Entlastungspaket dezentrale Gleichstellungsbeauftragte an der RPTU

Die Maßnahme „Entlastungspaket für dezentrale Gleichstellungsbeauftragte“ wird aus Mitteln des Landesgleichstellungsprogramms RLP finanziert und im Auftrag der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten der RPTU vergeben. Hierbei handelt es sich um zweckgebundene Mittel für Gleichstellung, die u.a. für die Förderung von Wissenschaftlerinnen auf verschiedenen Karrierestufen bzw. Qualifikationsphasen eingesetzt werden sollen.
Die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten der RPTU unterstützen die Förderung von Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit direkt in den Fachbereichen. Sie beraten Beschäftigte und Studierende, wirken bei Berufungs- und Stellenbesetzungsverfahren mit, fördern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und unterstützen bei Fällen von Diskriminierung oder Belästigung. Sie sind Ansprechpartnerinnen vor Ort in den jeweiligen Fachbereichen und sollen eng mit der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten zusammenarbeiten.
Zur Unterstützung ihrer Aufgaben können die Fachbereichsgleichstellungsbeauftragten (in begründeten Fällen auch ihre Stellvertreterinnen) aus Mitteln des Landesgleichstellungsprogramms eine Finanzierung von studentischen oder wissenschaftlichen Hilfskräften im Umfang von 5h/Woche beantragen.
Der Förderzeitraum für die Einstellung umfasst max. 6 Monate.
Einreichfrist ist der 30. April 2026.
Die Mittel aus der Maßnahme können mit dem Antragsformular per E-Mail beim Referat für Gleichstellung, Vielfalt und Familie (GVF) der RPTU (E-Mail: annegret.scheibe[at]rptu.de) beantragt werden. Da die Maßnahme an die Laufzeit des Landesgleichstellungsprogramms gebunden ist, können Förderungen längstens bis Dezember 2026 erfolgen.
Der Antrag zum Download
Nur durch Login verfügbar.
(Bitte Formular downloaden, über PDF-Programm öffnen und dann ausfüllen.)