Hilfe bei sexualisierter Belästigung, Gewalt und Diskriminierung

 

 

 

 

Sie sind an der RPTU Opfer von sexualisierter Gewalt oder Diskriminierung geworden, fühlen sich belästigt oder haben einen Vorfall beobachtet?

Die Stabsstelle Gleichstellung, Vielfalt und Familie ist nach §13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes Beschwerdestelle in Fällen von sexualisierter Gewalt und Diskriminierungen jedweder Art. Darüber hinaus können Betroffene Schwerbehindertenvertretung, AStA, Fachschaften, Personalrat und Personalabteilung u.a. ansprechen. Auch die Gleichstellungsbeauftragten nehmen Beschwerden von allen Universitätsangehörigen über Belästigungen, Diskriminierung und sexueller Gewalt an unserer Universität, gemäß § 3 Abs. 3 und 4 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, entgegen.

Als vertrauliche Anlaufstellen innerhalb der RPTU fördern alle Ansprechpersonen in diesem Bereich ein transparentes Studien- und Arbeitsumfeld.  Sie informieren alle Betroffenen informell und anonym über Beratungs- und Hilfsangebote. Ziel ist es, Konflikte und Gefahren frühzeitig zu erkennen und angemessen zu lösen, um das universitäre Klima zu verbessern und die Studien- sowie Arbeitszufriedenheit zu steigern.

Die Richtlinie zur informellen Beratung und zum offiziellen Beschwerdeverfahren ist am 14.12.2023 an der RPTU Kaiserslautern-Landau inkraftgetreten, sodass das Verfahren seither für beide Standorte gilt.

Anlaufstellen

 Für die RPTU in Kaiserslautern
 

Ansprechpersonen

Zentrale Beschwerdestelle i.S.d. AGG und damit Erstkontakt in Beschwerdeverfahren ist in Kaiserslautern die Geschäftsstelle der Stabstelle Gleichstellung, Vielfalt und Familie.

Beschwerdestelle Stabsstelle Gleichstellung, Vielfalt und Familie KL

Hilfeseite AStA Kaiserslautern

 Für die RPTU in Landau
 

Ansprechpersonen

Angesprochen werden kann im Rahmen des Beschwerdeverfahrens die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte.

Plakatkampagne Landau

HIlfeseite AStA Landau

Orange the World - "Stopp Gewalt gegen Frauen"

Die UN-Kampagne „Orange the World“ macht seit 1991 auf Gewalt gegen Frauen und Mädchen aufmerksam: #16Days vom Internationalen Tag zur Beendigung der Gewalt gegen Frauen am 25. November bis zum 10. Dezember, dem Tag der Menschenrechte. Sie ist seit 2008 Teil der „UNiTE to End Violence against Women“ Kampagne des UN-Generalsekretärs, die von UN Women durchgeführt wird. Wer an der RPTU von sexualisierter Gewalt und Belästigung betroffen ist, kann sich an die verschiedenen Anlaufstellen sowie die Beschwerdestelle wenden. 

Die RPTU duldet keinerlei Gewalt und Diskriminierung und beteiligt sich mit verschiedenen Aktionen an diesen Internationalen Aktionstagen, um auf die aktuelle Lage hinzuweisen.

Aktivitäten der RPTU 2024

Aktivitäten der RPTU 2023

zur Kampagne

Hilfetelefone

Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"

Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben.

Das Beratungsangebot ist anonym, kostenfrei, barrierefrei und in 18 Fremdsprachen 365 Tag im Jahr 24/7 verfügbar.

Das Hilfetelefon bietet Betroffenen die Möglichkeit, sich zu jeder Zeit anonym, kompetent, sicher und barrierefrei beraten zu lassen.

Hilfetelefon Startseite

Hilfetelefon "Gewalt an Männern"

Auch Männer erleben Gewalt: Das Hilfetelefon "Gewalt an Männern ist eine spezielle, bundesweite Anlaufstelle für gewaltbetroffene Männer.

Die Beratungen erfolgen telefonisch unter der 0800 123 99 00, per E-Mail und Chat auf www.maennerhilfetelefon.de.

Das Hilfsangebot ist erreichbar von montags bis donnerstags 8 bis 20 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr. Die Beratungen sind vertraulich und auf Wunsch anonym. 

Hilfetelefon Startseite

NEIN zu Diskriminierung, sexualisierter Belästigung oder Gewalt!

Arbeits- und Studienbedingungen

Die RPTU möchte bestmögliche Arbeits- und Studienbedingungen, eine vertrauensvolle und respektvolle Arbeitsatmosphäre sowie ein faires, anerkennendes Zusammenwirken für Beschäftigte und Studierende gewährleisten. Diskriminierungen jedweder Art wie Machtmissbrauch, Mobbing, Stalking, herabsetzendes oder entwürdigendes Verhalten, Belästigung, Nötigung, Gewalt, insbesondere sexualisierte Gewalt, und weitere, ähnliche Vorkommnisse werden nicht geduldet. Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sollen verhindert oder beseitigt werden. Vorkommnissen dieser Art wird entschieden entgegengetreten.

Persönlichkeitsrechte

Diskriminierungen und sexualisierte Gewalt stellen eine massive Beeinträchtigung von Persönlichkeitsrechten, eine Verletzung von dienstrechtlichen, arbeitsvertraglichen und mitgliedschaftlichen Rechten aller Mitglieder der Hochschule sowie eine erhebliche Störung des Universitätsbetriebs dar. Sie schafft ein Klima der Einschüchterung und Entwürdigung, das nicht nur das Vertrauen in die psychische und physische Unversehrtheit am Arbeitsplatz oder am Studienort, die Arbeits- und Studierfreude und -fähigkeit, sondern darüber hinaus auch die Gesundheit der Betroffenen schädigen kann.

Beschwerderecht

Personen, die Diskriminierungssituationen erfahren, haben nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ein Beschwerderecht. Mitglieder und Angehörige der RPTU oder Personen, die mit diesen in Kontakt stehen, können eine entsprechende Beschwerde einreichen. Um einen möglichst umfassenden Schutz zu gewährleisten und Konflikten möglichst frühzeitig zu begegnen, werden zudem Anlaufstellen benannt, die vor und unabhängig von einer Beschwerde angesprochen werden können. Mithilfe des Beschwerdeverfahrens bekennt sich die RPTU dazu, dass sie keine sexualisierte Gewalt und Diskriminierungen jedweder Art duldet; sowohl Beschäftigte als auch Studierende sollen geschützt werden.

Anlaufstellen

Nicht nur ein formales Beschwerdeverfahren, sondern auch die Inanspruchnahme von informell agierenden Anlaufstellen soll dazu führen, dass mittelbare und unmittelbare Diskriminierungen, insbesondere (Wiederholungs-)Taten Einzelner schneller gesehen und das diskriminierende Verhalten frühzeitig abgestellt werden kann. 

Sie erreichen die Beschwerdestelle sowie die zentrale Gleichstellungsbeauftragte
in Kaiserslautern: c.roevekamp[at]rptu.de / Website
in Landau: francesca.vidal[at]rptu.de / Website

Weitere Anlaufstellen an der RPTU in Kaiserslautern oder der RPTU in Landau sowie bundesweit, die Ihnen jederzeit zur Seite stehen!

Beschwerde und Beratung

Beratung

Um eine Beratung zu erhalten, können Betroffene sich an verschiedene Anlaufstellen zu wenden, bei denen sie ihre Situation schildern und gemeinsam überlegen können, wie Betroffene mit der Situation umgehen. Anlaufstellen stehen ebenfalls zur Verfügung, wenn Unklarheit darüber besteht, ob in ihrem persönlichen Fall eine Form der Diskriminierung oder sexualisierten Gewalt vorliegt.

In der Beratung erhält die betroffene Person unter Wahrung höchster Vertraulichkeit Unterstützung und Beratung. Wenn nötig, zieht die Anlaufstelle dafür im Einverständnis mit der betroffenen Person weitere zuständige Stellen zurate. Bei allen Gesprächen haben Betroffene die Möglichkeit, sich von einer oder mehreren Personen ihres Vertrauens begleiten zu lassen.

Die Beratung soll Betroffenen vor allem helfen, mit der Situation klarzukommen. Wer von Diskriminierung oder sexualisierter Gewalt betroffen ist, ist erst einmal perplex. Die meisten wünschten sich, für sich allein eine Lösung zu finden, wie mit den übergriffigen Personen umgegangen werden kann. Sie sind jedoch oft ratlos, kommen nicht wirklich weiter in ihren Überlegungen. In der Beratung haben sie dann die Gelegenheit zu erzählen, was passiert ist und wie es ihnen geht. Auch Lösungsweg können dort besprochen werden.

Betroffene können im Beratungsprozess anonym bleiben, wenn dies gewünscht wird. Im Gespräch wird die Situation besprochen und es werden Schritte überlegt, wie die betroffene(n) Person(en) mit der Situation umgehen. Hauptakteur:in ist die beratungssuchende Person (Hilfe zur Selbsthilfe). Im weiteren Prozess können sowohl RPTU-interne Ansprechpersonen als auch externe Hilfeeinrichtungen einbezogen werden.

Bei einer Anlaufstelle werden keine Beschwerden im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes entgegengenommen. Wird in der Beratung jedoch deutlich, dass eine Beschwerde eingereicht werden sollte, wird die betroffene Person auf das Beschwerdeverfahren nach § 13 AGG verwiesen und der Fall der Beschwerdestelle übermittelt. Wird ein Straftatbestand vermutet, wird auch an die örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft weitervermittelt.

Beschwerde

Beschwerden können durch Einzelpersonen oder Gruppen von betroffenen Personen eingereicht werden. Es besteht die Möglichkeit, sich durch andere – Personalrat, AStA, Fachschaft etc. – vertreten zu lassen.

Die Beschwerdestelle stellt ein Kernteam aus verschiedenen Ansprechpersonen zusammen, das je nach Beschwerde in unterschiedlichen Konstellationen zusammenkommt. Wichtig bei der Zusammenstellung des Kernteams ist dabei, dass diejenigen, die letztlich Entscheidungen treffen können und die Beschwerde voranbringen können, zusammenkommen. Sind Studierende involviert, ist bspw. AStA oder das Dezernat 4 dabei. Geht es um Beschwerden von Beschäftigten, werden Personalabteilung und Personalrat oder auch auf Wunsch Vorgesetzte einbezogen. Kommen die Personen zusammen, profitiert die beschwerdeführende Person vom Mehraugenprinzip: Was letztlich passiert ist, kann aus verschiedenen Perspektiven betrachtet werden. Verschiedene Lösungsmöglichkeiten können entwickelt werden.

Wird die Beschwerdestelle aufgesucht, kann sich die betroffene Person von einer oder mehreren Personen des Vertrauens begleiten lassen. Vorgehensweisen sowie Maßnahmen werden mit den benannten Personen aus dem Kernteam besprochen, die Ergebnisse protokolliert. Weitere Schritte werden dem entsprechend initiiert. Die Beschwerde kann formlos (bspw. telefonisch oder per E-Mail und grundsätzlich auch anonym) dargestellt werden.

Liegt die offizielle Beschwerde vor, wird diese im Kernteam geprüft. Die Prüfung orientiert sich an dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und dem HochSchG. Wird die Beschwerde dabei als gravierend eingestuft, erhält der:die Beschwerdegegner:in zunächst die Möglichkeit, sich schriftlich dazu zu äußern. Danach wird diese:r zu einem Gespräch eingeladen. Bei Bedarf können zusätzlich Zeug:innen befragt werden (schriftlich / mündlich). Zeug:innenaussagen sind wichtig: Durch Zeug:innenaussagen sowie durch schriftliche Dokumentationen der Vorkommnisse  kann die Beschwerde  fundiert dargestellt werden!

Die Beschwerdestelle wird die Angelegenheit mit der gebotenen Vertraulichkeit behandeln. Die Beschwerdestelle ist bemüht, die Beschwerde auf Wunsch anonym zu halten. Im Interesse einer sachgerechten Prüfung und Aufklärung der Beschwerde kann eine durchgehende Anonymität jedoch nur dann ermöglicht werden, wenn mehr als eine Person in demselben Fall eine Beschwerde vorträgt.

Weitere Informationen: Richtlinie zur informellen Beratung und zum offiziellen Beschwerdeverfahren nach §13 AGG in Fällen von Diskriminierung jedweder Art und/oder sexualisierter Gewalt an der RPTU

Kontaktformular

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Weitere bundesweite Anlaufstellen und Aktionen

Antidiskriminierungsstelle des Bundes

"Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?"

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes informiert in ihrem Leitfaden über die Rechte und Beratungsmöglichkeiten für Betroffene oder alle Interessierte.

Der Leitfaden richtet sich an Beschäftigte, Arbeitgeber und Betriebsräte.
 

 

 

Zum Leitfaden

Orange the World - "Stopp Gewalt gegen Frauen" - Aktionen 2024

Die UN-Kampagne „Orange The World“ macht seit 1991 auf Gewalt aufmerksam: #16Days vom Internationalen Tag zur Beendigung der Gewalt gegen Frauen am 25. November bis zum 10. Dezember, dem Tag der Menschenrechte. 

Sie ist seit 2008 Teil der „UNiTE to End Violence against Women“ Kampagne des UN-Generalsekretärs, die von UN Women durchgeführt wird. 

Aktivitäten der RPTU 2024

Aktivitäten der RPTU 2023

zur Kampagne

Bündnis "Gemeinsam gegen Sexismus"

Das neue Bündnis "Gemeinsam gegen Sexismus" ist eine Kooperation von EAF Berlin und dem Bundesfamilienministerium BMFSFJ und baut auf dem Netzwerk „Dialogforen gegen Sexismus“ und der darauffolgenden Erklärung “Gemeinsam gegen Sexismus und sexuelle Belästigung“ auf.

Ziel ist es, Sexismus und sexuelle Belästigung zu erkennen, hinzusehen und wirksame Maßnahmen dagegen zu verankern. Im Wissensposter werden hilfreiche Informationen zu den eigenen Rechten zusammengefasst dargestellt.

Weitere Infos

Handreichung "Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen"

In der Online-Handreichung “Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen” der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (bukof) finden sich Informationen, Hilfestellung und Materialien sowie Maßnahmen gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen.

Die bukof ist die geschlechterpolitische Stimme im wissenschafts- und hochschulpolitischen Diskurs in Deutschland.

Zur bukof-Seite

KONTAKT

Zentrale Gleichstellungsbeauftragte

Büro der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten

Bürgerstraße 23
Gebäude BS | EG
76829 Landau in der Pfalz
T +49 (0)6341 280-32771

Team

Zentrale Gleichstellungsbeauftragte
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Sitz: RPTU in Landau
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E francesca.vidal[at]rptu.de

Stellv. Zentrale Gleichstellungsbeauftragte
Prof. Dr. Karina Pallagst
Sitz: RPTU in Kaiserslautern
T +49 (0) 631 205-5155
E karina.pallagst[at]ru.rptu.de 

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Geschäftsstelle Kaiserslautern

Postfach 3049
67653 Kaiserslautern
Gebäude 57, Erdgeschoss

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