Merkzeichen
Folgende Merkzeichen können in reservierten Feldern im Schwerbehindertenausweis eingetragen werden:
- "G" (erheblich gehbehindert)
- "aG" (außergewöhnlich gehbehindert)
- "H" (hilflos)
- "Bl" (blind)
- "Gl" (gehörlos)
- "TBI" (taubblind)
- "B" (berechtigt zur Mitnahme einer Begleitperson)
- "RF" (Rundfunkgebührenbefreiung möglich)
Details und was es mit dem Merkzeichen auf sich hat finden Sie beim Integrationsamt Link.
Ansprechpartner
Für Beschäftigte:
- Campus Kaiserslautern
Thomas Pauls
(Schwerbehindertenvertreter der Beschäftigten)
- Campus Landau
Christina Krämer
(Schwerbehindertenvertreterin der Beschäftigten)
Für Studierende:
Rahel Schowalter
(Senatsbeauftragte für die Belange behinderter Studierender)