Gleichstellungsbeauftragte an der RPTU Kaiserslautern-Landau

Neuigkeiten

Seit 1. Oktober 2024 ist Univ. Prof. Dr.-Ing. habil. Karina Pallagst neue stellvertretende Zentrale Gleichstellungsbeauftragte der RPTU Kaiserslautern-Landau. Sie tritt damit die Nachfolge von Prof. Dr. Gabi Troeger-Weiß an, die die RPTU mit Ablauf des Monats September in den Ruhestand verlässt. Professorin Pallagst wurde zuvor bereits am 10.07.2024 vom Senat der RPTU in seiner integrierten Senatssitzung, gemäß Vorschlag des Senatsausschusses für Gleichstellungfragen, einstimmig mit zwei Enthaltungen, in ihr neues Amt bestellt.

Termine

Der nächste  Gleichstellungsstammtisch findet statt am:

  • 24.04.2025 von  12-13 Uhr
    (in KL, Geb. 76 Raum 276)

Zentrale Gleichstellungsbeauftragte

Weitere Infos

Senatsgleichstellungsbeauftragte nach § 72 Abs. 4 (HochSchG)

Zentrale Gleichstellungsbeauftragte der RPTU

apl. Prof. Dr. Francesca Vidal

Sitz: RPTU in Landau

Bürgerstraße 23
Gebäude BS , Raum 045 , EG
76829 Landau in der Pfalz

T +49 (0)6341 280-32770
E francesca.vidal[at]rptu.de

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Stellv. Zentrale Gleichstellungsbeauftragte

Univ. Prof. Dr.-Ing. habil. Karina Pallagst

Sitz: RPTU in Kaiserslautern

Pfaffenbergstraße 95
Gebäude 3, Raum 125
67663 Kaiserslautern

T +49 (0)631 205-5155
karina.pallagst[at]ru.rptu.de

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Gleichstellung und Gender 
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Fragen?

Sie haben Änderungen in der Besetzung oder Fragen zu den Aufgaben?
Dann senden Sie eine E-Mail an das Büro der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten.

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Wissenswertes über die Aufgaben der dezentralen Gleichstellungsbeauftragten

Die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten und ihre Stellvertreterinnen wirken  in ihren Fachbereichen auf die Umsetzung von Gleichstellung hin. Sie nehmen dabei Aufgaben und Beteiligungsrechte in ihrem Fachbereich wahr, etwa in der Gremienarbeit oder den Berufungs- und Einstellungsverfahren und sind Anlaufstelle für (Erst-)Beratungen von Frauen aller Statusgruppen des Fachbereichs.

Dazu gehört u.a.

  • Beteiligung bei der aktiven Rekrutierung, bei Einstellungen und in Berufungsverfahren
  • Teilnahme (mit beratender Stimme und Antragsrecht) an den Gremien des Fachbereichs (mit Ausnahme der Prüfungsausschüsse)
  • Mitarbeit bei der Erstellung der Gleichstellungspläne des Fachbereichs
  • (Erst-) Beratung zur Umsetzung von Gleichstellung und Vereinbarkeit von Beruf/Studium und Familie
  • Unterstützung bei der Planung und Durchführung von gleichstellungsfördernden Angeboten und Maßnahmen
  • Anlaufstelle und Beratung im Falle von sexualisierter Belästigung, Gewalt und Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.