Finanzielle Regelungen

Die RPTU vergibt Mittel zur Förderung alleinstehender Studierende mit Kind sowie für alleinstehende schwangere Studentinnen. Diese Mittel sollen den besonderen Bedürfnissen sowie einer sozialer Notlage alleinstehender Studierender mit Kind (z.B. Beteiligung an den Betreuungskosten) oder alleinstehenden schwangeren Studentinnen (z.B. Erstausstattung) Rechnung tragen.

Höhe: 100,- € monatlich

Laufzeit: jederzeit bis Ende des Kalenderjahres (Folgeantrag möglich)

Antragstellung: jederzeit

Beratung: erforderlich

Den Antrag und Informationen erhalten Sie bei der Familien-Service-Stelle. Eine Checkliste nötiger Dokumente finden Sie hier .

 

Der TU-Nachwuchsring schreibt sporadisch Abschlussstipendien für Promovierende aus.

Bewerben können sich Promovierende der RPTU in Kaiserslautern, deren Promotionsprojekt kurz vor dem Abschluss steht und die keine anderen Finanzierungsoptionen haben.

Nähere Informationen finden Sie  auf der Webseite.

 

Die neuesten Regelungen finden Sie auf der Seite von BAföG und Stipendien. Nachfolgend sind einige grundlegende Informationen aufgeführt.

Altersgrenzen beim BAföG

Bachelor: 30. Lebensjahr, Masterstudiengänge:  35. Lebensjahr.

Jedoch gibt es für Eltern folgende Ausnahmeregelungen: Die Antragesteller*in hat aufgrund der Erziehung von Kindern bis zu 14 Jahren die Ausbildung nicht rechtzeitig begonnen. Aus diesem Grund und bei Schwangerschaft kann die Förderungshöchstdauer angemessen verlängert werden.

Bei Unterbrechungen von bis zu drei Monaten (bei Schwangerschaft oder Krankheit) wird BAföG weitergezahlt. Studierende, die mit ihren Kindern, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in einem Haushalt leben, können einen Kinderbetreuungszuschlag (derzeit 160,- €/monatlich) auf Antrag erhalten. 

Beurlaubung und BAföG

Während eines Urlaubssemesters wird kein BAföG gezahlt.

Mehrbedarf/Freibeträge (Stand 2023)

Die Leistungen des BAföG decken nur die Kosten ab, die durch die Ausbildung entstehen. Ein Mehrbedarf für Studierende mit Kind und Schwangere kann deshalb nicht geltend gemacht werden. Verfügen Studierende aber über eigenes Einkommen, das auf das BAföG angerechnet wird, erhöht sich der monatliche Freibetrag für die Studierenden selbst um 330,- €, für jedes Kind um 730,- €  und für den Ehe- und Lebenspartner*in um 805,- €. Die Freibeträge für diese und die Kinder mindern sich jeweils um deren Einkommen.

Studienabschlussdarlehen

Hilfe zum Studienabschluss kann als Staatsdarlehen ohne Zinsen, auch für ausländische Studierende, die nach § 8 BAföG gefördert werden, gewährt werden. Auskünfte und Formblätter hält die Abteilung BAföG und Stipendien parat.

 

RPTU 

Dezernat BAföG und Stipendien

Frau Emmes

Tel. 0631 205 - 3316

Frau Thiel

Tel. 0631 205-2055

Weitere Informationen/Vordrucke zum BAföG:

www.bafög.de/

www.bafoeg-rechner.de/

 

Alle Leistungen des Studierendenwerks richten sich an deutsche wie auch an ausländische Studierende. Die Angebote sind hier zusammengefasst. Weitere Informationen und die Antragsformulare erhalten Sie jeweils im Studierendenwerk.

Studierendenwerk Kaiserslautern

Frau Bernath

Geb. 30/254

Tel. 0631 205 - 4488

Allgemeine Informationen zum Thema »Studieren mit Kind« und Finanzierung

 

Anspruch auf Elterngeld besteht, wenn Eltern das Kind selbst betreuen und eine Erwerbstätigkeit zweiunddreissig Stunden/Woche (für Geburten ab dem 01.09.2021; zuvor max. dreissig Stunden) nicht übersteigt. Das Basiselterngeld ist eine Lohnersatzleistung. Es wird mit einer Ersatzrate von bis zu fünfundsechzig Prozent (je nach Einkommenshöhe) gestaffelt berechnet, ausgehend von dem durchschnittlichen Nettoeinkommen, zwölf Monate vor der Geburt. Es beträgt höchstens 1.800,- € und mindestens 300,- €. Nicht erwerbstätige Elternteile erhalten den Mindestbetrag; erzieltes Einkommen aus einer möglichen Teilzeitbeschäftigung wird vom Elterngeld abgezogen. 

Familien mit mehr als einem Kind können einen Geschwisterbonus erhalten, der das Elterngeld um zehn Prozent, mindestens aber um 75,- € monatlich erhöht. Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal vierzehn Monate gezahlt; beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen, zwei weitere Monate gibt es, wenn in dieser Zeit Erwerbseinkommen wegfällt und sich der andere Elternteil an der Betreuung des Kindes beteiligt. Alleinerziehende können Elterngeld für vierzehn Monate erhalten.

Mit dem ElterngeldPlus lohnt sich die partnerschaftliche Aufteilung von Familie und Beruf mehr, da Eltern konkret durch einen Partnerschaftsbonus und flexible Arbeitsregelungen unterstützt werden und beide frühzeitig in Teilzeit wieder in den Beruf einsteigen und für das Familieneinkommen sorgen. Eltern, die in Teilzeit arbeiten, können ElterngeldPlus für achtundzwanzig Monate in Anspruch nehmen und erhalten die Hälfte des monatlichen Basiselterngeldes.

Ein Partnerschaftsbonus gewährt bis zu vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate je Elternteil. Voraussetzung ist, dass beide sich zwischen zwei und vier Monaten (flexibel gestaltbar) gemeinsam um das Kind kümmern und beide zwischen vierundzwanzig und zweiundreissig Wochenstunden erwerbstätig sind. Das Basiselterngeld kann mit dem ElterngeldPlus kombiniert werden.

Während der Covid neunzehn Pandemie hat das Familienministerium Regelungen erlassen, so dass Eltern beim Bezug von Elterngeld nicht benachteiligt werden, wenn sie einer Erwerbstätigkeit nicht wie geplant nachgehen können. 

Zur Beantragung:

Kreisverwaltung Kaiserslautern

Jugendamt Elterngeldstelle

Sachbearbeiter*innen Telefon: 0631 7105 - 423


Stadt Kaiserslautern

Jugendamt Elterngeldstelle

Tel. 0631 365 - 4669

Angelika Meigel(Buchstaben M-Z)

Tel. 0631 365 - 2669

Zum Elterngeld allgemein

Zum Elterngeldrechner des BMFSFJ

 

 

Informationstool Familienleistungen

Das BFSFJ bietet das Informationstool Familienleistungen an. Mithilfe dieses digitalen Angebotes können (werdende) Eltern und Familien durch die Eingabe von nur wenigen Angaben herausfinden, welche Familienleistungen/Unterstützungsangebote für sie in Frage kommen.

 

Stabsstelle
Gleichstellung, Vielfalt und Familie

Geschäftsstelle Kaiserslautern

Mitarbeitende

Familien-Service-Stelle

Dipl.-Sozialwiss. Leslie Schleese
Gebäude: 57
Raum: 271
67663 Kaiserslautern

Tel.: +49 631 205-4323

E-Mail: l.schleese@rptu.de

Sprechstunde nach Vereinbarung