Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen

Die Verfahren zur Einrichtung, Änderung oder Aufhebung von Studiengängen der RPTU in Landau bilden einen Teil der Qualitätssicherung in Studium und Lehre und werden vom Referat 4 Qualität in Studium und Lehre (QSL) der RPTU in Landau begleitet.

Koordiniert werden diese Verfahren zentral durch die Zentrale Stelle für Studiengangsentwicklung (ZeSSt) des Referats 3 SSL in Landau. Als Basis fungiert jeweils ein Eckpunktepapier, in dem die Antragsteller wesentliche Informationen zu ihrem Einführungs-, Änderungs- oder Aufhebungsvorhaben darlegen. Die darin enthaltenen Angaben dienen der Planung des jeweiligen Prozesses und werden bei Gremienentscheidungen zur Information zur Verfügung gestellt.

Durch die Verfahren wird die Berücksichtigung übergeordneter Ziele für Studiengänge auf Basis der Entwicklungsplanungen der RPTU in Landau und der Fachbereiche, die Festlegung und Umsetzung von Qualifikationszielen, die Studierbarkeit, die sachgemäße Modularisierung, eine adäquate Prüfungsorganisation, die Rechts- und Ressourcenprüfung, die Beteiligung relevanter Stakeholder sowie die Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen garantiert. Es werden regelhafte Abläufe festgelegt, Entscheidungsprozesse dokumentiert sowie Kompetenzen und Verantwortlichkeiten definiert.

Fristen

Für die Einführung, Änderung oder Aufhebung von Studiengängen ist ein großer zeitlicher Vorlauf einzukalkulieren ist. Beachten Sie hierbei die Einreichungsfristen!

Ansprechpartner

Über das konkrete Vorgehen und die erforderlichen Unterlagen informieren die Mitarbeitenden der ZeSSt unter refssl-zesst[at]rptu.de.