Informationen über die JAV


 

Wir von der Jugend- und Auszubildendenvertretung vertreten die Interessen von Auszubildenden und jugendlichen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und sind ein Teilorgan des Personalrats.

 

Wir...


  • ...nehmen die Belange der Auszubildenden wahr

  • ...beantragen Maßnahmen beim Personalrat, die die Ausbildung betreffen und eventuell verbessern

  • ...sorgen für die Gleichstellung von Männern und Frauen in der Ausbildung

  • ...überprüfen, ob geltende Gesetze, Vorschriften, Verordnungen und Vereinbarungen, die den Jugendschutz und die Berufsausbildung betreffen, eingehalten werden

  • ...reichen Anregungen der Auszubildenden und jugendlichen Arbeitnehmer*innen an den Personalrat weiter

  • ...sorgen für eine erfolgreiche Integration von ausländischen Auszubildenden

  • ...versuchen die Ausbildung auf unserer Universität modern und qualitativ hochwertig zu halten

  • ...begleiten Vorstellungsgespräche der angehenden Azubis

  • ...unterstützen die Auszubildenden und jugendlichen Arbeitnehmer*innen bei Problemen

 

 

Die Jugend- und Auszubildendenvertreter*innen werden durch eine Mehrheitswahl bestimmt.

Die Wahlen finden bei uns üblicherweise alle 2 Jahre im Mai statt. Der genaue Termin wird am Anfang des Wahljahres festgelegt.


Der Personalrat informiert dann alle Wahlberechtigten und/oder ihre Ausbilder*innen per E-Mail über Datum, Zeit und Ort der Wahl.
Gewählt wird über Listen, welche die wählbaren Arbeitnehmer*innen selbst erstellen und vor der Wahl beim Personalrat einreichen. In diese Listen kann sich jeder eintragen, der in die JAV möchte. Dabei ist es egal in welche Liste man sich einträgt.


Bei der Wahl wird nur jeweils eine Liste von einem Wahlberechtigten gewählt und anschließend werden nach Anteil der Stimmen pro Liste die JAV-Plätze vergeben.

Alle anderen sind Nachrücker*innen, die dann nachrücken, wenn ein Mitglied ausscheidet.
In den Listen sollten Männer und Frauen gleichermaßen vertreten sein, besonders auch unter den oberen 5 Listenplätzen.

 

Wahlberechtigt sind jugendliche Beschäftigte der RPTU bis 18 Jahren und Auszubildende bis 25 Jahren.

 

 

Alle Auszubildende, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und alle Beschäftigten, die zwischen 16 und 25 Jahre alt sind, sind in der Regel wählbar.

 

 

Das Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG) bildet die Gesetzesgrundlage der Jugend- und Auszubildendenvertretung auf der technischen Universität Kaiserslautern, da wir eine, dem Land unterstellte, "Körperschaft des öffentlichen Rechts" bilden.
Die Paragraphen §58 bis §66 sind dabei auschlaggebend.

Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG) von Rheinland-Pfalz

 


Ansprechpartner

Allgemeine JAV-E-Mail:

jav[at]rhrk.uni-kl.de

Vorsitzender

Jens Feddeck

Stellvertreter

Jonas Steimer

Mitglieder