Anerkennung / Anrechnung

von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen

Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen, die in Studiengängen an der RPTU oder an anderen in- oder ausländischen, staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen erbracht wurden, können anerkannt werden, sofern sich die dabei erlangten Kompetenzen und Lernergebnisse in Inhalt, Qualifikationsniveau und Profil von demjenigen Studiengang, für den die Anrechnung vorgenommen werden soll, nicht wesentlich unterscheiden. Die Anerkennung von bestandenen Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt ausschließlich auf Antrag. Nicht bestandene Studien- und Prüfungsleistungen werden von Amts wegen anerkannt. 

Außerhalb des Hochschulbereiches erworbene gleichwertige Kenntnisse und Qualifikationen können maximal bis zur Hälfte des Hochschulstudiums auf Antrag angerechnet werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung sowie der Ordnung für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen.

Einreichung

Die Studierenden haben die für die Anrechnung notwendigen Unterlagen unverzüglich vorzulegen. Vor Aufnahme des Studiums sind diese zusammen mit dem Antrag auf Einschreibung oder mit dem Antrag auf Studiengangwechsel des Prüfungsamts (KL / LD) vorzulegen. Eine Prüfung vor der Bewerbung erfolgt nicht!