Konfliktlösung durch VN-Friedensmissionen

Konfliktlösung durch VN-Friedensmissionen: zu staatszentriert, zu universell?

von Matthias Neef

VN-Friedensmissionen sollen positiven und nachhaltigen Frieden schaffen. Vonseiten der Friedens- und Konfliktforschung wird ihnen häufig vorgeworfen, dass sie lokale Kontexte dabei nicht ausreichend berücksichtigen. Doch ist das wirklich so?

Gewaltsame innerstaatliche Konflikte sind hochgradig komplex und dynamisch. Zugleich ist jeder Bürgerkrieg einzigartig und kontextspezifisch. Angepasst und kontextsensibel müssen entsprechend auch die Maßnahmen zur Konfliktlösung und Friedensbildung sein. Paternalismus und Blaupausen sind hier fehl am Platz. Dennoch wird den Vereinten Nationen vorgeworfen, sie würden ihre Friedensmissionen zu staatszentrisch und zu universalistisch konzipieren. Dies mindere nicht nur die Effektivität und Nachhaltigkeit der Maßnahmen. Mehr noch: Friedensmissionen könnten konfliktfördernd wirken und neue Gewalt produzieren. Diese Kritik ist jedoch selbst problematisch. Zu häufig verharrt sie auf einem abstrakt-theoretischen Level und liefert zu wenig empirische Belege.

Dieser Artikel plädiert für eine differenzierte Betrachtung der konfliktlösenden und friedensbildenden Maßnahmen der Vereinten Nationen. Dazu ist es unerlässlich, sowohl die Vorgaben der Vereinten Nationen für ihr ziviles Fachpersonal zu berücksichtigen als auch deren praktische Umsetzung im Rahmen von VN-Friedensmissionen.

Die Vereinten Nationen und die lokale Ebene

Die Auswahl und Entwicklung angemessener Methoden für nachhaltige Konfliktlösung verlangt eine Auseinandersetzung mit den lokalen Gegebenheiten in den jeweiligen Einsatzgebieten. Für Friedenspraktiker sind speziell die kulturellen Rahmenbedingungen vor Ort von entscheidender Bedeutung: Kultur beeinflusst das Problemverständnis, die Wahl der Lösungsstrategie und das prozedurale Vorgehen der beteiligten Akteure.[i] Nachhaltige friedenspolitische Maßnahmen gedeihen organisch. Die Aufgabe externer Akteure kann daher nur eine unterstützende sein. Wissen über die lokale Kultur ist hierfür Voraussetzung.

Entgegen der wissenschaftlichen Kritik sind sich die Vereinten Nationen nicht nur der Notwendigkeit der kulturellen Sensibilität bewusst, sie haben dieses Prinzip auch in zahlreichen Resolutionen, Berichten und Handbüchern verankert. Mit der Etablierung multidimensionaler Friedensmissionen in den 1990er Jahren vollzogen die Vereinten Nationen einen Paradigmenwechsel und öffneten sich der lokalen, das heißt der innerstaatlichen Ebene. Dieser „local turn“ zeigt sich exemplarisch im VN-Handbuch für multidimensionale Friedensmissionen: Missionen sollen ihre Interventionen auf solche Maßnahmen begrenzen, die der lokalen Kultur und dem lokalen Kontext angemessen sind und sich an den Bedürfnissen und Zielen der Gesellschaft im Einsatzland orientieren.

So vielversprechend dies in der Theorie klingt, so schwierig ist es, diese Vorgaben in die Praxis umzusetzen. Eine besondere Herausforderung bilden hier afrikanische Länder. Dort existieren parallel zwei Systeme der Konfliktlösung, denen höchst unterschiedliche und teils widersprüchliche Rechtsprinzipien und ‑praktiken zugrunde liegen: einerseits das formelle Rechtssystem, andererseits das informelle Gewohnheitsrechtssystem. Während Ersteres durch ehemalige Kolonialmächte gewaltsam etabliert wurde, ist Letzteres historisch-kulturell in den jeweiligen Gesellschaften verankert.

Der Rechtsdualismus spiegelt sich auch innerhalb der Vereinten Nationen wieder. Die VN-Sektion für zivile Angelegenheiten (Civil Affairs) ist Vorreiterin für friedensbildende Maßnahmen auf der lokalen Ebene und verfügt über einen breiten Erfahrungsschatz hinsichtlich gewohnheitsrechtlicher Systeme. Ihr Fachpersonal wird meist als Erstes selbst in entlegensten Landesregionen stationiert, wo dem Staat historisch betrachtet nur eine marginale Rolle zukommt – wenn überhaupt. Konflikte werden hier durch Chiefs, Dorfälteste und andere soziale Gruppen nach traditionellem und mündlich überliefertem Recht gelöst. Das Civil Affairs Handbuch gibt vor, dass lokale Praktiken, Institutionen und Gesetze zur Konfliktlösung zu erforschen und internationale Maßnahmen daran anzupassen sind.

Ein anderes Verständnis der Rolle lokaler Praktiken der Konfliktlösung bestimmt die Strategien der VN-Sektion zur Förderung von Rechtstaatlichkeit (Rule of Law). Nach dem Handbuch für VN-Rechtsexperten soll auch sie lokale Kapazitäten stärken und nicht ersetzen. Der Fokus ihrer Arbeit liegt jedoch klar auf formellen Akteuren, Institutionen und Praktiken. Zwar wird im Handbuch festgestellt, dass gewohnheitsrechtliche Systeme in Afrika populärer, besser zugänglich und kostengünstiger sind, während das formelle System hingegen meist als fremd, korrupt, langsam und teuer wahrgenommen wird. Dennoch spricht man dem Gewohnheitsrecht größtenteils seine Funktion und Legitimität ab. Es gilt als ungeeignet zur Bearbeitung ernsthafter Rechtsverstöße und zudem als nicht konform mit internationalen Normen. Aus diesem Grund eigne es sich lediglich zur Lösung geringfügiger Zivilstreitigkeiten.

Was zeigt die Praxis?

Zur Betrachtung des Einbezugs der lokalen Ebene in der Konfliktlösung durch die Vereinten Nationen bildet Liberia ein interessantes Fallbeispiel. Das Land ist von einer langen Geschichte der gewaltsamen Eroberung und Unterdrückung geprägt. Auch der Konflikt zwischen informellem und formellem Recht zeichnet sich im liberianischen Fall deutlich ab.

Die „Liebe für die Freiheit“ (Liberias Leitspruch) brachte ab 1817 amerikanische Siedler und befreite amerikanische Sklaven an die bevölkerte westafrikanische Küste, wo sie 1847 den Staat Liberia gründeten. Das Gesellschafts- und Staatssystem Liberias kopierten sie vom amerikanischen Vorbild. Der Staat Liberia expandierte stetig, lokale Volksgruppen wurden dabei von ihrem Land vertrieben oder gewaltsam unterdrückt und gefügig gemacht. Es bildete sich eine Zweiklassengesellschaft mit enormen Gegensätzen. Kontinuierliche Aufstände von Anbeginn mündeten 1989 schließlich in einen grausamen Bürgerkrieg, der (mit Unterbrechung) bis 2003 andauern sollte und mehr als 250.000 Menschenleben kostete.

Experten der liberianischen Wahrheits- und Versöhnungskommission kamen in ihrem Abschlussbericht 2009 zu dem Schluss, dass der gewaltsame Geschichtsverlauf vermeidbar gewesen wäre. Die Siedler hätten schlicht die Autorität und die Rechtsnormen der lokalen Bevölkerung anerkennen müssen, anstatt das Land mit aller Macht zu erobern und zu beherrschen.

Basierend auf der Sicherheitsratsresolution 1509 entsandten die Vereinten Nationen 2003 eine 15.000 Mann starke multidimensionale Friedensmission (UNMIL) nach Liberia, um Recht und Ordnung in dem Land wiederherzustellen. Das Mandat wurde kontinuierlich angepasst und umfasst nunmehr eine Reformierung des Justizwesens und der Sicherheitsbehörden, die Förderung der Menschenrechte und nationale Versöhnungsmaßnahmen. Der Kapazitätsaufbau schließt sowohl formelle Institutionen (u.a. durch VN-Rule of Law) ein als auch informelle (u.a. durch VN-Civil Affairs), wobei eine Harmonisierung von formellem und informellem Recht angestrebt wird.

Studien (1) (2) haben ergeben, dass viele Liberianer informelle Rechtssysteme gegenüber formellen bevorzugen. Formelle Rechtsprechung und -durchsetzung unter Einbeziehung von Polizei, Gerichten und Gefängnissen werden als höchst korrupt, unfair, exklusiv und fremd wahrgenommen. Im Mittelpunkt des formellen Systems steht die Bestrafung. Es ist damit vergangenheitsorientiert. Wiedergutmachung und Versöhnung finden hier nicht statt. Selbst wenn das formelle System internationalen Ansprüchen gerecht würde, so wären die meisten Liberianer nicht zufrieden damit.[ii] Es wird dem lokalen Kontext Liberias nicht gerecht.

Informelle Rechtssysteme sind kulturell verankert, bezahlbar und gelten gemeinhin als fair. Konflikte werden hierbei vorrangig durch Schiedsverfahren, Mediation oder Kompromissfindung gelöst. Bestrafung spielt eine untergeordnete Rolle. Wichtiger ist eine Befriedung der Konfliktparteien. Bemerkenswert ist, dass der Zusammenhalt der sozialen Gruppe in der informellen Rechtspraxis eines der ärmsten Länder der Welt eine herausragende Rolle spielt. Im Gegensatz zum formellen, strafenden Rechtssystem ist das informelle System damit zukunftsorientiert.

Das Büro der Vereinten Nationen für zivile Angelegenheiten hat dies erkannt und richtet seine Maßnahmen dementsprechend nach dem vorherrschenden gewohnheitsrechtlichen System aus. Zusammen mit dem liberianischen Innenministerium und lokalen NGOs wurden etwa lokale Friedenskomitees eingerichtet, in denen lokale Autoritäten zivilrechtliche Konflikte lösen. Die Komitees bauen auf dem traditionellen System der Palava Huts auf, die in Liberia ein populäres und effektives Forum zur Konfliktlösung darstellen. Gleichzeitig werden lokale Methoden der Konfliktlösung weiterentwickelt. So wurden Mediationstrainings und ‑ausbildungen durchgeführt, Frauen und Jugendliche erhalten in den Komitees mehr Rechte, als dies früher der Fall war. Dies führte jedoch mancherorts zu neuen Konflikten, da Liberias Gesellschaft, speziell im Nordwesten des Landes, äußerst patriarchal ist.

Die VN-Abteilung für Rechtsstaatlichkeit betreibt Kapazitätsaufbau im Bereich Justiz, Polizei und Gefängnisse. Gespräche mit VN-Rechts- und Menschenrechtsexperten machen deutlich, dass sie – im Gegensatz zu ihren Kollegen im Civil Affairs-Bereich – das formelle System für das einzig unterstützenswerte halten. Das Gewohnheitsrecht wird, ungeachtet seiner Popularität und Effektivität, als unvereinbar mit internationalen rechtlichen Standards angesehen. Dementsprechend wird darauf hingearbeitet, die Zuständigkeit gewohnheitsrechtlicher Institutionen weiter einzuschränken. Dazu stützt man sich auch auf Richtersprüche, die vor dem Bürgerkrieg, unter den Bedingungen autoritärer Herrschaft, gefällt wurden.

Lessons Learned

Die VN-Sektion für zivile Angelegenheiten ist Vorreiterin in lokaler Konfliktlösung und versteht sich als anpassungs- und lernfähige Institution friedenspolitischer Beratung. Sie strebt eine bestmögliche Balance zwischen lokalen Prinzipien und internationalen Normen an. Kleinere Konflikte sind dabei unvermeidlich. Eine Zusammenführung von formellen und informellen Institutionen ist ihnen dennoch bis heute nicht gelungen. Die Beschlüsse der informellen Friedenskomitees haben lediglich empfehlenden Charakter, denn Rechtsdurchsetzung ist staatlichen Institutionen vorbehalten. Da es kaum Austausch mit dem Justizministerium gibt, wird sich an dieser Zweiteilung vorerst wenig ändern.

Die VN-Abteilung für Rechtsstaatlichkeit ist staatszentriert und bevorzugt das formelle System. Sie treibt die Marginalisierung gewohnheitsrechtlicher Institutionen, Praktiken und Gesetze aktiv voran. Dies steht nicht nur im Widerspruch zu den Interessen vieler Liberianer. Es kommt einer Wiederholung der problematischen liberianischen Geschichte gleich. Vor allem schafft es aber eines: ein Gerechtigkeitsvakuum.[iii] Polizei, Gerichte und Gefängnisse werden auch auf lange Sicht nicht in der Lage sein, ihre Rollen hinreichend wahrzunehmen. Schon der unzureichende liberianische Staatshaushalt in Höhe von rund 620 Millionen US-Dollar jährlich spricht gegen dieses kapitalintensive System.

Die Untersuchung der VN-Friedensmission in Liberia hat gezeigt, dass die Kritik an Friedensmissionen nur in Teilen greift. Die Civil Affairs-Maßnahmen sind weder staatszentrisch noch bauen sie auf universellen Konzepten auf – anders die Rule of Law-Maßnahmen. Es gilt jedoch, weder formelle noch informelle Systeme der Konfliktlösung zu romantisieren. Beide haben ihre spezifischen Vor- und Nachteile. Mit Blick auf die historische Entwicklung liberianischer Staatlichkeit kann die Lösung jedoch weder lauten, den Rechtsdualismus weiterzuführen, noch eines der Systeme für überlegen zu erklären. Vielmehr sind kreative wie progressive Lösungen gefragt. Die Formel dafür lautet 1+1=3. Die Vorteile beider Systeme sollten in einem kohärenten und konsistenten System verschmelzen, welches die Gegebenheiten und Möglichkeiten des lokalen Kontexts widerspiegelt. So sieht es auch die lokale Bevölkerung.[iv] Daran sollten sich die Maßnahmen internationaler Friedensakteure ausrichten.

QUELLEN

[i] Faure, Guy Olivier (2009): Culture and Conflict Resolution. In: Jacob Bercovitch, Victor Kremenyuk, I. William Zartman (Eds.): The SAGE Handbook of Conflict Resolution. London: SAGE Publications, pp. 506–524.

[ii] Isser, Deborah H.; Lubkemann, Stephen C.; N’Tow, Saah (2009): Looking for Justice. Liberian Experiences with and Perceptions of Local Justice Options. United States Institute of Peace. Washington (Peaceworks No. 63). http://www.usip.org/sites/default/files/PW63-Looking%20for%20Justice-Liberian%20Experiences%20with%20and%20Perceptions%20of%20Local%20Justice%20Options.pdf

[iii] Schia, Niels Nagelhus; Carvalho, Benjamin de (2009): „Nobody Gets Justice Here!“ Addresing Sexual and Gender-Based Violence and the Rule of Law in Liberia. Norwegian Institute of International Affairs. Oslo (NUPI Working Paper 761). http://hdl.handle.net/11250/276644

[iv] Government of Liberia (2010): Enhancing Access to Justice: A Review of the Traditional and Formal Justice Systems in Liberia. National Conference, April 15-17 2010. Gbarnga.

Über die Autor*innen

Matthias Neef ist Politologe und hat in seiner Masterarbeit die VN-Maßnahmen zur Konfliktlösung in Liberia untersucht. Seine Studie wurde vom Kofi Annan International Peacekeeping Training Centre in Accra, Ghana unterstützt und veröffentlicht.