Ausschreibung zur Förderung standortübergreifender Zusammenarbeit in Studium und Lehre
Allgemeine Rahmenbedingungen
In der vierten Förderrunde werden zwei Förderlinien ausgeschrieben auf die sich standortübergreifende Teams bewerben können:
Förderlinie 1: Projekte bis 10.000 EUR
Förderlinie 2: Projekte bis 50.000 EUR
Die Laufzeit der Projekte in beiden Förderlinien kann bis zu 17 Monate betragen. Die maximale Förderhöhe bezieht sich auf die Kosten in der beantragten Gesamtlaufzeit des Projekts.
Förderfähig sind Anträge mit folgenden Schwerpunkten:
Neukonzeption: Neue und innovative Ideen der standortübergreifenden Zusammenarbeit in Studium und Lehre entwickeln, erproben und evaluieren
Weiterentwicklung: Bestehende, erfolgreiche Konzepte in Studium und Lehre an einem Standort auf den jeweils anderen Standort zu transferieren und dort anzuwenden bzw. eine Kooperation zu entwickeln
Förderfähige Projektformate sind z.B.:
- Konzeption und Umsetzung von standortübergreifenden Ringvorlesungen, Ringseminaren, Veranstaltungsreihen
- (Weiter-)entwicklung von standortübergreifenden curricularen sowie studienbegleitenden Maßnahmen oder Angeboten, die zur Profilschärfung der RPTU z.B. in Fächergruppen beitragen
- Konzeptentwicklung und Erprobung von standortübergreifender mono- sowie polyvalenter Lehrveranstaltungs-/Modulnutzung
- Projekte zur standortübergreifenden, fachspezifischen Lehrentwicklung bzw. Dozierendenweiterbildung
- Konzeptentwicklung und Erprobung von standortübergreifenden, studienunterstützenden/-begleitenden Formaten (fachlich/überfachlich), z.B. Vorkurse, Tutorien, Schlüsselkompetenzen
- Einrichtung neuer Studiengänge, soweit sie im Entwicklungs- und Einführungsprozess einen besonderen, begründeten Unterstützungsbedarf nachweisen können. Zu den Antragsvoraussetzungen für Studiengänge siehe auch im Abschnitt „Antragstellung“
Allgemeine Fördergrundsätze
Es wird erwartet, dass die Projekte durch wesentliche konzeptionelle, organisatorische und inhaltliche Beiträge von beiden Standorten getragen werden. Dies spiegelt sich darin wider, dass die Projektleitung aus mindestens zwei Personen besteht, mindestens eine Person vom Standort Kaiserslautern und eine vom Standort Landau.
Förderfähige Projekte basieren auf didaktischen Konzepten, welche die Situation der Studierenden einschließen. Hierbei sind insbesondere digital gestützte Lehrkooperationen zu bedenken.
Eine Orientierung am Leitbild der RPTU, den Leitbildern für die Lehre der beiden Standorte sowie an den Anforderungen von Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit wird vorausgesetzt.
Antragsberechtigt sind Studierende, wissenschaftliche Mitarbeitende und Professor*innen, sowie Mitarbeiter*innen und Leiter*innen von wissenschaftsunterstützenden und wissenschaftlichen Einrichtungen beider Standorte.
Studierende können einen Antrag nur gemeinsam mit je einer weiteren Person aus einer der anderen, oben genannten Gruppen pro Standort stellen. Diese Personen tragen die inhaltliche und finanzielle Verantwortung des Projekts.
Projekte, die bereits in einer vorherigen Förderrunde von InterAct for RPTU finanziert wurden, können eine weitere Förderung beantragen.Bedingung dafür ist, dass sie eine Erweiterung des laufenden Projekts, die Integration neuer Aspekte oder Zielgruppen oder den Transfer in neue Kontexte zum Ziel haben und die Förderhöchstdauer von insgesamt 24 Monaten nicht überschritten wird.
Antragsstellung
Frühester Förderbeginn für beide Linien ist der 1. Mai 2025. Die Förderung endet spätestens zum 30. September 2026.
Förderlinie 1: Projekte bis 10.000 EUR
- Anträge sind über das Antragsformular einzureichen
- Förderfähig sind Personal- und Sachkosten, z.B. Einstellung von wiss. Hilfskräften, Vergabe von Lehraufträgen, Honorare, Beschaffung von spezifischen Lehr-Lernmaterialien (auch technische Unterstützung)
- Beizufügen ist ein Finanzierungsplan, in dem Sie benötigte Personal- und Sachkosten darstellen und begründen. Wissenschaftliche Hilfskräfte sind unter Personalkosten zu fassen. Bei Rückfragen zu Kostenansätzen wenden Sie sich bitte an die Projektkoordination. Für den Finanzierungsplan ist die beigefügte Tabelle zu verwenden.
Förderlinie 2: Projekte bis 50.000 EUR
Anträge (max. 5 Seiten) beinhalten:
- eine ausführliche Darstellung zum geplanten Studien-/Lehrangebot inklusive Zielsetzung und didaktisches/wissenschaftliches Konzept,
- eine Übersicht der Beteiligten,
- der aktuelle Planungsstand,
- Ideen zur Umsetzung der Fördergrundsätze,
- ein vorläufiger Arbeitsplan mit Meilensteinen,
- Evaluationsmaßnahmen,
- Maßnahmen und Finanzierung zur Weiterführung des Projekts nach Förderende,
- ausführliche Begründung der Verwendung der beantragten Fördermittel.
Beizufügen sind:
- das Formular zu Kontaktdaten
- ein Finanzierungsplan, in dem Sie benötigte Personal- und Sachkosten darstellen. Wissenschaftliche Hilfskräfte sind unter Personalkosten zu fassen. Bei Rückfragen zu Kostenansätzen wenden Sie sich bitte an die Projektkoordination.
- befürwortende Stellungnahmen der Dekan*innen der Fachbereiche bzw. der Leitungen der Einrichtungen, den die Antragsteller*innen angehören, aus denen hervorgeht, wie der jeweilige Fachbereich/die Einrichtung nach erfolgreicher Erprobung und Implementierung die Fortsetzung des Angebots unterstützen wird.
Für Anträge mit Fokus auf der Entwicklung und/oder Einführung neuer Studiengänge ist zu beachten: Eine Förderung kann nur für Studiengangsinitiativen beantragt werden, die sich bereits im Einführungsprozess befinden und mindestens die dem jeweiligen Verfahren zugrundeliegenden (strategischen) Einführungsschritte im Fachbereich und bei der Hochschulleitung durchlaufen haben.
Die vollständigen Antragsunterlagen sind bis zum 13.01.2025 einzureichen:
foerderung-interact[at]rptu.de
Die Bekanntgabe der Förderentscheidung erfolgt im März 2025.
Bei Fragen zum Förderprogramm oder zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an:
Anna-Maria Höfler: foerderung-interact[at]rptu.de
Einreichungsfrist
13. Januar 2025
Förderdauer:
01.05.2025 für bis zu 17 Monate
Antragstellung:
Über das Antragsformular.
Einzureichen unter