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Anpassung der Studierendenausweise

Das Selbstbestimmungsgesetz ist am 01.11.2024 in Kraft getreten.

Am 1. November 2024 ist das neue Selbstbestimmungsgesetz , das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG), in Kraft getreten.  Es ermöglicht Personen, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, die Angaben zu ihrem Geschlecht und ihre(n) Vornamen zu ändern. Menschen in Deutschland können so ihre Geschlechtsidentität ohne ein langwieriges Prozedere anerkennen lassen. Das neue Gesetz steht für mehr Respekt und Verständnis – und es sendet die Botschaft, dass die Identität eines jeden Menschen, nicht nur für trans*, inter* und nicht-binäre Menschen, sondern für die ganze Gesellschaft., anerkannt und wertgeschätzt wird.

Anpassung des Namens und Geschlechts im Studierendenausweis

Nach der Fusion der Standorte Landau und Kaiserslautern war es nicht mehr möglich, die Anpassung des Vornamens und des Personenstands/Gender auf den Studierendenausweisen ohne rechtskräftigen Beschluss durchzuführen. Ab jetzt ist es aber wieder möglich, auch ohne einen amtlichen Beschluss diese Änderungen vorzunehmen. Das heißt, es ist möglich einen für sich passenden Studierendenausweis zu haben, selbst wenn der Personalausweis (noch) nicht angepasst ist.

Es gibt folgende bürokratischen Schritte, die dafür notwendig sind:

- Vorlage eines entsprechenden Nachweises (z.B. Gutachten oder dgti Ergänzungsausweis; kann hier beantragt werden: https://dgti.org/2021/09/05/der-ergaenzungsausweis-der-dgti-e-v/)

- Antrag auf Anpassung beim Studierendensekretariat stellen ( studld[at]uni-landau.de )

Weitere Infos beantwortet des Referat Soziales, Queer, Feminismus und Interationales des AStA Landau:
Henrik Prahl (er/ihm)
Referat Soziales, Queer, Feminismus und Internationales
AStA Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau, Campus Landau
E-Mail: soziales.vielfalt[at]asta-landau.de
Webseite: www.asta-landau.de

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Das Selbstbestimmungsgesetz ist am 01.11.2024 in Kraft getreten.

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Pressemitteilung

Anpassung der Studierendenausweise

11. November 2024

Am 1. November 2024 ist das neue Selbstbestimmungsgesetz in Kraft getreten. Studierende der RPTU in Landau können bei Bedarf Geschlecht und Name im Studierendenausweis anpassen lassen. Infos und Voraussetzungen...

Das Selbstbestimmungsgesetz ist am 01.11.2024 in Kraft getreten.

Am 1. November 2024 ist das neue Selbstbestimmungsgesetz , das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG), in Kraft getreten.  Es ermöglicht Personen, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, die Angaben zu ihrem Geschlecht und ihre(n) Vornamen zu ändern. Menschen in Deutschland können so ihre Geschlechtsidentität ohne ein langwieriges Prozedere anerkennen lassen. Das neue Gesetz steht für mehr Respekt und Verständnis – und es sendet die Botschaft, dass die Identität eines jeden Menschen, nicht nur für trans*, inter* und nicht-binäre Menschen, sondern für die ganze Gesellschaft., anerkannt und wertgeschätzt wird.

Anpassung des Namens und Geschlechts im Studierendenausweis

Nach der Fusion der Standorte Landau und Kaiserslautern war es nicht mehr möglich, die Anpassung des Vornamens und des Personenstands/Gender auf den Studierendenausweisen ohne rechtskräftigen Beschluss durchzuführen. Ab jetzt ist es aber wieder möglich, auch ohne einen amtlichen Beschluss diese Änderungen vorzunehmen. Das heißt, es ist möglich einen für sich passenden Studierendenausweis zu haben, selbst wenn der Personalausweis (noch) nicht angepasst ist.

Es gibt folgende bürokratischen Schritte, die dafür notwendig sind:

- Vorlage eines entsprechenden Nachweises (z.B. Gutachten oder dgti Ergänzungsausweis; kann hier beantragt werden: https://dgti.org/2021/09/05/der-ergaenzungsausweis-der-dgti-e-v/)

- Antrag auf Anpassung beim Studierendensekretariat stellen ( studld[at]uni-landau.de )

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