Schwerbehindertenausweis - Erstantrag

Das Versorgungsamt prüft das Vorliegen einer Behinderung, den Grad der Behinderung und weitere gesundheitliche Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen nur auf Antrag des behinderten Menschen. Dieser kann formlos gestellt werden. Allein aufgrund eines formlosen Schreibens ist allerdings kein Schwerbehindertenausweis zu erwarten. Es reicht aber aus, um den Kündigungsschutz nach dem Sozialgesetzbuch IX in Anspruch zu nehmen, wenn es vor einer Kündigung beim Versorgungsamt eingeht und zur Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises führt. Das Versorgungsamt wird dem Antragsteller den Eingang bestätigen und ihm einen Antragsvordruck zusenden. Die Eingangsbestätigung kann z.B. dem Arbeitgeber vorgelegt werden, um Kündigungsschutz oder Zusatzurlaub geltend zu machen. Wenn es nicht auf eine besonders schnelle Antragstellung ankommt, ist es sinnvoller, anstelle des formlosen Antrages sofort den amtlichen Antragsvordruck zu verwenden.
Die kleine Mühe lohnt sich, denn dadurch wird die Zeit für die Bearbeitung des formlosen Antrages gespart.

 

Formular "Erstantrag" - Download von der Homepage des Versorgungsamtes

Ansprechpartner

Vertrauensperson der Schwerbehinderten
Thomas Pauls

1. Stellvertreterin
Petra Kühner

2. Stellvertreter
Jürgen Rahm

3. Stellvertreterin
Gabriele Mohr