Regelungen für internationale Studierende
Ausländische Studierende haben in der Regel keinen Anspruch auf staatliche finanzielle Unterstützung. Jedoch gelten alle Angebote des Studierendenwerks und die Mittel für alleinstehende schwangere Studentinnen oder alleinerziehende Studierende auch für sie.
Ein rechtlicher Anspruch auf einen Kindergartenplatz ab dem ersten Lebensjahr besteht auch für alle Kinder internationaler Eltern. Eine EU-Zugehörigkeit ist nicht erforderlich.
Anlaufstellen an der RPTU
International Studierende sollten sich beraten lassen, welche Mittel für sie in Frage kommen.
Abteilung für Studienangelegenheiten
Tel. 0631 205-5046
Außenstelle des Ausländerbüros an der RPTU in Kaiserslautern
Geb.38
Tel. 0631 365-3123
Termine nach Vereinbarung
Studierendenwerk Kaiserslautern
Geb. 30/254
Tel. 0631 205 - 4488