Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme von RPTUzero ist, wie bei regulären Studiengängen, das Abitur. In Rheinland-Pfalz können unter bestimmten Voraussetzungen aber auch auch qualifizierte Berufstätige ohne Abitur bzw. Fachhochschulreife an einer Hochschule studieren.
Weitere Infos finden Sie hier.
An FiMS teilnehmen können Sie mit einer Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) oder als sehr gute Schülerin bzw. sehr guter Schüler der Oberstufe auf Empfehlung der Klassenlehrerin bzw. des Klassenlehrers und der Mathematiklehrerin bzw. des Mathematiklehrers/Physiklehrerin bzw. des Physiklehrers.
Besonders begabte und motivierte Schülerinnen und Schüler können bereits während der Schulzeit (Oberstufe) reguläre Vorlesungen und Seminare der RPTU in Landau besuchen.
An der RPTU in Landau sind die Fächer Mathematik, Physik, Biologie, Chemie und Musik beteiligt. Bei Interesse können auf Anfrage auch Veranstaltungen aus den Fachbereichen Bildungswissenschaften (Psychologie, Soziologie, Pädagogik) und Philologie/Kulturwissenschaften (u.a. Germanistik, Philosophie) belegt werden.
Erworbene Leistungsnachweise können bei einem späteren Studium auf Antrag anerkannt werden.
Die hier beschriebenen Zugangsvoraussetzungen richten sich an Bewerberinnen und Bewerber mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung.
1. Studium mit allgemeiner Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
Die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung berechtigt Sie zu einem Studium aller Studiengänge. Sie erlangen diese durch:
- die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung
- eine erfolgreich abgeschlossene Meisterprüfung oder eine der Meisterprüfung vergleichbare Prüfung
- ein erfolgreich abgeschlossenes Fachhochschulstudium
2. Studium ohne allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
Auch ohneallgemeine Hochschulzugangsberechtigung ist das Studium bestimmter Studiengänge möglich. Die folgenden Qualifikationen schaffen hierfür die Voraussetzung:
- Beruflich Qualifizierte ohne Abitur/ohne Meisterprüfung
- Fachgebundene Hochschulreife
Den Umfang der Studienberechtigung können Sie dem Reifezeugnis entnehmen. - Studierende, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fachhochschule in Rheinland-Pfalz in einem Bachelorstudiengang mindestens 90 ECTS-Punkte erworben haben, sind berechtigt einen fachlich verwandten Studiengang zu studieren (vgl. Hochschulgesetz § 33 Abs. 1)
In einigen Fachbereichen wird ein Eignungsfeststellungsverfahren zur Überprüfung der fachlichen und persönlichen Eignung für den Zugang zum Masterstudium durchgeführt. Zudem können Sprachkenntnisse gefordert sein.
Detaillierte Informationen erhalten Sie in der jeweiligen Masterprüfungsordnung oder können Sie bei der Fachstudienberatung im betreffenden Fachbereich erfragen.
Bei zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen wird nach Überprüfung der fachlichen Eignung ein Auswahlverfahren durchgeführt, sofern mehr Bewerber die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, als Studienplätze vorhanden sind. Ob es sich bei dem von Ihnen gewünschten Studiengang um einen zulassungsfreien oder zulassungsbeschränkten Masterstudiengang handelt, können Sie der Übersicht zu den Studiengängen entnehmen.
Ab dem 5. Fachsemester können Sie im Studiengang Bachelor of Education ein "Erweiterungfach" studieren. Sie können dazu innerhalb der Bewerbungsfristen einen Antrag für ein zusätzliches Fach (Zertifikatsstudiengang) einreichen.
Weiteres regelt die Landesverordnung über die Anerkennung von Hochschulprüfungen als Erweiterungsprüfung für Lehrämter vom 8. Juli 2011.
Die gültigen Zugangsvoraussetzungen finden Sie jeweils in den Promotionsordnungen der Fachbereiche der RPTU.
Studienplatztausch
Für einen Antrag auf Studienplatztausch gelten spezielle Zugangsvoraussetzungen.
- Frist: Antrag muss bis spätestens 15.03. bzw. 15.09. im Studierendensekretariat eingegangen sein.
- gilt nur bei zulassungsbeschränkten Studiengängen
- Tausch ist nur möglich wenn beide Tauschpartner im gleichen Fachsemester eingeschrieben und den gleichen Leistungsstand nachweisen können
- Es besteht kein Anspruch auf einen Studienplatztausch. Der Antrag wird nur in begründeten Fällen genehmigt.
Studienplätze können nur getauscht werden, solange sich beide Tauschpartner/-innen innerhalb der Regelstudienzeit befinden.
Wenn Sie Ihren Schulabschluss nicht in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland abgelegt haben, müssen Sie ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Weitere Infos finden Sie hier.
Studieren ohne Abitur
1. Unmittelbare fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung (aufbauend auf einer beruflichen Ausbildung):
Folgende Zulassungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Abschluss einer beruflichen Ausbildung mit einem Gesamtnotendurchschnitt aus der Berufsausbildungsabschlussprüfung und dem Abschlusszeugnis der Berufsschule von mindestens 2,5
- Die berufliche Ausbildung muss einen hinreichenden inhaltlichen Zusammenhang mit dem gewählten Studiengang aufweisen. Des Weiteren ist die Fachgebundenheit auch anhand beruflicher und vergleichbarer Tätigkeiten festzustellen.
2. Unmittelbare (allgemeine) Hochschulzugangsberechtigung (aufbauend auf einem Meister oder einer meisteräquivalenten Qualifikation):
Folgende Zulassungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein:
- eine abgeschlossene Meisterprüfung oder eine vergleichbare berufliche Qualifikation
- Eine meisteräquivalente Fortbildung muss auf einem mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassenden Lehrgang beruhen und als Voraussetzung eine abgeschlossene (staatlich anerkannte) Berufsausbildung erfordern.
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