Die Stiftung

Um eine finanzielle Unterstützung von Studierenden, Absolventen und Doktoranden auf Dauer zu sichern, wurde der Gedanke geboren, eine Stiftung zu gründen. Gemeinsam errichteten die Eheleute Ursula und Dieter Haaß im August 2001, durch gemeinschaftliches Testament, die „Ursula und Dieter Haaß Stiftung“ mit dem Zweck der Förderung der Fachbereiche Sozialwissenschaften und Wirtschaftswissenschaften an der Technischen Universität Kaiserslautern. Zum Wesen einer Stiftung gehört es, dass das Stiftungskapital in seinem Bestand nicht angetastet werden darf, der Stiftungszweck (also die Förderung) muss alleine aus den "Erträgnissen" des Kapitals erfüllt werden. So kam es, dass am 22. Oktober 2009 die Haaß-Stiftung in der Rechtsfrom einer selbstständigen rechtsfähigen öffentlichen Stiftung des bürgerlichen Rechts errichtet wurde. Sie handelt durch ihr Organ, den Vorstand. Die Umsetzung der Vorstandsbeschlüsse obliegt in der Regel dem Vorstandsvorsitzenden.

Herr Dieter Haaß war lange Jahre bei der Pfaff AG tätig, wo er 1957 als Leiter der Rechtsabteilung begann. 1973 wurde er zum Direktor und 1975 zum stellvertretenden Vorstandsmitglied des Unternehmens ernannt. 1985 wurde er schließlich zum ordentlichen Vorstandsmitglied der Pfaff AG ernannt und übte diese Tätigkeit bis zu seinem Ruhestand im Jahre 1989 aus.

Zweck der Stiftung

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Fachbereiche Sozialwissenschaften und Wirtschaftswissenschaften an der Technischen Universität Kaiserslautern.

Der Stiftungszweck kann insbesondere verwirklicht werden durch:

  • Förderung von Innovationsvorhaben und der Weiterentwicklung der Fachbereiche,
  • Finanzierung von Gastprofessuren,
  • Studentenaustausch,
  • Unterstützung hilfsbedürftiger, insbesondere ausländischer Studenten,
  • Anschaffung wissenschaftlicher Literatur,
  • Vergabe von Preisen für hervorragende Dissertationen und Diplomarbeiten,
  • Finanzierung von Exkursionen
  • sowie durch andere Maßnahmen, die geeignet sind, den Stiftungszweck zu erfüllen.

Der Stiftung obliegt es ferner, aus den Erträgnissen des Stiftungsvermögens die Grabstätte der Stifter angemessen zu unterhalten und zu pflegen.

Die Erträge sollen im Verhältnis 1/3 (Fachbereich Sozialwissenschaften) zu 2/3 (Fachbereich Wirtschaftswissenschaften) ausgeschüttet werden, sofern der Vorstand nicht einstimmig eine anderweitige Verteilung beschließt.