Förderpreis

für Gleichstellung und Gendermaßnahmen

Die Stabsstelle Gleichstellung, Vielfalt und Familie der RPTU vergibt jährlich den Förderpreis für Gleichstellung und Gendermaßnahmen. Der Förderpreis wird mit
1.000,- € dotiert. Er wird an Mitarbeiter*innen der RPTU vergeben, die Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung oder der Gendersensibilisierung initiieren bzw. initiiert haben.

Mit dem Förderpreis sollen Unterrepräsentanzen von Frauen in den verschiedenen Statusgruppen sowie in Führungspositionen und/oder Benachteiligungen in ‚frauentypischen' Arbeitsbereichen (bspw. bezogen auf Aufstiegsmöglichkeiten, Entgelt, Teilzeitarbeitsplätze) und/oder Geschlechterstereotype an der RPTU verringert werden. Es werden Maßnahmen zur Steigerung der aktiven Teilhabe von Frauen in Forschung, Lehre und Selbstverwaltung sowie Maßnahmen zur Gendersensibilisierung unterstützt. Gefördert wird das herausragende, sichtbare und nachhaltige Engagement für Gleichstellungs- und Genderaspekte im wissenschaftlichen oder wissenschaftsunterstützenden Bereich der RPTU. Nicht gefördert wird die Vorbildfunktion von Antragstellerinnen, die durch ihre reguläre Arbeit entsteht.

Der Förderpreis wird für realisierte oder geplante Maßnahmen vergeben. Das Preisgeld wird für diese oder weitere Gleichstellungs- und Gendermaßnahmen verwendet.

Vergabekriterien

Reichen Sie eine kurze Darstellung (max. 2 Seiten) der (geplanten) Maßnahme ein, die folgende Aspekte beinhaltet:

  • Zielsetzung der Maßnahme
  • Angesprochene Zielgruppe (Studierende, Absolvent*innen, Doktorand*innen, Lehrende, Forschende, Professor*innen, Verwaltungsmitarbeiter*innen o.a.)
  • Darstellung der Maßnahme
  • (Erwartete) Ergebnisse / Erfolge der Maßnahme
  • Einbettung der Maßnahme in den Kontext weiterer Bestrebungen
 
Die Anträge werden nach den folgenden Kriterien bewertet:
  • Innovation und Kreativität: Werden neue Ideen eingesetzt, werden Verknüpfungen zu anderen Aktivitäten vorgenommen?
  • Genderaspekte: Wie wird die aktive Teilhabe von Frauen in den Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, ermöglicht? Wie werden individuelle und/oder strukturelle Benachteiligungen von Frauen verringert? Wie werden Geschlechterstereotype abgebaut? Werden verschiedene Geschlechter angesprochen?
  • Nachhaltigkeit: Wie wird sichergestellt, dass die Maßnahme weitergeführt werden kann?
 
Antragsverfahren

Antragsberechtigt sind Fachbereiche, Arbeitsgruppen, Lehrstühle, wissenschaft­liche Einrichtungen, einzelne Mitglieder, Gruppen von Mitgliedern der RPTU. Es ist möglich, sich selbst zu bewerben oder andere vorzuschlagen.

Anträge sind spätestens bis zum 31.10.2023 an Dr. Cornelia Rövekamp zu senden.

Auswahlgremium ist der Senatsausschuss für Gleichstellungsfragen, dem der Präsident vorsitzt. Die Zusagen im Falle einer Vergabe des Förderpreises werden nach der darauffolgenden Senatsausschusssitzung für Gleichstellungsfragen erteilt.

Damit die gesamte Universität nachhaltig von der Förderung profitieren kann, wird von den Antragsteller*innen die Bereitschaft erwartet, die Maßnahme und insbesondere die Ergebnisse der Maßnahme hochschulöffentlich zugänglich zu machen.

Stabsstelle
Gleichstellung, Vielfalt und Familie

Geschäftsstelle Kaiserslautern

Mitarbeitende

Kontakt

Dr. Cornelia Rövekamp
Stabsstelle Gleichstellung, Vielfalt und Familie
Leiterin der Geschäftsstelle Kaiserslautern

Tel.: +49 631 205-5902
E-Mail: c.roevekamp[at]rptu.de