Abschlussstipendium Promotion an der RPTU

Das Abschlussstipendium zur Promotion wird aus Mitteln des Landesgleichstellungsprogramms RLP finanziert und im Auftrag der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten der RPTU vergeben. Hierbei handelt es sich um zweckgebundene Mittel für Gleichstellung, die u.a. für die Förderung von Wissenschaftlerinnen auf verschiedenen Karrierestufen bzw. Qualifikationsphasen eingesetzt werden sollen. Das Abschlussstipendium richtet sich an Frauen, die sich in der finalen Phase ihrer Promotion befinden und soll die Durchführung abschließender Forschungsarbeiten ermöglichen.

Die Finanzierung umfasst einen monatlichen Stipendiengrundbetrag von 1.750 Euro (zusätzlich für Eltern: für das erste Kind eine monatliche Zulage von 400 Euro, für jedes weitere Kind monatlich 100 Euro bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) bis längstens 31.12.2026

 

Antragsberechtigt sind:

  • Herausragende Doktorandinnen, die planen, ihr Promotionsvorhaben an der RPTU zeitnah abzuschließen und keine Stelle als wissenschaftliche Mitarbeiterin (ausgenommen sind Hiwi-Verträge) während des Förderzeitraums haben.
  • Doktorandinnen mit Care-Verantwortung werden bevorzugt berücksichtigt.


Die Bewerbungsfrist für das Abschlussstipendium ist der 15. Juli 2026. Eine Förderung beginnt zum 1. September 2026. Da die Maßnahme an die Laufzeit des Landesgleichstellungsprogramms gebunden ist, muss die letzte Stipendienzahlung spätestens im Dezember 2026 erfolgen. Einen Bescheid zu Ihrem Antrag erhalten Sie spätestens bis zum 1. August 2026.

 

Eine Bewerbung muss folgende Unterlagen (nach Möglichkeit eine PDF-Datei mit allen Anlagen) beinhalten:

  • Motivationsschreiben mit Verortung des Projekts an der RPTU
  • Kurze Beschreibung des Forschungsvorhabens (max. 2 Seiten) mit Literatur-/Quellenangaben, ggf. Abbildungen
  • Kurzer Zeit- und Arbeitsplan für die Förderdauer
  • Separat einzureichen: Empfehlungsschreiben durch eine*n Prof.*in der RPTU, der*die das Promotionsprojekt betreut
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Studienabschlusszeugnisse (MA/Staatsexamen bzw. Notenübersicht/Transcript of Records)
  • Bei Vorliegen: Unterlagen zur Betreuungspauschale (Geburtsurkunden Kind/er) bzw. zur Pflege (Pflegegrad o.ä.)

 

Fördervoraussetzungen:

  • Sehr gute Studien- und Prüfungsleistungen sowie eine überzeugendende Darlegung für den Abschluss des Promotionsvorhabens an der RPTU
  • Regelungen zur Vorbeschäftigung:
    • Ein vorheriger Arbeitsvertrag im eigenen Fachbereich an der RPTU und ein anschließendes Abschlussstipendiumschließen sich aus. Es gelten folgende Ausnahmen:
    • Ein vorhergehender Arbeitsvertrag endet projektbefristet. Zwischen Arbeitsvertrag und Stipendium ist eine thematische Abgrenzung klar erkennbar. In diesem Fall ist die Anlage „Abgrenzung Arbeitsvertrag zum geplanten Stipendium“ auszufüllen.
    • Zwischen letztem Arbeitsvertrag als Mitarbeiterin an der RPTU und Stipendium liegen ca. 6 Monate (Kulanzregelung).
    • Vorheriger Erhalt eines Fachbereichsstipendiums (ggf. in Kombination mit Vertrag als wissenschaftliche Hilfskraft) und anschließendes Abschlussstipendium sind möglich und schließen sich nicht aus.
  • Nebentätigkeiten im begrenzten Umfang sind im Rahmen der Stipendiensatzung der RPTU möglich. Bitte beachten Sie hierzu die allgemeinen Vergaberichtlinien.
  • Vorbehaltlich weiterer Mittelzusagen und vorliegendem Bedarf soll grundsätzlich ein Antrag auf Verlängerung des Abschlussstipendiums im Jahr 2027 möglich sein. Hierzu werden Sie gesondert informiert.
  • Im Anschluss an die Förderung ist ein Abschlussbericht (max. 1 Seite) einzureichen.
  • Bewerbungen werden nur vollständig angenommen. (Bitte haben Sie außerdem Verständnis dafür, dass wir Bewerbungen ohne Empfehlungsschreiben nicht berücksichtigen können.)


Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Vergabe eines Stipendiums.

Bewerbungen und Empfehlungsschreiben senden Sie bitte bis einschließlich 15. Juli 2026per E-Mail an das Referat für Chancengerechtigkeit der RPTU (E-Mail: annegret.scheibe[at]rptu.de). Nachfragen per Mail oder telefonisch (06341 280-31243) beantwortet Ihnen ebenfalls Annegret Scheibe. Der Antrag zum Download hier.

  1. ^

     Orientierung an Richtlinien der Begabtenförderungswerke (aktualisierter Stand: Oktober 2025), herausgegeben vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt