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Dienstreisen/Reisekosten (Stand: 01/23)

Allgemeine Informationen

Vorbemerkungen

Bei der Einstellung reisekostenrechtlicher Bestimmungen an dieser Stelle wurde weitgehend auf das Abdrucken kompletter Gesetzestexte, Verordnungen etc. bewusst verzichtet. Vielmehr soll den Bediensteten hiermit ein kompakter Überblick mit den wichtigsten Informationen hinsichtlich des Dienstreiseverkehrs und den damit verbundenen Reisekostenvergütungen gegeben werden. Dieser Überblick ist mehr oder weniger als „Ausführliche Kurzinformation“ gedacht und erhebt somit keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Um eine bessere Lesbarkeit des Textes zu wahren, ist auf eine Differenzierung in eine männliche und weibliche Anrede verzichtet worden.
 

Weiterlesen (weitere Informationen zur Genehmigung, Vergütung, etc.)

Auslandsdienstreisen - Entsendebescheinigung A 1

A 1-Bescheinigungen sind bei jeder Auslandsdienstreise rechtzeitig(mindestens 4 Wochen vor Reisebeginn) in der Personalabteilung/Reisekostenstelle zu beantragen und ab dem ersten Tag der Dienstreise mitzuführen.

Bitte fügen Sie der "Anlage zum Dienstreiseantrag (A 1-Bescheinigung)" den genehmigten Dienstreiseantrag unbedingt bei.

Diese Regelung gilt ab sofort und auch für bereits genehmigte Auslandsdienstreisen!

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Auslandsdienstreisen ohne Dienstreisegenehmigung und vor allem ohne Entsendebescheinigung eine Erstattung von Kosten oder Strafen, die wegen der fehlenden Reiseunterlagen entstanden sind, seitens des Landes ausgeschlossen ist.

Eine Übersicht der Länder, für die eine A 1-Bescheinigung zu beantragen ist finden Sie hier.

Anlage zum Dienstreiseantrag (A 1-Bescheinigung) (PDF)