Gleichstellungsplan der RPTU

Gleichstellung ist an der RPTU strukturell verankert. Die RPTU orientiert dabei ihr Handeln an Artikel 3, Abs. 2 und 3 GG sowie am Landeshochschulgesetz, das den Verfassungsauftrag unterstützt, indem ein paritätisches Geschlechterverhältnis und der strukturelle Nachteilsabbau angestrebt werden (vgl. HochSchG, § 2). Grundlage aller Gleichstellungsmaßnahmen bilden dabei die im Gleichstellungsplan festgelegten Ziele.
Am 09.07.2025 verabschiedete der Senat der RPTU Kaiserslautern-Landau den vom Senatsausschuss für Gleichstellungsfragen (SaG) erarbeiteten, neuen Gleichstellungsplan der RPTU. Der Gleichstellungsplan ist für einen Zeitraum bis 2030 ausgelegt. Die RPTU plant jedoch eine Neufassung des Gleichstellungsplans nach Umsetzung der neuen Universitätsstruktur.
Ziele des Gleichstellungsplans
Der Gleichstellungsplan 2025-2030 verfolgt insbesondere folgende übergreifenden Ziele:
- Erhöhung des Anteils von Frauen in den Qualifikationsstufen und Organisationseinheiten , in denen sie bisher unterrepräsentiert sind (§ 4 Abs 10 HochSchG i.V.m. § 14 LGG), unter Berücksichtigung fächerspezifischer Besonderheiten, auch im Bundesvergleich
- Verbesserung der Chancengleichheit im Karriereaufstieg in der Wissenschaft auf Basis des Kaskadenmodells (§ 4 Abs. 10 HochSchG)
Identifizierung von Eckpunkten für die kulturelle und strukturelle Verankerung von Gleichstellung und Diversität in der Universität
Gleichstellungspläne der Fachbereiche
An einigen Fachbereichen der RPTU gibt es zudem fachbereichseigene Gleichstellungspläne bzw. -konzepte. Im Zuge der Weiterentwicklung der Universitätsstruktur der RPTU soll voraussichtlich Mitte 2027 eine Neuordnung der Fachbereiche erfolgt sein. Die bestehenden Gleichstellungspläne der derzeit existierenden Fachbereiche behalten in dieser Phase ihre Gültigkeit.
Übersicht der Fachbereiche mit ihren Gleichstellungsplänen zum Download: