Zentrale Stelle für Studiengangsentwicklung (ZeSSt) in Landau

 

Entwicklung und Weiterentwicklung von Studiengängen

Im laufenden Studienbetrieb stellt sich manchmal heraus, dass Änderungen an bestehenden Studiengängen notwendig sind. Diese können Modulbeschreibungen, die Prüfungsordnung und die Kapazitätsberechnung betreffen und, wenn es sich um wesentliche Änderungen am Konzept oder am Profil eines Studiengangs handelt, sogar eine erneute Akkreditierung bedingen. Daneben ergibt sich manchmal der Bedarf, einen neuen Studiengang einzuführen oder einen alten aufzuheben.

Ansprechpartner

Ansprechpartner ist in solchen Fragen die Zentrale Stelle für Studiengangsentwicklung (ZeSSt). Die ZeSSt koordiniert Prozesse zur Einführung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen in Landau. Als Basis fungiert jeweils ein Eckpunktepapier, in dem die Antragsteller wesentliche Informationen zu ihrem Einführungs-, Änderungs- oder Aufhebungsvorhaben darlegen. Die darin enthaltenen Angaben dienen der Planung des jeweiligen Prozesses und werden bei Gremienentscheidungen zur Information zur Verfügung gestellt.

Vorlagen für das Eckpunktepapier sowie weitere Infrmationen zu den einzelnen Prozessen finden Sie jeweils unter "Instrumente und Dokumente".

Hilfestellungen für die Entwicklung und Weiterentwicklung von Studiengängen

Möchten Sie Änderungen an einem Studiengang vornehmen, können Sie die Beratungsangebote der Hochschuldidaktischen Arbeitsstelle wahrnehmen. Insbesondere ist auf den Leitfaden für die Formulierung von Qualifikationszielen zu verweisen.

Untenstehend können Sie sich über das konkrete Vorgehen und die erforderlichen Unterlagen bei Änderungen, Einführungen und Aufhebungen von Studiengängen informieren. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden der ZeSSt jederzeit gern zur Verfügung.

Einreichungsfristen für Änderungen und Neueinführungen von Studiengängen

Wenn Sie eine Änderung an einem bestehenden Studiengang oder die Einreichtung eines neuen Studiengangs planen, beachten Sie bitte, dass Sie die notwendigen Unterlagen an zwei Terminen pro Jahr einreichen können. Diese sind der 15. Januar und der 15. Juni. Nachdem Sie die vollständigen Unterlagen eingereicht haben, teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit den intern an der Prüfung der Unterlagen beteiligten Stellen mit, bis wann Ihr Vorhaben umgesetzt werden kann.

 

Kontakt

refssl-zesst[at]rptu.de 

Einen neuen Studiengang entwickeln und einführen

Das Vorhaben, einen neuen Studiengang in Ladau einzuführen, ist frühstmöglich in der Konzeptphase bei der ZeSSt anzuzeigen. Schicken Sie uns dazu per E-Mail die Anzeige des Vorhabens und fügen Sie Basisinformationen zur Studiengangsinitiative an. Beachten Sie bitte, dass für die Einführung eines Studiengangs ein großer zeitlicher Vorlauf (siehe Einreichungsfristen oben auf dieser Seite) einzukalkulieren ist.

Folgende Unterlagen sind zunächst bei der ZeSSt einzureichen:

  • Eckpunktepapier zur Einführung von Studiengängen
  • Zustimmende Stellungnahme des Fachbereichsrats zum Vorhaben
  • Bei Kooperationen: Vertragsentwurf mit Anerkennungen erstellen
  • Ggf. zustimmende Stellungnahmen kooperierender Fachbereiche
  • Ggf. Stellungnahme zu möglicher fachlicher Konkurrenz anderer Fachbereiche
  • Ggf. zustimmende Stellungnahme weiterer zentraler Einrichtungen / Ausschüsse
  • Bei Polyvalenz/Beteiligung anderer Fachbereiche: Zustimmende Stellungnahme kooperierender Fachbereiche einholen
  • Bei Lehramt: Stellungnahme des Zentrums für Lehrerbildung (ZLB) einholen

Die ZeSSt legt nach Einreichung des Eckpunktepapiers die weiteren Prozessschritte fest. Vor der detaillierten Ausarbeitung der Studiengangsunterlagen wird die Initiative der Hochschulleitung und dem Senat vorgestellt. Nähere Informationen zum Prozessablauf bietet Ihnen die Kurzübersicht zum Prozess "Einführung von Studiengängen" unter "Instrumente und Dokumente".

 

Das Eckpunktepapier zur Einführung eines Studiengangs erhalten Sie auf Anfrage direkt bei der ZeSSt (refssl-zesst[at]rptu.de).

Einen Studiengang ändern

Studiengänge können im laufenden Betrieb während der Akkreditierungszeit oder vor einer anstehenden Reakkreditierung geändert werden. Während der laufenden Akkreditierung bestimmt die Art der geplanten Änderung die unterschiedlichen Verfahrensschritte, die zu durchlaufen sind und die sich auf die Länge des Verfahrens auswirken (siehe Einreichungsfristen oben auf dieser Seite). Durch bestimmte Änderungen kann auch eine Nachakkreditierung des Studiengangs notwendig werden.
Welche Schritte im Fall Ihrer geplanten Änderungen erforderlich sind, teilen wir Ihnen nach Eingang des Eckpunktepapiers mit.

Planen Sie Änderungen an einem Studiengang während einer laufenden Akkreditierung, sind diese bei der ZeSSt anzuzeigen. Dafür benötigt die ZeSSt folgende Unterlagen von Ihnen: 

  • Eckpunktepapier zur geplanten Änderung
  • Zustimmende Stellungnahme des Fachbereichrats 
  • Ggf. zustimmende Stellungnahmen kooperierender Fachbereiche
  • Ggf. zustimmende Stellungnahme weiterer zentraler Einrichtungen / Ausschüsse (z.B. KSB, Studiengangsausschüsse)    
  • Bei Lehramt: Bestätigung der Abstimmung mit ZLB bzw. Stellungnahme des ZLB       


Steht für Ihren Studiengang die Reakkreditierung an, informiert Sie die ZeSSt etwa ein Jahr vorher über die Möglichkeit, Änderungen am Studiengang vorzunehmen. Dafür sind diese Unterlagen erforderlich:

  • Eckpunktepapier Studiengangsänderung
  • Zustimmende Stellungnahme des Fachbereichsrats zum Vorhaben
  • Bei Kooperationen: Vertragsentwurf mit Anerkennungen erstellen
  • Ggf. zustimmende Stellungnahmen kooperierender Fachbereiche
  • Ggf. Stellungnahme zu möglicher fachlicher Konkurrenz anderer Fachbereiche
  • Ggf. zustimmende Stellungnahme weiterer zentraler Einrichtungen / Ausschüsse
  • Bei Polyvalenz/Beteiligung anderer Fachbereiche: Zustimmende Stellungnahme kooperierender Fachbereiche einholen
  • Bei Lehramt: Stellungnahme des Zentrums für Lehrerbildung (ZLB) einholen

Die ZeSSt prüft auf Basis Ihrer Angaben, welcher Art die geplante Änderung ist und legt daraufhin fallspezifisch die weiteren Schritte fest. Den Ablauf von Änderungsprozessen finden Sie dargestellt in den Handreichungen "Änderung von Studiengängen in Vorbereitung auf die Reakkreditierung" und "Änderung von Studiengängen wähend laufender Akkreditierung" unter "Instrumente und Dokumente".

Einen Studiengang aufheben

Die Initiative zur Aufhebung eines Studiengangs kann von verschiedenen Seiten ausgehen. Bei der Planung sind im Vorfeld alle am Studiengang ggf. beteiligten Instanzen  in das Vorhaben zu involvieren.

Beachten Sie bitte für Ihre zeitliche Planung, dass für die Aufhebung eines Studiengangs mit einer Verfahrensdauer von ca. 18 Monaten bis zur endgültigen Aufhebung zu rechnen ist.

Folgende Unterlagen sind zunächst bei der ZeSSt einzureichen:

  • Eckpunktepapier für die Aufhebung von Studiengängen
  • Zustimmende Stellungnahme des Fachbereichs
  • Zustimmende Stellungnahme ggf. beteiligter oder von der Aufhebung betroffener Fachbereiche/Instanzen

Nach der Anmeldung bei der ZeSSt wird zunächst eine Kapazitätsberechnung zu den Auswirkungen der Aufhebung erstellt und der Hochschulleitung zur Entscheidung vorgelegt. Die weiteren Verfahrensschritte werden von der ZeSSt festgelegt. Eine Orientierung über den weiteren möglichen Ablauf bietet Ihnen die Handreichung zum Verfahren zur Aufhebung von Studiengängen unter "Instrumente und Dokumente".

Kooperationsverträge, die Studium und Lehre betreffen

Bei Fragen bitte direkt an die ZeSSt (refssl-zesst[at]rptu.de) wenden.