeststellungsprüfungen, etc.
Zugangsvoraussetzungen sind in den Prüfungsordnungen der Studiengänge enthalten.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den allgemeinen Zugangsvoraussetzungenfür ein Studium an der RPTU.
Mit einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung (z.B. nach einer Ausbildung) können Sie sich auf fachverwandte Studiengänge bewerben. Weitere Informationen zur Bewerbung mit und ohne Abitur .
Für manche Studiengänge ist vor der Bewerbung eine Eignungsprüfung abzulegen, dazu gehören:
| Mehr Infos und Anmeldung hier |
| Mehr Infos und Anmeldung hier |
Darstellendes Spiel (Zertifikat Lehramt Landau) | Mehr Infos und Anmeldung hier |
Für den Studiengang B.Sc. Psychologie (Landau) können Sie seit dem Wintersemester 23/24 eine Eignungsprüfung (BaPsy-DGPs) ablegen. Dieser Test ist nicht verpflichtend, verbessert jedoch in jedem Fall Ihren Rangplatz im Vergleich zu Bewerbungen ohne Eignungsprüfung. Mehr Informationen zum Test gibt es auf den Seiten des Fachbereichs Psychologie und der offiziellen Webseite des Tests.
Gut zu wissen:
- Die Eignungsprüfungen finden in der Regel bereits vor dem Bewerbungszeitraum statt, informieren Sie sich daher frühzeitig über Termine.
- Auch nach einer bestandenen Eignungsprüfung müssen Sie sich noch für den Studiengang bewerben.
Wenn Sie Ihren Schulabschluss nicht in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland abgelegt haben, müssen Sie ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Weitere sprachliche Zugangsvoraussetzungen, z.B. Englischkenntnisse sind in den Prüfungsordnungen der Studiengänge enthalten.
Alle Studienbewerbenden und alle Studierenden haben der Hochschule zur Einschreibung nachzuweisen, dass sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind oder von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig sind. Die gesetzliche Grundlage dazu ist § 199 a des 5. Sozialgesetzbuchs (SGB V).
Der Nachweis ist über eine gesetzliche Krankenversicherung im digitalen Studenten-Melde-Verfahren (SMV) zu erbringen. Meldungen in Papierform können nicht mehr entgegengenommen werden!
Bewerbende müssen sich vor der Einschreibung mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung setzen. Die gewählte Krankenkasse muss aufgefordert werden, der RPTU über das SMV die Versicherungsbestätigung elektronisch zukommen zu lassen.
Für die Kommunikation mit den Krankenkassen wird eine gesonderte Absendenummer der RPTU benötigt. Diese lautet H0000543.
Grundsätzlich gilt: Keine Einschreibung ohne die Meldung des Versicherungsstatus!
Die erste Meldung der RPTU an die Krankenkasse erfolgt nach der Einschreibung. Zur Exmatrikulation erfolgt die abschließende Meldung.
Externe Informationen zur Krankenversicherung für Studierende, mögliche individuelle Zusatzbeiträge, Vergleichsportal finden Sie hier.
Bei zulassungsbeschränkten Fächern/Studiengängen stehen vor dem Bewerbungsverfahren lediglich die Anzahl der zu vergebenden Studienplätze fest.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Mit einem Abschluss an einer Fachhochschule haben Sie die Zugangsberechtigung zu einer Universität.
Rheinland-Pfalz
Sie sind berechtigt, in einem verwandten Studiengang an einer Universität in Rheinland-Pfalz zu studieren, wenn Sie 90 Leistungspunkte (LP) in einem Bachelor-Studiengang an einer Fachhochschule in Rheinland-Pfalz erreicht haben.
Andere Bundesländer
Wenn Sie an einer Fachhochschule in einem anderen Bundesland Leistungen erbracht haben, dann ist für Sie das Landesrecht entscheidend, nach dem für das entsprechende Bundesland der Übergang von einer Fachhochschule an eine Universität geregelt ist.
Für Leistungen in einem Diplom-Studiengang gelten andere Regelungen.
Die rechtlichen Regelungen zu diesen Ausführungen finden Sie im Hochschulgesetz des Landes Rheinland-Pfalz, dort § 33
Bewerben mit Abitur
Studium mit allgemeiner Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
Die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung berechtigt Sie zu einem Studium aller Studiengänge. Sie erlangen diese durch:
- die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung
- eine erfolgreich abgeschlossene Meisterprüfung oder eine der Meisterprüfung vergleichbare Prüfung
- ein erfolgreich abgeschlossenes Fachhochschulstudium
Zum Bewerbungsportal
Bewerben ohne Abitur
Auch ohne allgemeine HZB ist das Studium bestimmter Studiengänge möglich. Folgende Qualifikationen sind hierfür Voraussetzung:
Unmittelbare fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung (aufbauend auf einer beruflichen Ausbildung):
Folgende Zulassungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Abschluss einer beruflichen Ausbildung mit einem Gesamtnotendurchschnitt aus der Berufsausbildungsabschlussprüfung und dem Abschlusszeugnis der Berufsschule von mindestens 2,5
- Die berufliche Ausbildung muss einen hinreichenden inhaltlichen Zusammenhang mit dem gewählten Studiengang aufweisen. Des Weiteren ist die Fachgebundenheit auch anhand beruflicher und vergleichbarer Tätigkeiten festzustellen.
Unmittelbare (allgemeine) Hochschulzugangsberechtigung (aufbauend auf einem Meister oder einer meisteräquivalenten Qualifikation):
Folgende Zulassungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein:
- eine abgeschlossene Meisterprüfung oder eine vergleichbare berufliche Qualifikation
- Eine meisteräquivalente Fortbildung muss auf einem mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassenden Lehrgang beruhen und als Voraussetzung eine abgeschlossene (staatlich anerkannte) Berufsausbildung erfordern.
Bewerben mit internationaler Hochschulzugangsberechtigung
Internationale Bildungsnachweise müssen mit dem deutschen Abitur gleichwertig sein, damit sie als Hochschulzugangsberechtigung (HZB) anerkannt werden können.
Für die Überprüfung ist in Kaiserslautern eine vorherige Zeugnisbewertungsgebühr in Höhe von 60,- Euro zu zahlen. In Landau ist zur Überprüfung die Servicestelle uni-assist.de zuständig.
Alle Bewerbenden, deren internationale HZB nicht den direkten Zugang ermöglicht, müssen die Feststellungsprüfung ablegen. An der RPTU können Sie keine Feststellungsprüfung ablegen. Unter www.studienkollegs.de/Kontaktdaten.html finden Sie die Kontaktdaten der bundesdeutschen Studienkollegs.
Planen Sie bitte die Abgabe Ihrer Bewerbung rechtzeitig ein, damit die Prüfung Ihrer Zeugnisse ausreichend früh erfolgen kann. Dies ist auch wichtig, wenn Sie für Ihr Studium in Deutschland ein Visum beantragen müssen.
Zusätzliche Voraussetzungen für China, Vietnam und Indien:
Bewerbende aus China, Vietnam und Indien müssen ihrem Antrag auf Zulassung das Zertifikat der Akademischen Prüfstelle der jeweiligen Deutschen Botschaft beifügen. Leider können Anträge ohne dieses Zertifikat nicht bearbeitet werden.
Bewerbungsablauf
Bitte nutzen Sie unser Bewerbungsportal sowohl für zulassungsfreie als auch für zulassungsbeschränkte Studiengänge.
Bei zulassungsfreien Studiengängen können Sie unmittelbar im Anschluss an Ihre Bewerbung die Immatrikulation beantragen (sich einschreiben).
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen dient die Bewerbung als Zulassungsantrag. Eine Einschreibung ist anschließend möglich, falls Sie eine Zulassung erhalten haben.
Ihren aktuellen Bewerbungsstatus können Sie jederzeit im Bewerbungsportal einsehen
Bitte bewerben Sie sich fristgerecht über das für Sie zutreffende Bewerbungsportal.
Die RPTU ist bemüht, Ihnen noch vor Ablauf der Bewerbungsfrist mitzuteilen, ob Ihr Antrag Fehler enthält, die den Ausschluss vom Zulassungsverfahren zur Folge haben könnten. Ihr Antrag muss fristgerecht im Bewerbungsportal der RPTU eingegangen sein. Verspätet eingehende Bewerbungsanträge können nicht mehr im Zulassungsverfahren für das betreffende Semester berücksichtigt werden.
Zulassungsbeschränkte Studiengänge
Bei Bewerbungen für zulassungsbeschränkte Studiengänge kann frühestens nach Ablauf der Bewerbungsfrist mit einer Antwort gerechnet werden.
Zulassungsbescheide für das Wintersemester können voraussichtlich ab Anfang August verschickt werden. Für das jeweilige Nachrückverfahren werden die Entscheidungen zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt. Für das Sommersemester können Sie ab Anfang Februar mit einer Antwort rechnen.
Zulassungsfreie Studiengänge
Sie können die Online-Immatrikulation direkt an die Bewerbung anschließen.
Ihren aktuellen Bewerbungsstatus können Sie jederzeit im Bewerbungsportal einsehen
Zulassung und Einschreibung (Immatrikulation) sind nach der Bewerbung die nächsten Schritte auf dem Weg zu Ihrem Studium an der RPTU.
An der RPTU ist es möglich, sich einzuschreiben, ohne persönlich zu erscheinen. Dazu müssen Sie
- eine Zulassung erhalten,
- alle notwendigen Unterlagen ein- bzw. nachgereicht,
- elektronische Versicherungsbestätigung Ihrer Krankenkasse übermittelt und
- die Studienkosten gezahlt haben.
Wichtig: Wenn Sie für einen zulassungsbeschränkten Studiengang eine Zulassung erhalten haben, müssen Sie die darin genannte Frist einhalten. Wenn Sie diese Frist versäumen, verlieren Sie Ihren Studienplatz.
Die Höhe des Semesterbeitrages finden Sie in Ihrem Zulassungsbescheid. Weitere Infos zu Gebühren finden Sie hier.
Bei Verzicht auf den Studienplatz (Platzrückgabe nach der Einschreibung) werden Gebühren fällig:
- zulassungsfreie Studiengänge: 25,00 €
- zulassungsbeschränkte Studiengänge: 45,00 €
Vergleiche Landesverordnung über die Gebühren in den Bereichen Wissenschaft, Weiterbildung und Forschung (Besonderes Gebührenverzeichnis)
Für den Nachweis der Krankenversicherung, nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Versicherung auf und bitten diese, die Versicherungsbestätigung elektronisch an die RPTU zu senden.Dazu geben Sie folgende Nummer an: H0000543.
Sollten Sie privat versichert sein, wenden Sie sich mit Ihrer Versicherungsbestätigung an eine beliebige gesetzliche Krankenkasse und bitten um einen Befreiungsnachweis, den die gesetzliche Krankenkasse unter Angabe der oben genannten Nummer an die RPTU sendet.
Meldungen in Papierform können nicht mehr entgegengenommen werden.
Die gesetzliche Grundlage dazu ist § 199 a des 5. Sozialgesetzbuchs (SGB V).
Weitere Informationen zur Einschreibung finden Sie hier.
Wenn Sie sich beworben und eine Zulassung erhalten haben, müssen Sie noch einige Dinge für die Einschreibung (Immatrikulation) erledigen. Hierbei kann Ihnen diese Checkliste als Übersicht helfen.
Fragen zur Bewerbung?
Die StudierendenServiceCenter in Kaiserslautern und Landau bieten ein umfassendes Beratungs- und Informationsangebot rund ums Studium an der RPTU.
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Wie geht es dann weiter?
Woher bekomme ich den Studierendenausweis? Wie erhalte ich digital Zugang zu Informationen bzw. richte meinen E-Mail-Account ein? Welche Einführungs- und Kennenlernveranstaltungen sowie weiteren unterstützenden Angebote gibt es für Erstsemesterstudierende an der RPTU? Wie erstelle ich meinen Stundenplan?
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