Bewerben und Einschreiben

Bewerbungsfristen

Studienbewerber:innen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung
 WintersemesterSommersemester
zulassungsbeschränkt

15.07. 

15.01. 

zulassungsfrei15.09. (Landau) / 30.09. (Kaiserslautern)15.03.
höheres Fachsemester15.07.15.01.



Masterstudiengang Psychologie und KLIPP: 15.04.-15.05.2024

Studienbewerber:innen mit internationaler Hochschulzugangsberechtigung
 WintersemesterSommersemester
zulassungsbeschränkt

15.07. (KL und Landau*)
*Nicht-EU-Bürger/-innen 15.06.

15.01. (KL und Landau*) 
*Nicht-EU-Bürger/-innen 15.12.

zulassungsfrei15.07. (KL)
15.09. (Landau*)
*Nicht-EU-Bürger/-innen 15.06.
15.01. (KL)
15.03. (Landau*)
*Nicht-EU-Bürger/-innen 15.12.


Masterstudiengang Psychologie sowie KLIPP: Frist 31.03.2024

Zugangsvoraussetzungen

Für ein Studium an einer Universität benötigen Sie eine entsprechende Qualifikation: eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB, z.B. Abitur).
Für bestimmte Studiengänge müssen Sie zusätzliche Zugangsvoraussetzungen erfüllen, wie z.B. spezielle Sprachkenntnisse, Eignungsfeststellungsprüfungen, etc

Hier finden Sie weitere Informationen zu den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen für ein Studium an der RPTU.

 

Mit einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung (z.B. nach einer Ausbildung) können Sie sich auf fachverwandte Studiengänge bewerben. Weitere Informationen zur Bewerbung mit und ohne Abitur siehe weiter unten.

Für manche Studiengänge ist vor der Bewerbung eine Eignungsprüfung abzulegen, dazu gehören:

  • Sport (Lehramt Kaiserslautern und Landau)
  • Sportwissenschaft und Gesundheit (Kaiserslautern)
  • Sportwissenschaft (Zwei-Fach-Bachelor Landau)
Mehr Infos und Anmeldung hier
  • Bildende Kunst (Lehramt Landau)
  • Kunstwissenschaft (Zwei-Fach-Bachelor Landau)
Mehr Infos und Anmeldung hier
Darstellendes Spiel (Zertifikat Lehramt Landau)Mehr Infos und Anmeldung hier

Für den Studiengang B.Sc. Psychologie (Landau) können Sie seit dem Wintersemester 23/24 eine Eignungsprüfung (BaPsy-DGPs) ablegen. Dieser Test ist nicht verpflichtend, verbessert jedoch in jedem Fall Ihren Rangplatz im Vergleich zu Bewerbungen ohne Eignungsprüfung. Mehr Informationen zum Test gibt es auf den Seiten des Fachbereichs Psychologie und der offiziellen Webseite des Tests.

Gut zu wissen:

  • Die Eignungsprüfungen finden in der Regel bereits vor dem Bewerbungszeitraum statt, informieren Sie sich daher frühzeitig über Termine.
  • Auch nach einer bestandenen Eignungsprüfung müssen Sie sich noch für den Studiengang bewerben.

 

Wenn Sie Ihren Schulabschluss nicht in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland abgelegt haben, müssen Sie ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Weitere Informationen finden Sie hier. 

Alle Studienbewerber*innen und alle Studierenden haben der Hochschule zur Einschreibung nachzuweisen, dass sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind oder von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig sind. Die gesetzliche Grundlage dazu ist § 199 a des 5. Sozialgesetzbuchs (SGB V).

Der Nachweis ist über eine gesetzliche Krankenversicherung im digitalen Studenten-Melde-Verfahren (SMV) zu erbringen. Meldungen in Papierform können nicht mehr entgegengenommen werden!

Jede*r Studienbewerber*in muss sich vor der Einschreibung mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung setzen. Die gewählte Krankenkasse muss aufgefordert werden, der RPTU über das SMV die Versicherungsbestätigung elektronisch zukommen zu lassen.

Für die Kommunikation mit den Krankenkassen wird eine gesonderte Absendenummer der RPTU benötigt. Diese lautet H0000543.

Grundsätzlich gilt: Keine Einschreibung ohne die Meldung des Versicherungsstatus!
Die erste Meldung der RPTU an die Krankenkasse erfolgt nach der Einschreibung. Zur Exmatrikulation erfolgt die abschließende Meldung.
Externe Informationen zur Krankenversicherung für Studierende, mögliche individuelle Zusatzbeiträge, Vergleichsportal finden Sie hier.

Bei zulassungsbeschränkten Fächern/Studiengängen stehen vor dem Bewerbungsverfahren lediglich die Anzahl der zu vergebenden Studienplätze fest.
Weitere Informationen finden Sie hier. 

Mit einem Abschluss an einer Fachhochschule haben Sie die Zugangsberechtigung zu einer Universität.

Rheinland-Pfalz

Sie sind berechtigt, in einem verwandten Studiengang an einer Universität in Rheinland-Pfalz zu studieren, wenn Sie 90 Leistungspunkte (LP) in einem Bachelor-Studiengang an einer Fachhochschule in Rheinland-Pfalz erreicht haben.

Andere Bundesländer

Wenn Sie an einer Fachhochschule in einem anderen Bundesland Leistungen erbracht haben, dann ist für Sie das Landesrecht entscheidend, nachdem für das entsprechende Bundesland der Übergang von einer Fachhochschule an eine Universität geregelt ist.

Für Leistungen in einem Diplom-Studiengang gelten andere Regelungen.
Die rechtlichen Regelungen zu diesen Ausführungen finden Sie im Hochschulgesetz des Landes Rheinland-Pfalz, dort § 33

Bewerben mit Abitur

Studium mit allgemeiner Hochschulzugangsberechtigung (HZB)

Die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung berechtigt Sie zu einem Studium aller Studiengänge. Sie erlangen diese durch:

  • die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung
  • eine erfolgreich abgeschlossene Meisterprüfung oder eine der Meisterprüfung vergleichbare Prüfung
  • ein erfolgreich abgeschlossenes Fachhochschulstudium
Zum Bewerbungsportal

Bewerben ohne Abitur

Auch ohne allgemeine Hochschulzugangsberechtigung ist das Studium bestimmter Studiengänge möglich. Die folgenden Qualifikationen schaffen hierfür die Voraussetzung:
Unmittelbare fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung (aufbauend auf einer beruflichen Ausbildung):
 

Folgende Zulassungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Abschluss einer beruflichen Ausbildung mit einem Gesamtnotendurchschnitt aus der Berufsausbildungsabschlussprüfung und dem Abschlusszeugnis der Berufsschule von mindestens 2,5
  • Die berufliche Ausbildung muss einen hinreichenden inhaltlichen Zusammenhang mit dem gewählten Studiengang aufweisen. Des Weiteren ist die Fachgebundenheit auch anhand beruflicher und vergleichbarer Tätigkeiten festzustellen.
Unmittelbare (allgemeine) Hochschulzugangsberechtigung (aufbauend auf einem Meister oder einer meisteräquivalenten Qualifikation):
 

Folgende Zulassungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • eine abgeschlossene Meisterprüfung oder eine vergleichbare berufliche Qualifikation
  • Eine meisteräquivalente Fortbildung muss auf einem mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassenden Lehrgang beruhen und als Voraussetzung eine abgeschlossene (staatlich anerkannte) Berufsausbildung erfordern.
     

 

Bewerben mit internationaler Hochschulzugangsberechtigung

Internationaler Bildungsnachweise müssen mit dem deutschen Abitur gleichwertig sein, damit sie als Hochschulzugangsberechtigung (HZB) anerkannt werden können.

Für die Überprüfung ist in Kaiserslautern eine vorherige Zeugnisbewertungsgebühr in Höhe von 60,- Euro zu zahlen. In Landau ist zur Überprüfung die Servicestelle uni-assist.de zuständig.

Alle Bewerbenden, deren internationale HZB nicht den direkten Zugang ermöglicht, müssen die Feststellungsprüfung ablegen. An der RPTU können Sie keine Feststellungsprüfung ablegen. Unter www.studienkollegs.de/Kontaktdaten.html finden Sie die Kontaktdaten der bundesdeutschen Studienkollegs.

Planen Sie bitte die Abgabe Ihrer Bewerbung rechtzeitig ein, damit die Prüfung Ihrer Zeugnisse ausreichend früh erfolgen kann. Dies ist auch wichtig, wenn Sie für Ihr Studium in Deutschland ein Visum beantragen müssen.


Zusätzliche Voraussetzungen für China, Vietnam und Indien:
Bewerbende aus China, Vietnam und Indien müssen ihrem Antrag auf Zulassung das Zertifikat der Akademischen Prüfstelle der jeweiligen Deutschen Botschaft beifügen. Leider können Anträge ohne dieses Zertifikat nicht bearbeitet werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
 

Unser Studienangebot

Die nächsten Schritte

Bewerbungsablauf

Bitte nutzen Sie unser Bewerberportal sowohl im Fall von zulassungsfreien als auch im Fall von zulassungsbeschränkten Studiengängen.
Bei zulassungsfreien Studiengängen können Sie sich unmittelbar im Anschluss an Ihre Bewerbung einschreiben. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen dient die Bewerbung als Zulassungsantrag. Eine Einschreibung ist anschließend möglich, falls Sie eine Zulassung erhalten haben.

Ihren aktuellen Bewerbungsstatus können Sie jederzeit im Bewerberportal einsehen

Weitere Infos zur Bewerbung finden Sie hier 

Bitte bewerben Sie sich über unsere Bewerbungsportale.

Für die Standorte Kaiserslautern und Landau existieren derzeit zwei getrennte Bewerbungsportale. Für ein Studium in Kaiserslautern oder Landau berücksichtigen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise auf folgender Seite.

Ihr Bewerbungsantrag muss rechtzeitig eingehen. Maßgebend ist das Datum des Eingangs bei der RPTU.

Hinweis: In Landau bitte die Unterlagen per Post einreichen!

Die RPTU ist bemüht, Ihnen noch vor Ablauf der Bewerbungsfrist mitzuteilen, ob Ihr Antrag Fehler enthält, die den Ausschluss vom Zulassungsverfahren zur Folge haben könnten. Ihre Bewerbung muss bis zum Ende des Bewerbungszeitraums an der RPTU eingegangen sein. Verspätet eingehende Bewerbungsanträge können nicht mehr im Zulassungsverfahren für das betreffende Semester berücksichtigt werden können.

Zulassungsbeschränkte Studiengänge

Bei Bewerbungen für zulassungsbeschränkte Studiengänge kann frühestens nach Ablauf der Bewerbungsfrist mit einer Antwort gerechnet werden.

Zulassungsbescheide für das Wintersemester können somit voraussichtlich ab Anfang August verschickt werden. Für das jeweilige Nachrückverfahren werden die Entscheidungen zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt. Für das Sommersemester können Sie ab Anfang Februar mit einer Antwort rechnen.

Zulassungsfreie Studiengänge

In Kaiserslautern: Nach Abschluss der Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie zeitnah eine Rückmeldung.
In Landau: Sie können direkt die Online-Immatrikulation an die Bewerbung anschließen.

Ihren aktuellen Bewerbungsstatus können Sie jederzeit im Bewerberportal einsehen

Zulassung und Einschreibung (Immatrikulation) sind nach der Bewerbung die nächsten Schritte auf dem Weg zu Ihrem Studium an der RPTU.

An der RPTU ist es möglich, sich einzuschreiben, ohne persönlich zu erscheinen. Dazu müssen Sie

  • eine Zulassung erhalten,
  • alle notwendigen Unterlagen ein- bzw. nachgereicht und
  • die Studienkosten gezahlt haben.

Wichtig: Wenn Sie für einen zulassungsbeschränkten Studiengang eine Zulassung erhalten, müssen Sie innerhalb der darin genannten Fristen durch Zahlung der Studienkosten die Annahme des Studienplatzes erklären. Wenn Sie diese Frist versäumen, verlieren Sie Ihren Studienplatz.

Zahlung des Semesterbeitrages

Im nächsten Schritt zahlen Sie die den Semesterbeitrag. Dies ist die Voraussetzung für die Einschreibung.

Jede*r Studienbewerber*in muss sich vor der Einschreibung mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung setzen. Die gewählte Krankenkasse muss aufgefordert werden, der RPTU über das SMV die Versicherungsbestätigung elektronisch zukommen zu lassen.
Für die Kommunikation mit den Krankenkassen wird eine gesonderte Absendenummer der RPTU benötigt. Diese lautet H0000543. Meldungen in Papierform können nicht mehr entgegengenommen werden!

Die gesetzliche Grundlage dazu ist § 199 a des 5. Sozialgesetzbuchs (SGB V).

Einschreibung

Die Zulassung und Einschreibung (Immatrikulation) sind nach der Bewerbung die nächsten Schritte auf dem Weg zu Ihrem Studium an der RPTU.

Weitere Informationen zur Einschreibung finden Sie hier.

Wenn Sie sich beworben und eine Zulassung erhalten haben, müssen Sie noch einige Dinge für die Einschreibung (Immatrikulation) erledigen. Hierbei kann Ihnen diese Checkliste als Übersicht helfen. 

Weitere Informationen zu Ihrem Start ins Studium finden Sie hier

Studiengang- und Fachwechsel

Wenn Sie Ihren Studiengang wechseln, vom Bachelor ins Masterstudium übergehen oder einen weiteren Studiengang (Doppeleinschreibung) studieren möchten, wird das Studiengangwechsel genannt. Eine Änderung des Haupt- oder Nebenfaches oder Studienschwerpunktes nennt man Fachwechsel.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Studieren an beiden Standorten

Wenn Sie sich für ein Lehramtsstudium an der RPTU entscheiden, haben Sie die Möglichkeit dies an beiden Standorten zu kombinieren. Das Studium an beiden Standorten ist nur möglich, wenn eine Fächerkombination nicht an einem Standort studiert werden kann


Weitere Informationen finden Sie hier.

Kontakt Studierendensekretarait

Alle Fragen rund um Bewerbung und Einschreibung werden Ihnen vom  Studierendensekretariat  beantwortet.

Kontakt:
StudSek KL (4.1)
StudSek LD (4.6)
 

Kontakt Internationale Anlegenheiten 
Kaiserslautern: admission-kl[at]rptu.de
Landau: admission-ld[at]rptu.de

 

Kontakt StudierendenServiceCenter

Alle weiteren, allgemeinen Fragen werden Ihnen vom StudierendenServiceCenter (SSC) in Kaiserslautern und Landau beantwortet.

Kontakt:

SSC Kaiserslautern
Gottlieb-Daimler-Str. Geb. 47
67663 Kaiserslautern

info[at]rptu.de
0631 205 5252

SSC Landau
Marie-Curie-Straße 5a
76829 Landau

ssc-ld[at]rptu.de
06341 - 280 37340