Erwerb von Leistungspunkten
Anrechenbarkeit der musikalischen Ensemblearbeit als Studienleistung
Die Teilnahme an den musikalischen Ensembles Universitätschor und Universitätsorchester ist als Studienleistung anrechenbar:
- im Rahmen des Zwei-Fach-Bachelors im Studium Generale und im Rahmen der Erziehungswissenschaft innerhalb des Freien Studiums gemäß § 12 der Prüfungsordnung (auch Lehramtsstudiengänge!),
- im Rahmen des Psychologie-Studiums im nicht psychologischen Wahlfpflichtfach; hier ist das Fach „Musikalische Ensemblearbeit“ zu belegen. Die Voraussetzungen für den Erwerb von Leistungspunkten werden nachfolgend für beide Bereiche getrennt dargestellt:
Studium Generale / Freies Studium bzw. Freier Workload
Voraussetzungen für die Mitwirkung im Universitätsorchester
Sie beherrschen ein Instrument, das im klassischen Sinfonieorchester Verwendung findet und haben Freude am gemeinsamen Musizieren.
Voraussetzungen für die Mitwirkung im Universitätschor
Sie verfügen über eine geeignete Stimme und haben Freude am gemeinsamen Musizieren.
Voraussetzung für den Erwerb von Leistungspunkten
- Belegung der Veranstaltung „Universitätschor“ oder „Universitätsorchester“ über mindestens ein Semester
- regelmäßige und kontinuierliche Teilnahme an den wöchentlich stattfindenden Proben
- Teilnahme am zusätzlich stattfindenden Proben-Wochenende (1x im Semester)
- Teilnahme an den Präsentationen / Konzerten am Ende des Semesters
Pro Semester können je nach Studiengang 1-2 Leistungspunkte erworben werden. Es ist unter Umständen auch möglich, die Ensembles über mehrere Semester zu belegen und mehrfach Leistungspunkte zu erwerben. Bitte fragen Sie zu den Details, die für einzelne Studiengänge gelten, bei Herrn Dr. Meyer nach.
Nichtpsychologisches Wahlpflichtfach „Musikalische Ensemblearbeit“
Voraussetzungen für die Mitwirkung im Universitätsorchester
Sie beherrschen ein Instrument, das im klassischen Sinfonieorchester Verwendung findet und haben Freude am gemeinsamen Musizieren.
Voraussetzungen für die Mitwirkung im Universitätschor
Sie verfügen über eine geeignete Stimme und haben Freude am gemeinsamen Musizieren
Voraussetzung für den Erwerb von Leistungspunkten:
- Belegung der Veranstaltung „Universitätschor“ oder „Universitätsorchester“ über mindestens zwei Semester
- regelmäßige und kontinuierliche Teilnahme an den wöchentlich stattfindenden Proben
- Teilnahme am zusätzlich stattfindenden Proben-Wochenende (1x im Semester)
- Teilnahme an den Präsentationen / Konzerten am Ende des Semesters
- Ablegen einer kurzen benoteten Prüfung mit theoretischen und praktischen Inhalten nach zwei Semestern
Die konkreten Details der Prüfung am Ende des 2. Semesters erläutert Ihnen auf Wunsch gern Herr UMD Dr. Olaf Meyer. Bitte nehmen Sie gegebenenfalls Kontakt zu Herrn Meyer auf.