Gesetzliche Siegel: 

  • "Bio" und "Öko" sind rechtlich geschützte Bezeichnungen. Durch Gesetze ist geregelt, welche Vorschriften ein Produkt erfüllen muss, damit es als Bio-Lebensmittel verkauft werden darf. Nicht geschützt sind hingegen Bezeichnungen wie "natürlich", "schadstoffkontrolliert", "aus umweltschonender Landwirtschaft", etc. 
  • Es gibt ein EU-Bio-Siegel sowie ein Deutsches Bio-Siegel.

 

1. EU-Siegel:

Das EU-Siegel gilt seit dem 1. Juli 2010. Die Lebensmittel erfüllen einen EU-Mindeststandard. Dazu gehört beispielsweise:

  • Verzicht auf chemische Pflanzenschutz- und Düngemittel
  • Tierfutter aus biologischem Anbau
  • Antibiotikaeinsatz nur zu medizinischen Zwecken
  • keine Gentechnik
  • Einhaltung einer Mindestfläche pro Tier

Erfüllt ein Produkt zu 95 % diese Anforderungen, erhält es das EU-Bio-Siegel. Dies wird mindestens einmal im Jahr überprüft.

Auch wenn das Siegel Mindeststandards voraussetzt, sind viele Dinge nicht geregelt oder verboten. Der Transport zum Schlachthof und die Schlachtung sind beispielsweise nicht geregelt, auch der Spaltenboden ist erlaubt. 

2. Deutsches Bio-Siegel:

Das deutsche Bio-Siegel wird vom Ministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft vergeben und besteht seit 2001. Es hat seine Gültigkeit trotz des EU-Bio-Siegels behalten, kann aber nur in Verbindung mit dem EU-Siegel verwendet werden. Die Kriterien sind mit denen des EU-Bio-Siegels identisch.

 

Öko-Anbauverbände:

Anbauverbände gehen über die Kriterien der gesetzlichen Standards hinaus und haben eigene, strengere Richtlinien. Um ihre Produkte mit dem entsprechenden Siegel kennzeichnen zu dürfen, müssen sich die Mitglieder der Anbauverbände verpflichten, die entsprechenden Verbandsrichtlinien einzuhalten.

Es gibt viele verschiedene Anbauverbände. Die Bekanntesten sind hier aufgelistet.

 

1. Demeter:

Demeter ist der älteste und strengste Verband in Deutschland. Er setzt auf Kreislaufwirtschaft und gilt damit als sehr nachhaltig. Die Richtlinien beruhen auf dem "Landwirtschaftlichen Kurs" von Dr. Rudolf Steiner aus dem Jahr 1924. Dabei werden die Naturprozesse durch "biodynamische Präparate" unterstützt. Deren Wirksamkeit wird von Kritikern durchaus für fragwürdig gehalten. Auch die "kosmischen Wirkungen" von Mond und Planeten werden berücksichtigt.

Aufgrund der hohen Standards ist das Siegel dennoch sehr zu empfehlen. Einige Kriterien sind unter anderem:

  • Gesamtbetriebsumstellung auf Demeter ist vorgeschrieben
  • Beschränkung der Düngemenge
  • weniger Tiere pro Hektar Fläche
  • Auslauf für Legehennen
  • Enthornung von Rindern sowie die Haltung hornloser Rassen sind verboten
  • in der Verarbeitung sind 21 Zusatzstoffe zulässig

 

2. Bioland:

Bioland ist der in Deutschland führende Bio-Anbauverband und setzt sich besonders für Bodenschutz und ökologische Vielfalt ein. Das System basiert auf einem geschlossenen Betriebskreislauf. So stammen große Teile der Produktions- und Futtermittel aus dem eigenen Betrieb. Weitere Richtlinien sind:

  • Gesamtbetriebsumstellung auf Bio
  • Beschränkung der Düngemenge
  • Weidegang für Rinder
  • ständiger Auslauf für Legehennen
  • Tiertransporte: maximal 4 Stunden und 200km
  • in der Verarbeitung sind 22 Zusatzstoffe zulässig

 

3. Naturland:

Naturland ist nach Bioland der zweitgrößte Anbauverband in Deutschland und auch international aktiv. Auch bei Naturland gehen die Richtlinien des Verbandes über die EG-Öko-Verordnung hinaus. Zusätzlich zu den ökologischen Aspekten gelten auch soziale Mindeststandards. Neben Lebensmitteln kennzeichnet das Siegel auch Holzprodukte und Textilien. Das sind einige Kriterien:

  • Gesamtbetriebsumstellung auf Bio
  • Beschränkung der Düngemenge
  • Weidegang für Milchvieh
  • ständiger Auslauf für Legehennen
  • 22 Zusatzstoffe in der Verarbeitung zulässig
  • regelmäßige Prüfung der Mindestlöhne sowie Renten- und Krankenkassenbeiträge

 

4. Gäa e.V.:

Gäa ist ein kleinerer Verband und hat seinen Ursprung in der Umweltbewegung der 1980er Jahre in der DDR. Ähnlich wie bei Naturland wird hier neben hohen ökologischen Richtlinien auch die soziale Gerechtigkeit großgeschrieben, weshalb Vertragsbetriebe erhöhte Arbeits- und Sozialstandards erfüllen müssen. Hierzu gehören unter anderem:

  • bodenaufbauende Kulturen auf mind. 20 % der Fläche
  • Beschränkung der Düngemenge
  • Biodiversitäts-Zusatzleistungen nach einem Punktesystem
  • regelmäßige Prüfung der Mindestlöhne sowie Renten- und Krankenkassenbeiträge
  • Regelungen zur Flexibilisierung der Arbeitszeit
  • Tiertransporte: maximal 4 Stunden und 200km

 

5. Ecovin:

Ecovin ist ein Siegel, das seinen Schwerpunkt im Weinbau hat. Ecovin-Weinberge sind in allen klassischen deutschen Anbaugebieten zu finden. Zudem unterstützt der Verband aktiv die Forschung im Bereich Pflanzenschutz und Rebsortenzüchtung. Dies sind einige ihrer Kriterien:

  • Trauben müssen aus ökologischer Landwirtschaft stammen
  • strengere Grenzwerte für den Zusatz von Schwefel
  • technische Hilfsstoffe sind begrenzt und sollten aus ökologischer Erzeugung stammen
  • Verbot von Gentechnik bei Zusatz- und Behandlungsstoffen

 

6. Biopark:

Biopark wurde 1991 gegründet und legt sein Augenmerk auf den Einklang zwischen Landwirtschaft und Naturschutz. Einige bewirtschaftete Flächen liegen in Naturschutzgebieten. Einige Biopark-Kriterien sind:

  • Gesamtbetriebsumstellung auf Bio
  • Ausschluss von Gentechnik
  • Weidegang für Nutztiere
  • Futter muss vom eigenen Betrieb stammen
  • Begrenzung der Düngemenge
  • alle Betriebe müssen biodiversitätsfördernde Maßnahmen durchführen

 

7. Ecoland:

Ecoland sieht seine Aufgabe in der Erhaltung und Förderung der landwirtschaftlichen Kulturlandschaft, dem Schutz der Umwelt und dem Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen. Die Philosophie des Anbauverbandes gründet auf den Ideen Albert Schweitzers. Folgende Kriterien sind Teil der Ecoland-Richtlinie:

  • Gesamtbetriebsumstellung auf Bio
  • Begrenzung der Düngemenge
  • Schlachtung unter Gasbetäubung (Kohlenstoffdioxid) verboten
  • Verbot des routinemäßigen Enthornens von Rindern

 

8. Biokreis:

Die Richtlinien von Biokreis gehen, wie bei den anderen Anbauverbänden, über die der EU-Mindeststandards hinaus. Als erster Verband in Deutschland hat Biokreis auch Richtlinien für Hotel/Gastronomie, Tiernahrung und Bioleder initiiert. Auch soziale Standards sind Teil der Richtlinien, zu denen unter anderem folgende gehören:

  • Gesamtbetriebsumstellung auf Bio
  • Begrenzung der Düngemenge
  • Weidegang für Nutztiere

 

9. Verbund Ökohöfe:

Verbund Ökohöfe ist ein eher kleiner Anbauverband und schwerpunktmäßig in den neuen Bundesländern aktiv. Die Produzentinnen und Produzenten vermarkten ihre Produkte oft selber, zum Beispiel über Gemüsekisten, Hofläden oder den Wochenmarkt. 

 

10. Biozyklisch-veganer Anbau:

Biozyklisch-veganer Anbau ist ökologischer Landbau auf rein pflanzlicher Grundlage. Die kommerzielle Nutz- und Schlachttierhaltung sowie das Benutzen von Betriebsmitteln tierischen Ursprungs sind verboten. Besonders wichtig ist dem Anbauverband die Förderung der Artenvielfalt, geschlossener Stoffkreisläufe sowie die Gesunderhaltung des Bodens.

 

Sonstige Siegel:

Es existiert noch eine Vielzahl an weiteren Siegeln. Hierbei ist es wichtig, darauf zu achten, dass es sich wirklich um Siegel und nicht um Kennzeichnungen auf der Packung handelt. Bezeichnungen wie "Regionaler Anbau" oder "kontrollierter Anbau" sind nicht aussagekräftig.

1. Bio-Eigenmarken der Supermärkte:

Viele Supermärkte und Handelskonzerne bieten eine Eigenmarke von Bioprodukten an. Diese entsprechen auch den EU-Vorschriften für Bio-Lebensmittel, wenn auf diesen Marken das EU-Bio-Siegel oder das deutsche Bio-Siegel abgebildet ist. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich nicht um ein Bio-Lebensmittel. Ein genauer Blick lohnt sich.

2. Ohne Gentechnik:

Das Siegel "Ohne Gentechnik" kennzeichnet Lebensmittel, die ohne den Einsatz von Gentechnik produziert wurden. Es liefert allerdings keinerlei Aussage darüber, ob die entsprechenden Lebensmittel in Bio-Qualität erzeugt wurden. Betriebe, die die Kennzeichnung nutzen, werden regelmäßig von den Behörden der Länder kontrolliert und müssen sich an feste Vorschriften im Einsatz von genetisch veränderten Organismen halten.

3. Öko-Test:

Die Zeitschrift Öko-Test veröffentlicht Testergebnisse zu Lebensmitteln. Lebensmittel, die gut abschneiden, dürfen das Siegel tragen. Hierbei liegt der Fokus der Testung jedoch auf der Gesundheit, und nicht auf der Umwelt. Die Aussagekraft über die Umweltvorteile ist also begrenzt.

4. Fairtrade:

Es gibt eine Vielzahl an Siegeln, die fair gehandelte Produkte kennzeichnen. Wichtig zu beachten ist dabei, dass hier der soziale Aspekt bewertet wird, nicht der ökologische. Über Umweltvorteile lässt sich anhand eines Fairness-Siegels keine Aussage treffen. Das bekannteste dieser Siegel ist das Fairtrade Siegel, es ist das Siegel der Dachorganisation Fairtrade International.

5. MSC:

MSC ist ein Fischereisiegel und steht für Marine Stewardship Council. Als Ziel hat sich die Organisation den nachhaltigen Fischfang vorgenommen. Aktuell werden in etwa 15 % des weltweit gefangenen Fisches von Fischereien gefangen, die das MSC-Siegel tragen. Dies sind einige Kriterien:

  • Erhalt gesunder Fischbestände
  • Auswirkungen auf das marine Ökosystem dürfen nur minimal sein
  • Fischereien respektieren internationale Vereinbarungen zum Fischfang

Das MSC-Siegel ist vertrauenswürdig. Wie gut es die Überfischung der Meere jedoch verhindert, lässt sich nicht sicher sagen. Allgemein ist es deshalb ratsam, möglichst wenig Meeresfisch zu essen.

6. ASC:

Das ASC-Siegel ist ebenfalls ein Fisch-Gütesiegel, kennzeichnet jedoch keine Meeresfische, sondern Fische aus der Zucht. ASC steht hierbei für Aquaculture Stewardship Council. Die Kriterien des Siegels wurden als Kompromisslösung zwischen den verschiedenen Interessengruppen entwickelt und enthalten sowohl ökologische als auch soziale Standards:

  • Standort muss sich für Zuchtfische eignen
  • geringe Sterblichkeitsrate während der Zucht
  • klare Vorschriften zum Einsatz von Antibiotika, der Wasserqualität und der Behandlung von erkrankten Tieren

 

7. V-Label:

Das V-Label kennzeichnet vegetarische und vegane Produkte. Es hat keine Aussagekraft über die Anbauweise oder Haltungsbedingungen der Nutztiere. Entwickelt wurde das Label 1985 von der Europäischen Vegetarier-Union und soll Vegetariern und Veganern die Lebensmittel- und Kosmetikauswahl erleichtern.

8. EU-Ecolabel:

Das EU-Ecolabel ist das offizielle Umweltzeichen der Europäischen Union und wird von der Europäischen Kommission vergeben. Die Produkte müssen strenge Vorgaben hinsichtlich der Umweltfreundlichkeit erfüllen, so zum Beispiel den Einsatz umweltfreundlicher Materialien oder einen möglichst geringen Energieverbrauch bei der Herstellung. Ebenso gibt es Vorgaben zur Langlebigkeit, Recycelbarkeit und Abbaubarkeit. Die Produktpalette ist sehr breit und reicht von Möbeln über Reinigungsmittel bis hin zu Lacken und Schmierstoffen.

9. Blauer Engel:

Der Blaue Engel ist das offizielle deutsche Umweltzeichen und soll eine verlässliche Orientierung beim umweltbewussten Einkauf sein. Wie auch beim EU-Ecolabel müssen die Produkte bestimmte Anforderungen im Bereich umweltfreundliche Materialien, Vermeidung schädlicher Chemikalien und den Energieverbrauch erfüllen. Des Weiteren gelten Vorschriften bezüglich der Verpackung, des Transportes und der Entsorgung.

 

Quellen: