Nachteilsausgleich

Behinderungen und chronische Erkrankungen können eine Erschwernis in vielen Situationen des Studiums darstellen. Studierende könnten ganz oder teilweise gehindert sein, die tatsächlich bestehende Leistungsfähigkeit  nachzuweisen. Dann könnte ein Anspruch auf einen Nachteilsausgleich bestehen. Bitte lesen Sie hierzu die Hinweise in der Handreichung und stellen ggf. rechtzeitig den Antrag (inkl. Nachweisen) beim Prüfungsamt.