Beschwerdeverfahren nach § 13 AGG
Von Diskriminierung betroffene Personen haben die Möglichkeit, sich an eine von mehreren Anlaufstellen, u. a. an den Personalrat, oder die zentrale Beschwerdestelle zu richten. Das für die RPTU formulierte Beschwerdeverfahren ist am 14.12.2023 in Kraft getreten.
Anlaufstellen ermöglichen ein informelles Vorgehen, in dem Personen von dem bzw. den Vorfällen berichten können und eine darauf abgestimmte Beratung erhalten. Auch eine weiterführende Unterstützung bspw. in Form einer Mediation kann als Maßnahme in Betracht gezogen werden. Wird durch die Anlaufstelle keine Lösung herbeigeführt, kann ein Beschwerdeverfahren eingeleitet werden. Eine Beschwerde kann jedoch auch unabhängig von Beratungen in einer Anlaufstelle direkt an die die Beschwerdestelle gerichtet werden.
Die zentrale Beschwerdestelle für Beschwerden im Rahmen von Diskriminierungen und sexualisierter Gewalt (nach §13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes) ist die Stabsstelle Gleichstellung, Vielfalt und Familie. Bei Beschwerden wird ein Kernteam aus Ansprechpersonen verschiedener Abteilungen und Interessenvertretungen der RPTU gebildet, in dem das weitere Vorgehen besprochen wird.