Nutzungsbedingungen des Eltern-Kind-Zimmers

Nutzungsbedingungen für das Eltern-Kind-Zimmer der RPTU in Landau

 

1. Allgemeines

Zur verbesserten Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Studium stellt die RPTU Kaiserslautern - Landau am Standort Thomas-Nast-Straße das Eltern-Kind-Zimmer zur Verfügung. Die NutzerInnen des Eltern-Kind-Zimmers erklären sich mit den folgenden Nutzungsbedingungen einverstanden.

 

2. Anmeldung & Nutzungsdauer

  • Studierenden und Mitarbeitenden der RPTU in Landau steht das Eltern-Kind-Zimmer nach Bedarf, Verfügbarkeit und vorheriger Anmeldung kostenfrei zur Verfügung.

  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Nutzung des Eltern-Kind-Zimmers.

  • Das Zimmer steht Ihnen bei besonderen Bedarfen zur Verfügung, wenn sich keine andere Betreuung planen lässt (z.B. Schließtag der Kita, plötzliche Erkrankung der Tagesmutter). Eine Dauernutzung ist nicht angedacht.

  • Wenden Sie sich zur Anmeldung bitte an der Familienservice der RPTU Landau (siehe Kontakt).

 

3. Nutzungsregeln

  • Sie finden den Raum aufgeräumt und sauber vor. Bitte hinterlassen Sie ihn ebenso. Entsorgen Sie benutzte Windeln in den Mülleimern der Toiletten (kleine Mülltüten sind in der Windelbox).

  • Ein Wickeltisch befindet sich im Damen-WC im EG.

  • Bitte lüften Sie den Raum vor Verlassen und schalten Sie alle elektronischen Geräte sowie das Licht aus. Bitte denken Sie daran, alle mitgebrachten Gegenstände wieder mitzunehmen. Verschließen Sie alle Fenster und die Tür.

  • Es gilt striktes Rauch- und Alkoholverbot.

  • Bitte tragen Sie Sorge dafür, dass die Einrichtungsgegenstände und die Spielsachen des Eltern-Kind-Zimmers nicht beschädigt werden. Eine Entwendung der Gegenstände und Spielsachen ist nicht gestattet. Bitte benachrichtigen Sie uns im Falle einer Beschädigung, sodass wir Ersatz/ Reparaturen veranlassen können.

  • Das Eltern-Kind-Zimmers kann nicht genutzt werden, wenn Ihr Kind an einer ansteckenden Krankheit leidet.

 

4. Aufsichtspflicht & Haftung

  • Sie haben die alleinige Aufsichtspflicht für Ihr(e) Kind(er) und haben dafür Sorge zu tragen, dass Ihre Kinder keinen Schaden erleiden. Kinder dürfen ausdrücklich nicht allein im Eltern-Kind-Zimmer gelassen werden.

  • Haben Sie eine Kinderbetreuung für das Eltern-Kind-Zimmer gebucht (bzw. organisieren Sie diese selbst), kann die Sorgfaltspflicht mglw. von Ihnen auf die Betreuungsperson übertragen werden.

  • Weder das Zimmer noch das übrige Gebäude erfüllen die an Kindertageseinrichtungen gestellten erhöhten baulichen Anforderungen und Sicherheitsbestimmungen. Die dort geltenden besonderen Maßstäbe können hinsichtlich des Eltern-Kind-Zimmers nicht angelegt werden. Die NutzerInnen erkennen dies an.

  • Eine Unfallversicherung für die Kinder besteht nicht.

  • Die RPTU Landau ist von jeglicher Haftung ausgenommen.

  • Schuldhafte Verletzungen der Aufsichtspflicht können Schadensersatzansprüche begründen.

  • Für etwaige Schäden aufgrund der Nichtbeachtung der Aufsichts-pflicht behält sich die Universität Landau die Geltendmachung von entsprechenden Ansprüchen vor.

 

5. Informationspflicht zu Sicherheitsaspekten/Verhalten in Notfällen

  • Die NutzerInnen sind angehalten, sich vor der Inanspruchnahme des Raums über die vorhandenen Brandschutz-und Erste-Hilfe Einrichtungen sowie die Flucht- und Rettungswege zu informieren.

  • Verlassen Sie das Gebäude im Brandfall unverzüglich, und alarmieren Sie gegebenenfalls 112.

 

Landau, Juli 2023

Kontakt

Dr. Jane Kühn

Koordinatorin des Familienservices

E-Mail:

familie-sekretariat-ld[at]rptu.de

Telefon:

06341-28032415

Anschrift:

RPTU Kaiserslautern - Landau
Familienservice in Landau
Bürgerstraße 23, Raum 135
76829 Landau