Meta-KI-Frist verpasst?
Meta-KI-Frist verpasst: Was Sie jetzt noch machen können
Seit dem 27. Mai nutzt Meta öffentliche Facebook- und Instagram-Inhalte volljähriger Nutzer aus Deutschland, um damit seine KI-Modelle zu trainieren. Wer der Datennutzung nicht bis zum 26. Mai aktiv widersprochen hat, kann seine früheren Beiträge nun nicht mehr ausschließen lassen. Doch: Für neue Inhalte bleibt ein Restschutz möglich – unter bestimmten Bedingungen.
Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mitteilt, lässt sich auch nach Ablauf der Frist noch ein Widerspruch einlegen – dieser wirkt sich allerdings nur auf Inhalte aus, die ab dem Zeitpunkt des Widerspruchs veröffentlicht werden. Frühere Posts, Storys, Kommentare oder Bilder bleiben für das KI-Training zugänglich.
Der Widerspruch ist direkt online über ein Formular möglich – separat für Facebook und Instagram. Voraussetzung: Man muss im jeweiligen Konto eingeloggt sein und die dort hinterlegte E-Mail-Adresse angeben. Eine Begründung ist nicht nötig. Bei erfolgreichem Widerspruch erfolgt eine Bestätigung per Mail.
Mit einem Formular können Sie entgegenwirken, dass Meta Ihre Daten zu Trainingszwecken für die KI verwendet.
- Widerspruch noch einlegen: Wer keine zukünftigen Inhalte zum KI-Training freigeben möchte, sollte jetzt den Widerspruch über das Facebook-Formular oder Instagram-Formular nachholen.
- Privatsphäre-Einstellungen überprüfen: In den Account-Einstellungen lässt sich steuern, was öffentlich sichtbar ist – auch das reduziert den Datenpool für Meta.
- Bewusst posten: Wer sensible Informationen teilt, sollte sich bewusst machen, dass diese – falls öffentlich – von der KI mitgelesen werden können.
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