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Dienstreisen/Reisekosten (Stand: 05/24)

Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner

Inlands- und Auslandsdienstreisen, Exkursionen

Herr Max Klaiber
Frau Sabine Mayer
Kimberley Friedrich
Tim Kallmayer
Sven Keller
Celine Hellriegel

Telefonisch steht Ihnen unser Team wie folgt zur Verfügung: 

Mo, Di, Do:   9:00-11:00 und 13:00-15:00
Mi, Fr:             9:00-11:00

 

NEU: 

  • Durch den Amtsantritt der Präsidenten haben wir den Dienstreiseantrag und den Exkursionsantrag angepasst. Bitte nutzen Sie die neue Vorlage!
     
  • Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung bei Benutzung des Privat-Pkw:
    Wird die Dienstreise an der Wohnung angetreten oder beendet, werden höchstens die Fahrtkosten erstattet, die bei der Abreise oder Ankunft an der Dienststätte (hier: RPTU) entstanden wären (Vergleichsangebote mit dem Datum des Buchungstages sind beizufügen).

Ausfüllhilfe zum Dienstreiseantrag (Präsentation der letzten Schulung) 
Neue Vorlage mit Kostenstelle: Antrag auf Reisekostenvergütung (PDF) 
Dienstreisen in Verbindung mit Urlaub (Erklärung 1)
Erklärung 2
Verlängerung der Dienstreise aus Kostengründen (Erklärung 3) 

 
Wichtige Hinweise der Reisekostenstelle

Allgemeine Genehmigung von Dienstreisen zur RPTU in Landau bzw. zur RPTU in Kaiserslautern
RPTU Dienstreiserichtlinien
Begleitschreiben Dienstreisebelege (PDF) 
Länderliste Arbeitsmedizinische Maßnahmen G35
Leitfaden für die Abwicklung von Exkursionen
Protokoll FAQ Runde der Dienstreisen/ Reisekosten Novemer '23
Informationen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge mit Fragebogen (G35)

Hilfreiche Tipps zum Thema Dienstreisen / Helpfull Information for business trips

 

Allgemeine Informationen

Vorbemerkungen

Bei der Einstellung reisekostenrechtlicher Bestimmungen an dieser Stelle wurde weitgehend auf das Abdrucken kompletter Gesetzestexte, Verordnungen etc. bewusst verzichtet. Vielmehr soll den Bediensteten hiermit ein kompakter Überblick mit den wichtigsten Informationen hinsichtlich des Dienstreiseverkehrs und den damit verbundenen Reisekostenvergütungen gegeben werden. Dieser Überblick ist mehr oder weniger als „Ausführliche Kurzinformation“ gedacht und erhebt somit keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Um eine bessere Lesbarkeit des Textes zu wahren, ist auf eine Differenzierung in eine männliche und weibliche Anrede verzichtet worden.
 

Weiterlesen (weitere Informationen zur Genehmigung, Vergütung, etc.)

Auslandsdienstreisen - Entsendebescheinigung A 1

A 1-Bescheinigungen sind bei jeder Auslandsdienstreise rechtzeitig(mindestens 4 Wochen vor Reisebeginn) in der Personalabteilung/Reisekostenstelle zu beantragen und ab dem ersten Tag der Dienstreise mitzuführen.

Bitte fügen Sie der "Anlage zum Dienstreiseantrag (A 1-Bescheinigung)" den genehmigten Dienstreiseantrag unbedingt bei.

Diese Regelung gilt ab sofort und auch für bereits genehmigte Auslandsdienstreisen!

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Auslandsdienstreisen ohne Dienstreisegenehmigung und vor allem ohne Entsendebescheinigung eine Erstattung von Kosten oder Strafen, die wegen der fehlenden Reiseunterlagen entstanden sind, seitens des Landes ausgeschlossen ist.

Eine Übersicht der Länder, für die eine A 1-Bescheinigung zu beantragen ist finden Sie hier.

Anlage zum Dienstreiseantrag (A 1-Bescheinigung) (PDF)