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Gutachten zu Sprachverboten an Hochschulen

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Die Bundeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten (bukof) hat ein Rechtsgutachten bei Prof. Dr. Ulrike Lembke (Freie Rechtswissenschaftlerin & Expertin für rechtliche Geschlechterstudien) in Auftrag gegeben, welches sich  mit dem Thema “Sprachverbote an Hochschulen und die Pflicht zu geschlechtergerechter Sprache” befasst.

Das Gutachten beleuchtet die Verfassungswidrigkeit von Sprachverboten an Hochschulen und betont die Pflicht zu geschlechtergerechter Sprache. 
Neben dem ausführlichen Gutachten gibt es außerdem eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse.

 Zentrale Erkenntnisse des Gutachtens sind:

  • Hochschulen als Körperschaften öffentlichen Rechts sind grundrechtsgebunden: Gleichberechtigung (Art. 3 Abs. 2 GG), Diskriminierungsverbot (Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG) und Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) verpflichten zu nichtdiskriminierender Sprache. Die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen, das Recht auf geschlechtlich korrekte Anrede sowie geschlechterinklusive Formen für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen gelten für alles hoheitliche Sprachhandeln. 
  • Exekutive Verbote der Nutzung von geschlechtergerechter Sprache stellen eine verfassungs- und gesetzeswidrige Anweisung zur Diskriminierung dar. Die Erstreckung solcher Sprachverbote auf Hochschulen ist überdies nicht nur unvereinbar mit der individuellen Wissenschaftsfreiheit, sondern auch mit der verfassungsrechtlich garantierten Hochschulautonomie. 
  • Exekutive Sprachverbote konterkarieren die Bemühungen von Hochschulen um Diskriminierungsfreiheit, Bildungsgerechtigkeit, plurale Wissensproduktion sowie attraktive Studien- und Arbeitsbedingungen. 

     

Die bukof setzt sich für sprachliche Vielfalt ein, die unterschiedliche Geschlechtsidentitäten sichtbar macht, ihr Persönlichkeitsrecht schützt und mit dem festgeschriebenen Recht auf Gleichbehandlung vereinbar ist. Eine geschlechtergerechte Sprache, die benennt, statt mitmeint, ist Voraussetzung für den freien Zugang zu Hochschulbildung und für durchlässige Karrierewege. (vgl. bukof, 2021: Standpunkte für eine geschlechtergerechte Hochschulpolitik, Seite 18 f.)

Für eine tiefergehende Befassung mit dem Thema und dessen Bedeutung für das Sprachhandeln an Hochschulen und darüber hinaus kann das Gutachten nebst Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse ab sofort auf der Website der Bukof heruntergeladen und weitergeleitet werden:  https://lnkd.in/eKHJF5mn

Kontakt:

Geschäftsstelle der Bundeskonferenz der Frauen-und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (bukof) e.V.
Anklamer Str. 38
10115 Berlin 

0176 15211702
geschaeftsstelle[at]bukof.de
www.bukof.de

Instagram: @bukof_gleichstellung
LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/bukof

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Gutachten zu Sprachverboten an Hochschulen

14. April 2026

Verfassungswidrige Anweisung zur Diskriminierung: Sprachverbote an Hochschulen und die Pflicht zu geschlechtergerechter Sprache

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Die Bundeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten (bukof) hat ein Rechtsgutachten bei Prof. Dr. Ulrike Lembke (Freie Rechtswissenschaftlerin & Expertin für rechtliche Geschlechterstudien) in Auftrag gegeben, welches sich  mit dem Thema “Sprachverbote an Hochschulen und die Pflicht zu geschlechtergerechter Sprache” befasst.

Das Gutachten beleuchtet die Verfassungswidrigkeit von Sprachverboten an Hochschulen und betont die Pflicht zu geschlechtergerechter Sprache. 
Neben dem ausführlichen Gutachten gibt es außerdem eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse.

 Zentrale Erkenntnisse des Gutachtens sind:

  • Hochschulen als Körperschaften öffentlichen Rechts sind grundrechtsgebunden: Gleichberechtigung (Art. 3 Abs. 2 GG), Diskriminierungsverbot (Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG) und Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) verpflichten zu nichtdiskriminierender Sprache. Die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen, das Recht auf geschlechtlich korrekte Anrede sowie geschlechterinklusive Formen für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen gelten für alles hoheitliche Sprachhandeln. 
  • Exekutive Verbote der Nutzung von geschlechtergerechter Sprache stellen eine verfassungs- und gesetzeswidrige Anweisung zur Diskriminierung dar. Die Erstreckung solcher Sprachverbote auf Hochschulen ist überdies nicht nur unvereinbar mit der individuellen Wissenschaftsfreiheit, sondern auch mit der verfassungsrechtlich garantierten Hochschulautonomie. 
  • Exekutive Sprachverbote konterkarieren die Bemühungen von Hochschulen um Diskriminierungsfreiheit, Bildungsgerechtigkeit, plurale Wissensproduktion sowie attraktive Studien- und Arbeitsbedingungen. 

     

Die bukof setzt sich für sprachliche Vielfalt ein, die unterschiedliche Geschlechtsidentitäten sichtbar macht, ihr Persönlichkeitsrecht schützt und mit dem festgeschriebenen Recht auf Gleichbehandlung vereinbar ist. Eine geschlechtergerechte Sprache, die benennt, statt mitmeint, ist Voraussetzung für den freien Zugang zu Hochschulbildung und für durchlässige Karrierewege. (vgl. bukof, 2021: Standpunkte für eine geschlechtergerechte Hochschulpolitik, Seite 18 f.)

Für eine tiefergehende Befassung mit dem Thema und dessen Bedeutung für das Sprachhandeln an Hochschulen und darüber hinaus kann das Gutachten nebst Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse ab sofort auf der Website der Bukof heruntergeladen und weitergeleitet werden:  https://lnkd.in/eKHJF5mn

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