Mitteilungen und News zum Thema Datenschutz



Handlungsrahmen für die Nutzung von „Social Media“ durch öffentliche Stellen

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) hat den Handlungsrahmen für die Nutzung von "Social Media" durch öffentliche Stellen aus dem Jahr 2016 überarbeitet und an neue Gegebenheiten angepasst.

Die Einzelheiten können der Pressemitteilung des LfDI vom 06.03.2020 entnommen werden.

"Öffentliche Stellen wie die TUK sollen ihre Angebote in den sozialen Medien auf Datensparsamkeit bei der Verarbeitung von Nutzungsdaten und auf eine aktive Information der Nutzerinnen und Nutzer ausrichten."

"Fehlende Widerspruchsmöglichkeiten  beim Social Media - Dienst selbst  sind durch  Maßnahmen der öffentlichen Stellen wie  Information und Aufklärung ,  einen Hinweis auf die eigenverantwortliche Nutzung und auf  das Angebot alternativer  Kommunikationskanäle zu kompensieren , um die Nutzerinnen und Nutzer in die Lage  zu versetzen, über ihre Daten tatsächlich selbst bestimmen zu können."

Quellen:

LfDI Themenseite "Soziale Netzwerke"

 

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Quelle: Aktuelles LfDI Rheinland-Pfalz