Staatenlos: Der Konflikt in Rakhine und die humanitäre Notlage der Rohingya

Von Kristina Roepstorff

In Cox‘s Bazar in Bangladesch liegt das größte Flüchtlingslager der Welt. Dort leben knapp eine Million Rohingya, die vor Gewalt und Diskriminierung geflohen sind. Insgesamt sind etwa 1,5 der geschätzten 2 Millionen Rohingya auf der Flucht. Die Vereinten Nationen und Menschenrechtsexpert_innen sprechen von einem Lehrbuchbeispiel ethnischer Säuberung. Die humanitären Folgen stellen die Region und die internationale Staatengemeinschaft vor große Herausforderungen.

Die Rohingya gelten derzeit als die am stärksten verfolgte Minderheit weltweit. Die vornehmlich muslimische Volksgruppe lebt – zumindest bis vor kurzem – in Myanmars Teilstaat Rakhine an der Grenze zu Bangladesch. Seit August 2017 flohen mehr als eine halbe Millionen Rohingya in das Nachbarland, um systematischer Diskriminierung, Gewalt und den Repressalien des myanmarischen Militärs zu entkommen. Dabei handelt es sich nur um die letzte Episode mehrerer Fluchtbewegungen seit der Unabhängigkeit des Landes von der britischen Kolonialmacht 1948, die auf einen vielschichtigen Konflikt zurück zu führen sind. So tragen Spannungen zwischen den Rohingya und der buddhistischen Mehrheitsbevölkerung innerhalb Rakhines, aber auch ein zerrüttetes Verhältnis beider Bevölkerungsgruppen mit der Zentralregierung und ein landesweit erstarkender buddhistischer Nationalismus zu der Vertreibung der Rohingya aus Myanmar bei.  Heute leben etwa 1,5 Million der geschätzten 2 Million Rohingya im Exil, etwa 1 Million davon in den Flüchtlingslagern in Bangladesch. Die Vereinten Nationen und Menschenrechtsexpert_innen sprechen von einem Lehrbuchbeispiel ethnischer Säuberung, das inzwischen auch den Internationale Strafgerichtshof beschäftigt. Die humanitäre Situation der Flüchtlinge ist verheerend, eine baldige Verbesserung erscheint aufgrund des andauernden Konflikts in Rakhine dabei in weiter Ferne.

Wer sind die Rohingya?

Ursprung der gegenwärtigen humanitären Krise, die sich in der Region entfaltet, ist der gewaltsame Konflikt in Myanmars westlich gelegenem Teilstaat Rakhine an der Grenze zu Bangladesch. Er spiegelt sich besonders prägnant in der Kontroverse um die Bezeichnung der betroffenen Minderheitengruppe wider. Bei dem Begriff „Rohingya“ handelt es sich um die Selbstbezeichnung einer überwiegend muslimischen Minderheit Myanmars, die vor allem im Norden von Rakhine leb(t)e. Sie unterscheiden sich sowohl religiös als auch sprachlich von der buddhistischen Mehrheitsbevölkerung in Rakhine und im Rest des Landes. Der Großteil der Rohingya sind Sunniten, allerdings gehören auch einige Hindus dieser Minderheit an. Die Sprache der Rohingya ist dem Bengalisch-Assamesischen verwandt und somit der indoarischen Sprachfamilie zuzuordnen. Dies hebt die Rohingya deutlich von der Mehrheitsbevölkerung ab, die mit Burmesisch eine sinotibetische Sprache spricht. Die Herkunft und Geschichte der Rohingya ist umstritten, der Konflikt entspinnt sich zwischen verschiedenen Narrativen. Die Rohingya verstehen sich als indigene Bevölkerung Rakhines. Für die buddhistische Mehrheit des Landes gelten sie dahingegen als illegale Einwanderer aus der Region Bengalen – die Teile Indiens und Bangladeschs umfasst – die erst während der Kolonialherrschaft der Briten übersiedelten. Selbst Historiker_innen sind sich uneins. Während einige davon ausgehen, dass die Rohingya seit jeher auf dem heutigen Gebiet Rakhines ansässig waren und vor etwa 1000 Jahren zum Islam konvertierten, führen andere ihre Herkunft auf Arbeitsmigrationsbewegungen aus Bengalen während der Kolonialzeit zurück. Einig sind sich die Forscher_innen, dass es sich bei den Rohingya um eine ethnisch und religiös heterogene Bevölkerungsgruppe handelt, deren Identität sich vor allem im Zuge der Unabhängigkeit Burmas 1948 und den damit einhergehenden separatistischen Aspirationen der Minderheiten herausbildete.

Auf internationaler Ebene wurde die Bezeichnung in der Berichterstattung über Menschenrechtsverletzungen im Zuge von massiven Militäroperationen in Rakhine in den 1990ern übernommen und verbreitet. Von der buddhistischen Mehrheitsbevölkerung Myanmars und auch von staatlicher Seite wird der Name jedoch vehement abgelehnt – sie nennen sie Bengalis. Der Gebrauch des Begriffes durch verschiedene internationale Staatsoberhäupter und Organisationen hat bereits zu diplomatischen Spannungen geführt.

Der Konfliktkontext

Die Kontroverse um die Zugehörigkeit der Rohingya und der Konflikt zwischen der Minderheit und der buddhistischen Mehrheitsbevölkerung der Arakanesen Rakhines blickt auf eine lange Geschichte zurück. Vorgehalten wird den Rohingya unter anderem, dass sie im Zweiten Weltkrieg aufseiten der Briten kämpften und damit gegen die mit den Japanern alliierte buddhistische Bevölkerung. Bereits damals kam es zu interkommunaler Gewalt zwischen den beiden Bevölkerungsgruppen. Als sich das britische Kolonialreich auflöste, wollten die Rohingya nicht dem unabhängigen, vornehmlich buddhistisch geprägten Burma angehören, sondern sich Ostpakistan – dem heutigen Bangladesch – anschließen. Dies führte zu einem erfolglosen Guerillakampf gegen die Zentralregierung Burmas. Die Forderung nach einer Abspaltung Teilen Rakhines in den Jahren nach der Unabhängigkeit heizte den Konflikt mit der buddhistischen Bevölkerung Rakhines weiter an. Mit ihren Autonomiebestrebungen standen die Rohingya allerdings nicht alleine da. Bis heute ist das Land von einer Vielzahl separatistischer (ethnisierter) Konflikte, wie die in Kachin an der chinesischen Grenze, geprägt. Auch die Arakanesen, die ihre Herkunft auf das Königreich Arakan zurückführten und selbst eine der vielen Minderheiten des Landes darstellen, befinden sich ihrerseits im Konflikt mit der Zentralregierung und fordern seit langem mehr Autonomie. Dass die Region als Peripherie unter jahrzehntelanger Militärherrschaft vom Zentrum stark vernachlässigt wurde, hat den Konflikt weiter befeuert. Bis heute zählt Rakhine zu den ärmsten Teilstaaten Myanmars.

Eine weitere Eskalationsstufe im Konflikt in Rakhine stellte die Reform des Staatszugehörigkeitsgesetzes im Jahr 1982 dar. Dieses spricht nur denjenigen Minderheitengruppen volle Staatsbürgerschaft zu, die vor Beginn der britischen Kolonialherrschaft im Jahr 1823 auf dem Gebiet des heutigen Myanmar ansässig waren. Die Rohingya wurden, im Gegensatz zu den Arakanesen, nicht als eine dieser 135 Minderheiten anerkannt und sind seitdem staatenlos – mit der Folge, dass ihnen eine Reihe von Rechten verwehrt bleibt und sie massiven Diskriminierungen ausgesetzt sind. Ihr alltägliches Leben ist geprägt von Reisebeschränkungen, Sondersteuern, Zwangsarbeit und Heiratsbeschränkungen. Anzumerken ist, dass andere muslimische Minderheiten, wie die Kaman, trotz steigender anti-islamischen Ressentiments in Myanmar nicht denselben Diskriminierungen ausgesetzt sind und als Minderheit anerkannt wurden.

Anti-muslimische Ressentiments gepaart mit einem radikalen buddhistischen Nationalismus, der im Zuge der demokratischen Öffnung des Landes 2011 interkommunale Spannungen verschärfte und in einem Anstieg von Hetzreden zum Ausdruck kommt, schüren den Konflikt weiter. 2012 kam es in Rakhine zu einem Ausbruch interkommunaler Gewalt  bei dem 192 Menschen ums Leben kamen, weitere 265 verletzt und mehr als 8500 Häuser zerstört wurden. Die Rohingya waren davon überproportional betroffen. Seitdem leben mehr als 120 000 von ihnen innerhalb Rakhines in Lagern für Binnenflüchtlinge unter schwierigsten Bedingungen. Weitere Gewaltepisoden und massive Militäroffensiven in den darauffolgenden Jahren führten zu weiterer Vertreibung und verschärften die Spannungen zwischen den Bevölkerungsgruppen. Die Friedensnobelpreisträgerin und politische Ikone Aung San Suu Kyi, die  als Hoffnungsträgerin für die demokratische Zukunft des Landes galt und seit den ersten freien Wahlen 2015 de facto das Land regiert, ist für ihre zögerliche Haltung im Konflikt international massiv unter Kritik geraten. Ihre Haltung könnte dadurch erklärt werden, dass sie weiterhin auf die Kooperation des einflussreichen Militärs, dem laut der Verfassung 2008 nach wie vor 25% der Sitze im Parlament vorbehalten sind, angewiesen ist, aber auch in einem Balanceakt den Forderungen der Arakanesen und der buddhistischen Mehrheitsbevölkerung des Landes entgegenkommen will. In dieser komplexen Gemengelage fühlen sich die myanmarische Regierung und die buddhistische Mehrheitsbevölkerung Rakhines dabei von der internationalen Staatengemeinschaft unverstanden. Ressentiments gegenüber internationalen Akteuren, die als parteiisch wahrgenommen werden, haben immer wieder zu Ausschreitungen und Protesten geführt und den Handlungsspielraum für humanitäre Akteure in Rakhine stark eingeschränkt.

Vertreibung und Flucht

Strukturelle Diskriminierung, wiederholte Ausbrüche interkommunaler Gewalt und eine Reihe von Militäroffensiven führten seit der Unabhängigkeit wiederholt zu Fluchtbewegungen der Rohingya. Vor allem in den Jahren 1962, 1978 und 1991-1992 flohen Tausende über die Grenze nach Bangladesch. Doch nicht nur in Bangladesch leben Rohingya in Flüchtlingslagern. Andere flohen auf dem Land- und Seeweg in andere Länder, wo sie häufig in gefängnisartigen Lagern leben. So machten 2015 Rohingya als Bootsflüchtlinge Schlagzeilen, als sie wochenlang in der Andamanensee trieben, nachdem als Reaktion auf den Fund von Massengräbern in Thailand und Malaysia die verantwortlichen Schleppernetzwerke zerschlagen und Verantwortliche festgenommen wurden.

Die Situation hat sich in den letzten Jahren aufgrund weiterer Militäroffensiven, vor allem im Norden Rakhines, dramatisch verschärft. Im August 2017 eskalierte die Gewalt erneut, als die Arakan Rohingya Salvation Army (ASRA) – eine 2016 gegründete Rebellengruppe der Rohingya – Anschläge auf Polizeiposten im Norden Rakhines verübte. Die Gegenoffensive der Armee und Polizei, aber auch interkommunale Gewalt, trieb binnen zweier Monate etwa 700 000 Rohingya in die Flucht. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch geht davon aus, dass ca. 288 Dörfer der Rohingya zerstört wurden. Überlebende berichten von Folter, Vergewaltigung und anderen Gräueltaten. Die Gewalt gegen die Rohingya wurde von internationalen Menschenrechtsexpert_innen als ethnische Säuberung und Völkermord bezeichnet.  Von den Dörfern der Rohingya im Norden Rakhines ist laut der wenigen verfügbaren Berichte nicht mehr viel übrig. Entweder wurden sie inzwischen von Bulldozern zerstört oder es haben sich andere Bevölkerungsgruppen dort angesiedelt – bzw. wird das Land nun für Militärzwecke genutzt. Doch die genaue Situation ist schwer einzuschätzen, da die Regierung Journalist_innen, Hilfsorganisationen und Menschenrechtsbeobachter_innen die Einreise größtenteils verwehrt.

Eine sich zuspitzende humanitäre Notlage

Eines ist jedoch klar: Die humanitäre Situation der Rohingya in Rakhine und den Nachbarländern hat sich seit der Eskalation des Konflikts im August 2017 zugespitzt. In Myanmar haben Reisebeschränkungen für Binnenflüchtlinge und mangelnder Zugang zu medizinischer Grundversorgung zu einer verheerenden humanitären Notlage geführt. Ihre Situation ist dramatisch. Ihnen wurde ihre Lebensgrundlage entzogen, ihre Häuser wurden zerstört, sie leiden unter Mangelernährung und Armut. Humanitäre Hilfsorganisationen haben kaum Zugang, um die notwendige Hilfe zu leisten. Viele Rohingya versuchen daher weiterhin, über die Grenze nach Bangladesch zu fliehen. Derzeit befinden sich bereits mehr als 1 Million Rohingya in dem Nachbarland. Die meisten siedeln sich in dem bereits bestehenden Flüchtlingslager in Cox‘s Bazar an – welches inzwischen mit 905 000 Bewohnern (Stand 24. Mai 2018) zum größten Flüchtlingslager der Welt angewachsen ist. Auch hier ist der Bedarf an humanitären Hilfsleistungen enorm. Neben der bangladeschischen Armee und der nationalen Verwaltung sind mehr als 30 lokale und internationale Organisationen vor Ort aktiv. Dabei zählt Bangladesch selbst zu den ärmsten Ländern der Region und ist angesichts der hohen Zahl an Schutzsuchenden auf internationale Unterstützung angewiesen.

Zusätzlich bedroht der Monsun die Flüchtlingslager, in denen die Menschen in einfachen Hütten bestehend aus Planen und Brettern leben, die auf abgeholzten Hügeln erbaut sind – und Erdrutschen und Überschwemmungen schutzlos ausgeliefert sind. Der Plan der Regierung Bangladeschs, Rohingya in Unterkünfte auf der vorgelagerte Insel Bhashan Char unterzubringen, hat zu starker Kritik seitens humanitärer Organisationen geführt, denn die Insel verfügt über keinerlei Infrastruktur und ist von Überschwemmungen bedroht.

 Obwohl sich im November 2017 Myanmar und Bangladesch bilateral auf einen Rückkehrplan verständigten, ist dieser bislang nicht umgesetzt worden. Dies liegt vor allem daran, dass es an wichtigen Zugeständnissen seitens Myanmars fehlt, den Rohingya grundlegende Rechte – wie die Staatsbürgerschaft –  zu gewähren. Die Rohingya sollen auch vorerst nicht in ihre Dörfer zurückkehren, sondern in eigens dafür errichteten Auffanglagern untergebracht werden. Es überrascht daher nicht, dass Viele derzeit nicht gewillt sind, freiwillig nach Myanmar zurückzukehren.  Aber nicht nur Bangladesch ist Aufnahmeland von Geflüchteten, die gesamte Region ist von den Folgen des Konflikts in Rakhine betroffen. In Thailand, Malaysia und Indonesien leben Tausende Rohingya, oft in Lagern unter ähnlich schwierigen Bedingungen. Indien, wo ca. 40000 Rohingya Zuflucht gesucht haben, möchte diese nach Bangladesch abschieben. Erst im Mai 2018 waren wieder Flüchtlingsboote auf der Andamanensee unterwegs. Eines durfte in Thailand zwar kurz anhalten, wurde dann aber mit ein paar Essensvorräten und dem Allernötigsten wieder auf das Meer in Richtung Malaysia weitergeschickt.

Ausblick

Die Regierung Bangladeschs und die humanitären Akteure müssen sich darauf einstellen, dass die Rohingya auf absehbare Zeit in den Lagern bleiben werden. Bislang steht Bangladesch den Geflüchteten offen gegenüber. Ob die Stimmung nach den Wahlen im Dezember 2018 und mit zunehmenden Druck auf die aufnehmende Gesellschaft kippt, bleibt abzuwarten. Eine Rückführung ist angesichts der Sicherheitslage und des weiterbestehenden Konflikts in Rakhine derzeit keine Option. Dass Aung San Suu Kyi nun der Einbindung der UN in die Rückführung der Geflüchteten zugestimmt hat, ist ein erstes positives Zeichen. Die Umsetzung der Empfehlungen der von der myanmarischen Regierung eingesetzten Untersuchungskommission unter dem Vorsitz Kofi Annans, welche im vergangenen Jahr ihren Bericht veröffentlichte, wäre ein weiterer wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Dieser fordert unter anderem einen verbesserten Zugang für humanitäre Organisationen und Medien in die Konfliktregion, eine Prüfung des Staatsbürgerschaftsgesetzes, die Schließung der Lager für Binnenflüchtlinge und stärkere Kooperation mit Bangladesch. Eine langfristige Lösung des Konflikts, der eine toxische Mischung aus historischen Ressentiments, Spannungen zwischen Zentrum und Peripherie, interkommunaler und interreligiöser Gewalt und extremer Armut darstellt, wird nicht einfach sein. Eine Antwort auf die gegenwärtige humanitäre Notlage muss auch bei diesen Ursachen ansetzen. Sie bedarf neben einer Investition in die Entwicklung der Region auch friedensfördernder Maßnahmen, einer Aussöhnung zwischen den beiden Bevölkerungsgruppen, ein starkes Vorgehen gegen Hetzrede und auch verbesserter Beziehungen zwischen der Zentralregierung und der buddhistischen Mehrheitsbevölkerung Rakhines. Bis dahin ist es noch ein weiter Weg.

Über die Autor*innen

Dr. rer. pol. Kristina Roepstorff ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Internationale Beziehungen der Otto-von-Guericke Universität Magdeburg, wo sie im Master Peace and Conflict Studies lehrt. In ihrer Forschung und Lehre befasst sie sich vorrangig mit Themen der Humanitären Hilfe, Zwangsmigration und Friedensförderung. Im Rahmen ihrer aktuellen Forschung zu lokalen humanitären Akteuren führte sie 2013 erste Feldforschungen in Rakhine durch.