Gasthörende

Hier geht's zum Antrag für die Gasthörerschaft 

Als Gasthörende können sich interessierte Personen, durch die Teilnahme an Vorlesungen, Seminare und Übungen aus dem Lehrangebot der Fachbereiche, auf einzelnen Wissensgebieten weiterbilden, ohne hierfür in einem ordentlichen Studium eingeschrieben sein zu müssen oder einen qualifizierten Abschluss anzustreben. 

Die Zulassung ist jeweils für ein Semester gültig und ist gebührenpflichtig. Neben den Gebühren für den Schein zur Gasthörerschaft in Höhe von 6 €, richten sich die Gebühren nach dem Umfang der Semesterwochenstunden: 

Schein zur Gasthörerschaft6 €
bis zu vier Semesterwochenstunden160 €
bis zu acht Semesterwochenstunden280 €
ab neun Semesterwochenstunden360 €

So beantragen Sie die Gasthörerschaft an der RPTU: 

Stellen Sie bitte bis zum Beginn der Lehrveranstaltungen des jeweiligen Semesters einen Antrag auf Gasthörerschaft. Der Beginn der Lehrveranstaltungen liegt um den 20.04. für das Sommersemester bzw. 20.10. für das Wintersemester. Der genaue Termin kann dem Fristen und Termine Kalender entnommen werden. Das Lehrveranstaltungsangebot finden Sie  im entsprechenden Vorlesungsverzeichnis. Für: 

 

Reichen Sie den Antrag bitte per E-Mail beim Studierendensekretariat des betreffenden Standorts ein:

 

Wissenswertes für Gasthörende

  • Die Unterlagen der jeweiligen Veranstaltungen werden über die Lernplattform OpenOlat geteilt. Hier können sich Gasthörende einen Gastzugang einrichten und die jeweiligen Lehrkräfte um Zugang zu den Kursen bitten.
  • Zur Nutzung der Bibliothek der RPTU, müssen Sie sich als externe Person anmelden.
  • Als Gast können Sie sich nicht für Prüfungsleistungen anmelden und können daher auch keine Studierendennachweise oder ECTS Punkte erwerben. 
Kontakt

SSC Kaiserslautern
Gottlieb-Daimler-Str. Geb. 47
67663 Kaiserslautern

ssc-kl[at]rptu.de
0631 205 5252


SSC Landau
Marie-Curie-Straße 5a
76829 Landau

ssc-ld[at]rptu.de
06341 - 280 37340