Nachteilsausgleiche

Zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile können behinderte und schwerbehinderte Menschen Nachteilsausgleiche erhalten. Sie sind abhängig vom Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis und vom Grad der Behinderung. Unter anderem gibt es

  • Steuerliche Erleichterungen
  • Parken
  • Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung
  • Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr
  • Prüfungsmodifikationen
  • Wohngeld
  • ...

Nähere Informationen finden Sie beim Integrationsamt hier.

 

Nachteilsausgleiche speziell für das Studium:

Studierendeninfo
Dozenteninfo

 

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Ansprechpartner

Für Beschäftigte:

  • Campus Kaiserslautern
    Thomas Pauls
    (Schwerbehindertenvertreter der Beschäftigten)
     
  • Campus Landau
    Christina Krämer
    (Schwerbehindertenvertreterin der Beschäftigten)

 

Für Studierende:
Rahel Schowalter
(Senatsbeauftragte für die Belange behinderter Studierender)