Nachteilsausgleich

Behinderungen und chronische Erkrankungen können eine Erschwernis in vielen Situationen des Studiums darstellen. Viele Studierende können die Leistungsnachweise beeinträchtigungsbedingt nicht in der vorgegebenen Weise oder im vorgesehenen Zeitrahmen erbringen. Folglich steht Ihnen ein Anspruch auf Nachteilsausgleich zu. Beim Nachteilsausgleich geht es  darum, die Chancengleichheit zu gewährleisten.

Nachteilsausgleiche müssen immer individuell und situationsbezogen verabredet werden, verbindliche Vorgaben kann es daher nicht geben – allenfalls eine Übersicht mit möglichen und bewährten Maßnahmen zum Nachteilsausgleich.

Hier einige Beispiele:

- Prüfungszeitverlängerungen, z. B. Verlängerung der Bearbeitungszeit

- Technische Hilfsmittel, z. B. Benutzung eines Computers als Schreibhilfe

- Prüfungsassistenz, z. B. Schreibkraft

- Nutzung eines extra Prüfungsraumes unter Aufsicht


Hinweis: Bitte stellen Sie rechtzeitig über Ihr Prüfungsamt einen schriftlichen Antrag an den für Sie zuständigen Prüfungsausschuss.

Standort Landau

Dauerleiden und chronische Erkrankungen stellen grundsätzlich keine relevanten, prüfungsrechtlich zu berücksichtigenden Erkrankungen dar.
Um einen Nachteilsausgleich und die Antragsformulare zu erhalten wenden Sie sich bitte an:

Dr. Christoph Dönges
Xylanderstraße 2
Raum XY 319 
76829 Landau
Tel.: 06341 280-36733
doenges@uni-landau.de