Gleichstellung an der RPTU

Gleichstellung ist an der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern-Landau (RPTU) strukturell verankert. Grundlage für die Gleichstellungsmaßnahmen sind die im Gleichstellungsplan festgelegten Ziele.

    

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 3 (2)

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Diesem grundgesetzlichen Auftrag sind auch die deutschen Hochschulen verpflichtet. Für die RPTU ist die Chancengleichheit der Geschlechter, Diversität und Familienfreundlichkeit nicht nur Gesetzesauftrag sondern auch eine wichtige Selbstverpflichtung, die wir mit großem Engagement annehmen.

Die RPTU orientiert ihr Handeln ebenso am Landeshochschulgesetz, das den Verfassungsauftrag unterstützt, indem ein paritätisches Geschlechterverhältnis und der strukturelle Nachteilsabbau angestrebt werden (vgl. HochSchG, § 2, Abs. 2). I

Im Jahr 2020 wurde mit der Novellierung des HochSchG besonders durch die Erweiterung und Ausdifferenzierung der Rechte und Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten in § 4 sowie in § 5 („Gleichstellung als Qualitätsmerkmal“), in § 37 („Parität in Gremien“) und in § 43 („Hochschulbedienstete, Zuordnung, Fortbildung, Wiedereinstieg), der außerordentliche Stellenwert betont, den die Landesregierung dieser Aufgabe beimisst. 

Zum Orientierungsrahmen der Universität im Bereich der Gleichstellung gehören ferner das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) Rheinland-Pfalz. Hinzu kommen die 2022 von der DFG verabschiedeten „Forschungsorientierten Gleichstellungs- und Diversitätsstandards“ (FOGD). Sie dienen als Richtschnur für chancengerechte Strategien in Forschung, Lehre, Transfer, Infrastruktur, Arbeitskultur und Internationalisierung. 

Ziel ist der kontinuierliche Abbau von Barrieren und Benachteiligungen. Deshalb sieht sich die RPTU in der Verantwortung, systematisch gegen Diskriminierungen aufgrund von Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung, Lebensalter, ethnischer und vermeintlicher Herkunft, Klassismus („First Generation Academics“), Religion oder Weltanschauung und deren komplexer intersektionaler Verschränkung vorzugehen.

Grundlage aller daraus resultierenden Gleichstellungsmaßnahmen bilden die im Gleichstellungsplan der RPTU festgelegten Ziele.

Gleichstellungsplan der RPTU

Am 09.07.2025 verabschiedete der Senat der RPTU Kaiserslautern-Landau den vom Senatsausschuss für Gleichstellungsfragen erarbeiteten , neuen Gleichstellungsplan. 

Infos zum Gleichstellungsplan

Wer sind die Ansprechpersonen für die Umsetzung der Gleichstellungsmaßnahmen an der RPTU?

Gleichstellung und Diversität werden in der Hochschulleitung von einer Vizepräsidentin oder einem Vizepräsidenten verantwortet. 

Für die Erfüllung der Ziele und Umsetzung der Gleichstellungsmaßnahmen setzen sich verschiedene Gleichstellungsvertretungen an der RPTU ein:

  • Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertretung sichern die Berücksichtigung gleichstellungsrelevanter Themen auf allen Ebenen der Universität durch ihre Gremienbeteiligung an beiden Standorten.
  • Die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten der Fachbereiche und ihre Vertretungen sind Ansprechpersonen für alle gleichstellungsrelevanten Fragen aller Statusgruppen  innerhalb ihres Fachbereichs.
  • Die Stabsstelle Gleichstellung, Vielfalt und Familie mit ihren Geschäftsstellen in Kaiserslautern und in Landau
    • berät die Hochschulleitung in Fragen der strategischen Entwicklung der Universität,
    • erstellt für die RPTU und deren Leitung Strategien, Konzepte und Leitbilder zur Gleichstellung, Diversität und Familiengerechtigkeit,
    • vernetzt diese Themen mit den Bereichen der Hochschulentwicklung (HE),
    • arbeitet eng mit den Referaten des Dezernats HE zusammen,
    • entwickelt und koordiniert  konkrete Projekte, Fortbildungsveranstaltungen und Maßnahmen zu Gleichstellung, Diversität und Familiengerechtigkeit,
    • koordiniert den Familienservice an beiden Standorten und
    • berät die Fachbereiche, Referate, Dezernate und Gremienmitglieder sowie Mitglieder der RPTU in allen Fragen der Gleichstellung und Diversität.
  • Der Senatsausschuss für Gleichstellungsfragen (SaG) bespricht hochschulpolitisch relevante Themen sowie Aktivitäten und Maßnahmen  im Austausch zwischen Präsidium und den Gleichstellungsbeauftragten.

     

Zu den Gleichstellungsvertretungen

KONTAKT

Zentrale Gleichstellungsbeauftragte

Zentrale Gleichstellungsbeauftragte
Prof. Dr. Francesca Vidal
Sitz: RPTU in Landau
T +49 (0) 6341 280-32770
francesca.vidal[at]rptu.de

Stellv. Zentrale Gleichstellungsbeauftragte
Prof. Dr. Karina Pallagst
Sitz: RPTU in Kaiserslautern
T +49 (0) 631 205-5155
karina.pallagst[at]ru.rptu.de 

Büro der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten
Juliane Märdian
Bürgerstraße 23 I Raum 043 , EG
76829 Landau in der Pfalz
T +49 (0)6341 280-32771

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