Gebühren


Die Zahlung des Sozialbeitrages/Semesterbeitrages ist Voraussetzung für die Einschreibung und Rückmeldung. 

Studierende, die älter als 60 Jahre alt sind, müssen eine Gebühr in Höhe von 700,- € entrichten.

Für ein Zweitstudium, welches nach Erwerb eines ersten Hochschulabschlusses absolviert wird, ist je Semester eine Zweitstudiengebühr in Höhe von 700,- € fällig (zusätzlich zum Semesterbeitrag/Sozialbeitrag). Bei ausländischen Studierenden fällt die Zweitstudiengebühr in der Regel nur in den Fällen an, in denen der ausländische Abschlusstyp/Abschluss dem deutschen Abschlusstyp formal gleichwertig ist.

Sonstige Gebühren:

Von den Gebühren (nicht dem Semesterbeitrag/Sozialbeitrag!) befreit sind Studierende, die beurlaubt sind, Promovierende und Fernstudierende.


 

Rückmeldung


Kaiserslautern: Checken Sie in der QIS-Selbstbedienungsfunktion (unter "Studiumsverwaltung") Ihre offenen Beiträge.

Landau: Die Rückmeldeaufforderung erhalten Sie vor jedem Rückmeldezeitraum per Rundmail an Ihre Unimailadresse.

Neueinschreibung

Infos hierzu finden Sie in Ihrem Zulassungsbescheid.

Fälligkeit von Gebühren

Bei Verzicht der Einschreibung (Platzrückgabe) werden Gebühren fällig:

- zulassungsfreie Studiengänge: 25,00 €

- zulassungsbeschränkte Studiengänge: 45,00 €

Vergleiche Landesverordnung über die Gebühren in den Bereichen Wissenschaft, Weiterbildung und Forschung (Besonderes Gebührenverzeichnis)

 

Weitere Informationen

Besonderes Gebührenverzeichnis

Kontakt

SSC Kaiserslautern
Gottlieb-Daimler-Str. Geb. 47
67663 Kaiserslautern

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0631 205 5252


SSC Landau
Marie-Curie-Straße 5a
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