Kinderbetreuung im Rahmen von DFG-Forschungsverbünden

Arbeiten Sie als wissenschaftliche*r* Mitarbeiter*in oder als Professor*in in einem von der DFG geförderten Projekt, haben Sie die Möglichkeit der Kostenübernahme für individuelle Kinderbetreuung aus Mitteln der DFG im Rahmen von Forschungsverbünden. Alternativ können Reisekosten für das Kind und oder Betreuungspersonen geltend gemacht werden. Diese sind vor allem dann hilfreich, wenn eine Konferenz ansteht und die Kinderbetreuung in der Zeit nicht gesichert ist. Eltern müssen einen Antrag einreichen und die Kosten anschließend abrechnen.
Erstattung Reisekosten/ Dienstreiseantrag für bedienstete Eltern
Erstattung Reisekosten Kind + Begleitpersonen (Externe)- Reiseauftrag
Auf Anfrage ist es ggf. möglich, dass eine Betreuungsperson die Familie an den Konferenzort begleitet, wenn diese innerhalb Deutschlands stattfindet (auch über Nacht buchbar). Die Betreuung kann von der Familienservice-Stelle vermittelt werden.

Kontakt
Familien-Service-Stelle
Sprechstunde nach Vereinbarung