Nachteilsausgleich

Behinderungen und chronische Erkrankungen können eine Erschwernis in vielen Situationen des Studiums darstellen. Studierende könnten ganz oder teilweise gehindert sein, die tatsächlich bestehende Leistungsfähigkeit  nachzuweisen. Dann könnte ein Anspruch auf einen Nachteilsausgleich bestehen. Bitte lesen Sie hierzu die Hinweise in der Handreichung und stellen ggf. rechtzeitig den Antrag (inkl. Nachweisen) beim Prüfungsamt.

Standort Landau

Dauerleiden und chronische Erkrankungen stellen grundsätzlich keine relevanten, prüfungsrechtlich zu berücksichtigenden Erkrankungen dar.
Um einen Nachteilsausgleich und die Antragsformulare zu erhalten wenden Sie sich bitte an:

Frau Rahel Schowalter
Xylanderstraße 1
Raum XY 3.20 
76829 Landau
Tel.: 06341 280-36737
rahel.schowalter@rptu.de