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Handlungsrahmen für die Nutzung von „Social Media“ durch öffentliche Stellen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) hat den Handlungsrahmen für die Nutzung von "Social Media" durch öffentliche Stellen aus dem Jahr 2016 überarbeitet und an neue Gegebenheiten angepasst.
Die Einzelheiten können der Pressemitteilung des LfDI vom 06.03.2020 entnommen werden.
"Öffentliche Stellen wie die TUK sollen ihre Angebote in den sozialen Medien auf Datensparsamkeit bei der Verarbeitung von Nutzungsdaten und auf eine aktive Information der Nutzerinnen und Nutzer ausrichten."
"Fehlende Widerspruchsmöglichkeiten beim Social Media - Dienst selbst sind durch Maßnahmen der öffentlichen Stellen wie Information und Aufklärung , einen Hinweis auf die eigenverantwortliche Nutzung und auf das Angebot alternativer Kommunikationskanäle zu kompensieren , um die Nutzerinnen und Nutzer in die Lage zu versetzen, über ihre Daten tatsächlich selbst bestimmen zu können."
Quellen:
LfDI Themenseite "Soziale Netzwerke"
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Quelle: Aktuelles LfDI Rheinland-Pfalz