Der Wahlvorstand erklärt die Personalratswahlen 2025

Der Wahlvorstand erklärt die Personalratswahl

Wir, Matthias Graff, Esther Jansen und Helena Weiß, wollen etwas Licht in das Mysterium der Personalratswahl bringen und versuchen den Ablauf der Wahl zu erklären. Wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und versuchen bisher gestellte Fragen zu beantworten.

Ein bisschen Gesetz muss sein.

In Rheinland-Pfalz gibt das Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG) mit der zugehörigen Wahlordnung (WOLPersVG) den Rahmen vor.

Dabei ist im LPersVG z. B. nachzulesen, was eine Dienststelle ist, welche Gruppen von Beschäftigten es gibt, für welchen Zeitraum ein Personalrat gewählt wird und wie sich dieser zusammensetzt. In der Wahlordnung wird geregelt, welche Fristen bei der Wahl eines neuen Personalrats zu beachten sind, was für Wahlvorschläge zu beachten und wie das Ergebnis der Wahl festzustellen ist.

Warum Personalratswahlen?

Weil es so im Gesetz steht 😉 Na ja, das wäre etwas zu einfach erklärt. Der Personalrat ist die Summe der gewählten Vertreter:innen der Beschäftigten einer jeweiligen Dienststelle.

Unsere Dienststelle ist die RPTU. Die Anzahl der Beschäftigten regelt, wie viele Mitglieder in das Personalratsgremium zu wählen sind. Bei uns sind das 21 Personen. Dabei gibt es 3 zu unterscheidende Gruppen von Beschäftigten: Beamtinnen und Beamte, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (hierzu gehören auch alle HiWis) und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Wie viele Personen der einzelnen Gruppen letztendlich im Personalratsgremium sitzen, richtet sich wiederum nach der Anzahl der Beschäftigten der einzelnen Gruppen (mit Ausnahme der Beamten, die genießen so etwas wie einen Minderheitenschutz). Dabei gilt, dass alle Gruppen jeweils eigene Kandidat:innen wählen (Gruppenwahl). Für die RPTU kommt dabei folgende Verteilung zustande:

2 Beamtinnen und Beamte, 12 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie 7 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, in Summe genau die vorher erwähnten 21 Personen.

Der Wahlvorstand

Neigt sich die Amtszeit eines Personalratsgremiums (PR) zum Ende, wird es Zeit einen Wahlvorstand zu bilden. Dem Wahlvorstand müssen nicht nur Personalräte angehören, vielmehr kann sich jede:r zur Verfügung stellen. Es steht in der Wahlordnung, dass 3 Personen den Wahlvorstand bilden. Genauer bestimmt man 6 Personen, denn je ein/e Stellvertreter:in ist wichtig. 2024 wurden aus der Mitte des amtierenden PR Herr Graff als Vorsitzender und Frau Jansen und Frau H. Weiß als Beisitzerinnen gewählt. Warum genau diese 3? Sie repräsentieren genau die 3 Gruppen der Dienststelle. Der Wahlvorstand bittet die Verwaltung um die Beschäftigtenzahlen und stellt daraus resultierend genau die oben genannte Anzahl von Personen und deren Gruppenverteilung fest. Des Weiteren kümmert er sich um Fristen, Termine und die Einhaltung der Wahlordnung.

Das Wahlausschreiben

Eine der ersten Aufgaben des Wahlvorstands ist die Erstellung des Wahlausschreibens. Mit der Erstellung des Wahlausschreibens ist die Wahl offiziell eingeleitet. Dieses Wahlausschreiben ist dienststellenöffentlich auszuhängen. Dazu wird an der RPTU sowohl am „Schwarzen Brett“ der Personalabteilung als auch bei beiden Personalratsbüros in Kaiserslautern und in Landau das Wahlausschreiben, zusammen mit dem LPersVG und der WOLPersVG, ausgehängt. Im Prinzip reicht das schon. Schöner ist es natürlich, wenn zusätzlich gleich die Werbetrommel für die anstehende Wahl gerührt wird. Unter anderem enthält das Wahlausschreiben viele Informationen, Termine, Fristen und die Art der Wahl. An der RPTU findet 2025 als Präsenzwahl statt. Damit man nichts falsch macht, unterstützt das Innenministerium mit entsprechenden Vordrucken, die der Wahlvorstand nutzt und unterschreibt. Diese Vordrucke sind unter https://mdi.rlp.de/themen/buerger-und-staat/oeffentliches-dienstrecht zu finden - oder etwas für die RPTU aufgehübscht hier: Arbeitnehmer:innen, Beamt:innen, wissenschaftlich Bedienstete UND sehr wichtig: die Einverständniserklärung für die, die sich der Wahl stellen.

Wahlberechtigung und Wählbarkeit

Wahlberechtigt sind alle Beschäftigten der RPTU. Es gibt dann noch einige Sonderfälle, wie z. B. wer zur RPTU abgeordnet ist, darf erst, wenn die Abordnung schon länger als 3 Monate gedauert hat, wählen. Unser Präsident und dessen Vertretung ist nicht wahlberechtigt. Gleiches gilt für alle Professor:innen, die nicht durch den Personalrat vertreten werden. Wahlberechtigt ist man darüber hinaus immer nur für die „eigene“ Gruppe. Bei einigen Personen, insbesondere die in der Wissenschaft tätige Beamt:innen, führt das dazu, dass diese selbst entscheiden, ob sie bei den Beamt:innen oder den Wissenschaftler:innen wählen möchten. Wichtig ist, dass jeder Wahlberechtigte nur in einer Gruppe wählen darf.

Wählbar sind wiederum alle Beschäftigten der RPTU, die wahlberechtigt sind, am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und seit sechs Monaten an der RPTU beschäftigt sind. Wer abgeordnet ist, erlangt mit der Wahlberechtigung auch den Status der Wählbarkeit. Es gibt noch einige Ausnahmen, die wichtigste hierbei ist, dass nicht wählbar sind z. B. unser Kanzler oder unsere Personalchefin.

Wahlvorschläge / Listenerstellung

Wer wählbar ist, darf eine Liste (Wahlvorschlag) „organisieren“. Das heißt, dass jede:r, die/der wählbar ist, sich mit weiteren Personen aus seiner Gruppe zusammen auf einer Liste aufstellen lassen kann. Somit gibt es an der RPTU traditionell mindestens eine Liste aus jeder Gruppe. Der Wahlausschuss achtet dann darauf, dass nur die Listen, die zum Stichtag dem Wahlausschuss vorliegen, berücksichtigt werden (verspätet eingereichte Listen finden bei der anstehenden Wahl keine Beachtung mehr), sowie nur wählbare Personen auf jeder einzelnen Liste stehen und die allgemeinen Formvorschriften gewahrt werden.

Listen können auch von den in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften eingereicht werden. Uns bekannt sind z. B. die Gewerkschaften ver.di, GEW und der dbb als auf dem Campus vertreten.

Für die Wahlvorschläge aus dem Bereich der Beschäftigten sind pro Liste Unterstützungsunterschriften aus dem Kreis der Wahlberechtigten erforderlich. Je nach Größe der Gruppe müssen ein Zwanzigstel der Wahlberechtigten der Gruppe, mindestens jedoch drei, maximal fünfzig Wahlberechtigte den Wahlvorschlag unterschreiben. Für die RPTU heißt das 3 Unterstützungsunterschriften bei Beamt:innenlisten und je 50 Unterstützungsunterschriften für Listen aus den Bereichen der Beschäftigten (auch der Wissenschaftler:innen). Wer eine Liste organisiert, sollte immer darauf achten, etwas mehr Unterschriften einzusammeln als mindestens erforderlich sind, da die ein oder andere Unterstützungsunterschrift nicht gezählt werden darf, da irrtümlicherweise für die falsche Gruppe unterschrieben wurde oder auch mehr als eine Liste unterstützt wurde. Das passiert öfter als man denkt, einfach aus Unwissenheit. Alle Wahlberechtigten dürfen immer nur eine Liste unterstützen.

Für Wahlvorschläge der Gewerkschaften gelten andere Regeln. Diese müssen nur von zwei Beauftragten dieser Gewerkschaft unterschrieben werden. Gewerkschaftlich organisierte Listen haben es hier einfacher.

 Mehrheitswahl oder Listenwahl?

Wenn nur eine Liste (Wahlvorschlag) für eine Gruppe eingereicht wurde, findet Mehrheitswahl (Personenwahl) statt. Werden mehrere Listen für eine Gruppe eingereicht, so findet Verhältniswahl (Listenwahl) statt. Bei der Mehrheitswahl können maximal so viele Kandidat:innen auf einem Wahlstimmzettel angekreuzt werden, wie der jeweiligen Gruppe Sitze im Personalrat zustehen.

Z. B. stehen 2025 der Gruppe der Wissenschaftler:innen 7 Sitze im Personalrat zu. Dann sollte eine Liste auch mindestens aus 7 Personen bestehen (einige zusätzliche Vertreter:innen sind vorteilhaft, die Wahlordnung WOLPersVG spricht sogar von „soll“ ebenso viele Vertreter:innen wie wählbare Personen enthalten). Auf dieser Liste dürfen dann maximal 7 Personen auf dem Wahlstimmzettel ausgewählt werden.

Bei Listenwahl kann in Rheinland-Pfalz nur die jeweilige gesamte Liste angekreuzt werden. Das regelt die WOLPersVG in §25 (1).

Die Wahl 2025

Der Wahlvorstand hat beschlossen (im Wahlausschreiben), dass für die gesamte RPTU die Präsenzwahl gilt. Alle Wahlberechtigten erhalten die Möglichkeit, direkt in den Wahllokalen an beiden Standorten der RPTU (Kaiserslautern und Landau) ihre Stimme abzugeben. Eine Briefwahl ist nur im Ausnahmefall (Verhinderung an den vorgesehenen Wahltagen) vorgesehen. Wenn dies absehbar ist, bitte  beim PR-Sekretariat melden.

Die Wahl findet am 07. und 08. Mai statt. Die letzte Möglichkeit einer Stimmabgabe endet am 08. Mai um 15:00 Uhr. Unmittelbar danach findet die dienststellenöffentliche Auszählung der abgegebenen Stimmzettel in Landau und Kaiserslautern statt. Danach wird unverzüglich das Wahlergebnis durch den Wahlvorstand verkündet. Das Ergebnis wird dort ausgehängt, wo auch das Wahlausschreiben zu finden war und kann dann bis zum 22. Mai angefochten werden.

Briefwahl beantragen?

Personen, die entweder zum Wahlzeitpunkt verhindert sind, oder deren “Arbeitsplatz nicht am Ort der Stimmabgabe” liegt, können bis max. 25.04.2025 beim Wahlvorstand unter Angabe der Privatadresse Ihre Briefwahlunterlagen anfordern.

Die konstituierende Sitzung des neuen Personalrates 2025

Spätestens 6 Werktage nach der Wahl hat der Wahlvorstand die neu gewählten Personalratsmitglieder zu einer konstituierenden Personalratssitzung einzuladen. Der Wahlvorstand leitet diese Sitzung bis ein:e neue:r Vorsitzende:r durch den Personalrat gewählt wurde. Ab dann übernimmt der/die neue gewählte Vorsitzende/er die Leitung der weiteren Sitzung. In dieser Sitzung wird dann auch der Vorstand (1. und 2. Stellvertretung des Vorsitzes und noch 2 weitere Personen für den Vorstand) gewählt.

Der neue Personalrat übernimmt dann üblicherweise die Geschäfte (beteiligungspflichtige Angelegenheiten) des alten Personalrats, da dieser nach der Konstituierung des neuen Personalrates seinen Rücktritt erklärt.

Formal ist der alte Personalrat (Wahl von 2023) bis zum 31.05.2025 im Amt. Da die Sitzungen des Personalratsgremiums traditionell dienstags stattfinden und die erste Sitzung vor dem 31.05.2025 erfolgt, ist das alte Personalratsgremium (formal) vor die Wahl gestellt zurückzutreten oder diese Sitzung noch zu leiten. Danach übernimmt der neue Personalrat die Geschäfte.

 

Wichtige Termine:

20.03.2025. 07:00 Uhr Aushang Wahlausschreiben

27.03.2025. 12:00 Uhr Fristende Einspruch für die Auflistung im Wählerverzeichnis

Wahlvorschläge / Listen bis zum 07.04.2025, 16:00 Uhr bei Wahlvorstand einzureichen

08.04.2025 Prüfung der Wahlvorschläge / Listen

08.04.2025 Bekanntmachung der Wahlvorschläge / Listen

07.+08.05.2025 Tage der Stimmabgabe

  • KL: 07.+08.05.2025, 09:00-15:30. 46/225
  • LD: 07.05.2025, 09:00-15:30, BS 23/224
  • LD: 08.05,2025, 09:00-15:30, Campus CI,1

08.05.2025, 15:00 Uhr Ende der Stimmabgabe

spätestens 6 Werktage nach dem letzten Wahltag: konstituierende Sitzung des gewählten Personalrats

22.05.2025 Letzter Tag für die Anfechtung der Wahl