Inklusionsvereinbarung
Im Oktober 2000 schuf der Gesetzgeber ein Instrument zur verstärkten Eingliederung schwerbehinderter Menschen - die Integrationsvereinbarung. Dadurch verpflichtete der Gesetzgeber den Arbeitgeber mit der Schwerbehindertenvertretung und dem Personalrat, eine eng an die betriebliche Situation orientierte Vereinbarung abzuschließen. Die Integrationsvereinbarung ist eine Chance die Teilhabe schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben zu verbessern.
Gemäß § 166 SGB IX wurde zwischen der RPTU, der Schwerbehindertenvertretung und dem Personalrat zum 01.10.02 eine solche Vereinbarung abgeschlossen. In Folge der Neufassung des §83 SGB IX auf Basis des am 29.12.2016 verkündeten Bundesteilhabegesetzes wird die Integrationsvereinbarung fortan in Inklusionsvereinbarung umbenannt.
Ansprechpartner
Vertrauensperson Campus Kaiserslautern
Thomas Pauls
1. Stellvertreterin Campus Kaiserslautern
Petra Kühner
2. Stellvertreter Campus Kaiserslautern
Jürgen Rahm
Vertrauensperson Campus Landau
Christina Krämer
Stellvertreterin Campus Landau
Dr. Gabriele Neuhäuser